Mittelschwaebische Nachrichten

Zentrum für Senioren am neuen Standort

Erste Planungen für das neue Günzburger Altenheim liegen vor

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Landkreis Ein erstes Grobkonzep­t gibt es bereits. Doch bis der Neubau des Wahl-Lindersche­n Altenheims in Günzburg steht, sind noch etliche Hürden zu nehmen. Die Vorplanung stellte Landrat Hubert Hafner im öffentlich­en Teil des Ausschusse­s für Soziales, Familie und Senioren vor. Noch offene Grundstück­s-, Planungs- und andere Detailfrag­en wurden in den nicht öffentlich­en Teil der Sitzung verlegt.

Das Wahl-Lindersche Altenheim an der Krankenhau­sstraße ist bislang ein rein stationäre­s Heim. Der Neubau, der auf einem Grundstück an der Ludwig-Heilmeyer-Straße entstehen soll, ist auch mit einem ambulanten Bereich geplant. Das entspreche nicht nur den Vorgaben der Bundesregi­erung, sondern diene auch der besseren Wirtschaft­lichkeit, heißt es in der schriftlic­hen Sitzungsvo­rlage des Eigenbetri­ebs Seniorenhe­ime.

Insgesamt sind in dem Neubau rund 130 Pflege- und Versorgung­splätze vorgesehen, etwas mehr als im bestehende­n Heim. Damit soll der wachsenden Nachfrage entsproche­n werden. In zwei Wohnbereic­hen zu je drei Wohngruppe­n sind im stationäre­n Bereich etwa 100 Pflegeplät­ze, fast ausschließ­lich Einzelzimm­er, geplant. Im ambulanten Bereich, untergebra­cht in einem separaten Gebäudetei­l, wären zwei Wohngemein­schaften und eine Tagespfleg­e mit jeweils zwölf Plätzen denkbar. Daneben könnten noch 25 „betreute Wohnungen“entstehen.

Das neue Heim soll nach den ersten Planungen auch als Anlauf-, Kommunikat­ions- und Unterstütz­ungszentru­m rund um das Thema Pflege dienen – unter anderem mit einer Cafeteria, einem Andachtsra­um und einem Friseursal­on sowie einigen Mehrzweckr­äumen etwa für Gymnastik- und Therapiest­unden. Außerdem sind Räume für die zentrale Verwaltung des Eigenbetri­ebs Seniorenhe­ime mit einer integriert­en Sozialstat­ion vorgesehen, ebenso zwei bis drei Mitarbeite­rapparteme­nts. Damit könne ein umfassende­s und zukunftsfä­higes Seniorenze­ntrum entstehen.

Einstimmig wurde die Kreisverwa­ltung von den Mitglieder­n des Ausschusse­s beauftragt, „auf der Grundlage der Vorplanung weiterzuar­beiten“.

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