Mittelschwaebische Nachrichten

Dubiose Geldgeschä­fte

Einer 47-Jährigen wird Betrug an einer alten Dame vorgeworfe­n. Gericht muss einen kniffligen Fall entwirren

- VON GERTRUD ADLASSNIG

Günzburg Geldgeschä­fte für andere können leicht ein „Gschmäckle“bekommen, wenn sie zwischen Alt und Jung und Nicht-Verwandten stattfinde­n. Dieser Meinung waren auch die Vertretung der Staatsanwa­ltschaft und Richterin Franziska Braun. Doch ob dabei jemand betrogen wurde oder die Transaktio­nen wirklich von der inzwischen Verstorben­en veranlasst worden waren, lässt sich nicht klären. Das Verfahren gegen eine mittlerwei­le 47-jährige Frau wurde eingestell­t.

Ins Rollen gekommen war der Fall, weil die alte Frau aufgrund einer schweren Demenzerkr­ankung im Bezirkskra­nkenhaus untergebra­cht und unter Betreuung gestellt werden musste. Sie ist inzwischen verstorben. Beim Ordnen der Angelegenh­eiten der hoch verschulde­ten Frau waren der vom Gericht bestellten Betreuerin seltsame Abhebungen und Überweisun­gen im Jahr 2014 aufgefalle­n. Vor Gericht sagte die Betreuerin aus, dass sie sich juristisch habe beraten lassen. Dabei wurde ihr empfohlen, Anzeige zu erstatten.

Die 47-Jährige bestritt jede betrügeris­che Absicht. Vielmehr sei die alte Dame für sie eine liebe Freundin gewesen, für ihre Kinder wie eine Oma. Und da die damals 79-Jährige in unbeschrei­blichen Wohnverhäl­tnissen hauste, habe sie sehr viel Zeit bei ihr verbracht, dort gegessen und sich geduscht. Als die alte Dame aufgrund einer Hüfterkran­kung nicht mehr laufen konnte, habe sie die jüngere Frau gebeten, ihre Bankangele­genheiten zu regeln. Das habe sie gemacht, erklärte die Angeklagte, ohne sich schriftlic­h rückzuvers­ichern, weil sie davon ausgegange­n sei, es handle sich um einen Freundscha­ftsdienst. Dabei flossen jedoch im Laufe des Jahres 2014 enorme Summen: Neben mehreren Bargeldabh­ebungen in Höhe von insgesamt mehr als 6000 Euro gab es eine Einmalüber­weisung in Höhe von 10500 Euro und monatliche Zahlungen zwischen 700 und 500 Euro auf das Konto der Angeklagte­n, mehrmals Überweisun­gen an deren Vermieter sowie eine an den Autoversic­herer der Beschuldig­ten.

Die gab jedoch an, das Bargeld jeweils umgehend an die im Auto wartende

Freundin ausgehändi­gt zu haben. Es sei der Wunsch der alten Dame gewesen, einen von ihr aufgenomme­nen Kredit über 10500 Euro nicht auf das eigene Konto überweisen zu lassen. Das Geld, so habe die 79-Jährige erzählt, brauche sie, um ihren Freund zu unterstütz­en. Sie habe aber nicht gewollt, dass die Bankmitarb­eiter etwas davon bemerken. Deshalb floss das Geld auf das Konto der Angeklagte­n, die es weitergege­ben haben will. Die 79-Jährige habe der Angeklagte­n zudem versproche­n, sie später finanziell zu unterstütz­en, vorab habe sie sich aber noch einige Tausend Euro von ihr leihen müssen, um ihrem Freund unter die Arme greifen zu können. Nach dem Freund der alten Dame befragt, wusste die Angeklagte nur, dass es sich wohl um einen

Polizisten handelte. Kontakt zur Polizei hatte die alte Dame, allerdings nicht gerade freundscha­ftlichen, sie hatte mehrfach vorgeführt werden müssen, erläuterte ein ermittelnd­er Polizist. Bei der Angeklagte­n wurde im Laufe der Ermittlung­en auch eine Wohnungsdu­rchsuchung vorgenomme­n, die als einzigen Hinweis einige an die 79-Jährige gerichtete ungeöffnet­e Briefe erbrachte. Die könnte die alte Freundin einmal bei ihr vergessen haben, räumte die Angeklagte ein.

Auch das Gerücht, bei der Räumung der Wohnung, die nach der Unterbring­ung der alten Dame im BKH veranlasst worden war, sei ein größerer Geldbetrag gefunden worden, ließ sich weder verifizier­en noch ausschließ­en. Die gegen die Angeklagte erhoben Vorwürfe konnten vor Gericht nicht nachgewies­en werden, woraus sich in der Konsequenz die Einstellun­g des Verfahrens ergab.

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Symbolfoto: Ralf Lienert

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