Mittelschwaebische Nachrichten
Dubiose Geldgeschäfte
Einer 47-Jährigen wird Betrug an einer alten Dame vorgeworfen. Gericht muss einen kniffligen Fall entwirren
Günzburg Geldgeschäfte für andere können leicht ein „Gschmäckle“bekommen, wenn sie zwischen Alt und Jung und Nicht-Verwandten stattfinden. Dieser Meinung waren auch die Vertretung der Staatsanwaltschaft und Richterin Franziska Braun. Doch ob dabei jemand betrogen wurde oder die Transaktionen wirklich von der inzwischen Verstorbenen veranlasst worden waren, lässt sich nicht klären. Das Verfahren gegen eine mittlerweile 47-jährige Frau wurde eingestellt.
Ins Rollen gekommen war der Fall, weil die alte Frau aufgrund einer schweren Demenzerkrankung im Bezirkskrankenhaus untergebracht und unter Betreuung gestellt werden musste. Sie ist inzwischen verstorben. Beim Ordnen der Angelegenheiten der hoch verschuldeten Frau waren der vom Gericht bestellten Betreuerin seltsame Abhebungen und Überweisungen im Jahr 2014 aufgefallen. Vor Gericht sagte die Betreuerin aus, dass sie sich juristisch habe beraten lassen. Dabei wurde ihr empfohlen, Anzeige zu erstatten.
Die 47-Jährige bestritt jede betrügerische Absicht. Vielmehr sei die alte Dame für sie eine liebe Freundin gewesen, für ihre Kinder wie eine Oma. Und da die damals 79-Jährige in unbeschreiblichen Wohnverhältnissen hauste, habe sie sehr viel Zeit bei ihr verbracht, dort gegessen und sich geduscht. Als die alte Dame aufgrund einer Hüfterkrankung nicht mehr laufen konnte, habe sie die jüngere Frau gebeten, ihre Bankangelegenheiten zu regeln. Das habe sie gemacht, erklärte die Angeklagte, ohne sich schriftlich rückzuversichern, weil sie davon ausgegangen sei, es handle sich um einen Freundschaftsdienst. Dabei flossen jedoch im Laufe des Jahres 2014 enorme Summen: Neben mehreren Bargeldabhebungen in Höhe von insgesamt mehr als 6000 Euro gab es eine Einmalüberweisung in Höhe von 10500 Euro und monatliche Zahlungen zwischen 700 und 500 Euro auf das Konto der Angeklagten, mehrmals Überweisungen an deren Vermieter sowie eine an den Autoversicherer der Beschuldigten.
Die gab jedoch an, das Bargeld jeweils umgehend an die im Auto wartende
Freundin ausgehändigt zu haben. Es sei der Wunsch der alten Dame gewesen, einen von ihr aufgenommenen Kredit über 10500 Euro nicht auf das eigene Konto überweisen zu lassen. Das Geld, so habe die 79-Jährige erzählt, brauche sie, um ihren Freund zu unterstützen. Sie habe aber nicht gewollt, dass die Bankmitarbeiter etwas davon bemerken. Deshalb floss das Geld auf das Konto der Angeklagten, die es weitergegeben haben will. Die 79-Jährige habe der Angeklagten zudem versprochen, sie später finanziell zu unterstützen, vorab habe sie sich aber noch einige Tausend Euro von ihr leihen müssen, um ihrem Freund unter die Arme greifen zu können. Nach dem Freund der alten Dame befragt, wusste die Angeklagte nur, dass es sich wohl um einen
Polizisten handelte. Kontakt zur Polizei hatte die alte Dame, allerdings nicht gerade freundschaftlichen, sie hatte mehrfach vorgeführt werden müssen, erläuterte ein ermittelnder Polizist. Bei der Angeklagten wurde im Laufe der Ermittlungen auch eine Wohnungsdurchsuchung vorgenommen, die als einzigen Hinweis einige an die 79-Jährige gerichtete ungeöffnete Briefe erbrachte. Die könnte die alte Freundin einmal bei ihr vergessen haben, räumte die Angeklagte ein.
Auch das Gerücht, bei der Räumung der Wohnung, die nach der Unterbringung der alten Dame im BKH veranlasst worden war, sei ein größerer Geldbetrag gefunden worden, ließ sich weder verifizieren noch ausschließen. Die gegen die Angeklagte erhoben Vorwürfe konnten vor Gericht nicht nachgewiesen werden, woraus sich in der Konsequenz die Einstellung des Verfahrens ergab.