Mittelschwaebische Nachrichten
Zentrum für Senioren am neuen Standort
Erste Planungen für das neue Günzburger Altenheim liegen vor
Landkreis Ein erstes Grobkonzept gibt es bereits. Doch bis der Neubau des Wahl-Linderschen Altenheims in Günzburg steht, sind noch etliche Hürden zu nehmen. Die Vorplanung stellte Landrat Hubert Hafner im öffentlichen Teil des Ausschusses für Soziales, Familie und Senioren vor. Noch offene Grundstücks-, Planungs- und andere Detailfragen wurden in den nicht öffentlichen Teil der Sitzung verlegt.
Das Wahl-Lindersche Altenheim an der Krankenhausstraße ist bislang ein rein stationäres Heim. Der Neubau, der auf einem Grundstück an der Ludwig-Heilmeyer-Straße entstehen soll, ist auch mit einem ambulanten Bereich geplant. Das entspreche nicht nur den Vorgaben der Bundesregierung, sondern diene auch der besseren Wirtschaftlichkeit, heißt es in der schriftlichen Sitzungsvorlage des Eigenbetriebs Seniorenheime.
Insgesamt sind in dem Neubau rund 130 Pflege- und Versorgungsplätze vorgesehen, etwas mehr als im bestehenden Heim. Damit soll der wachsenden Nachfrage entsprochen werden. In zwei Wohnbereichen zu je drei Wohngruppen sind im stationären Bereich etwa 100 Pflegeplätze, fast ausschließlich Einzelzimmer, geplant. Im ambulanten Bereich, untergebracht in einem separaten Gebäudeteil, wären zwei Wohngemeinschaften und eine Tagespflege mit jeweils zwölf Plätzen denkbar. Daneben könnten noch 25 „betreute Wohnungen“entstehen.
Das neue Heim soll nach den ersten Planungen auch als Anlauf-, Kommunikations- und Unterstützungszentrum rund um das Thema Pflege dienen – unter anderem mit einer Cafeteria, einem Andachtsraum und einem Friseursalon sowie einigen Mehrzweckräumen etwa für Gymnastik- und Therapiestunden. Außerdem sind Räume für die zentrale Verwaltung des Eigenbetriebs Seniorenheime mit einer integrierten Sozialstation vorgesehen, ebenso zwei bis drei Mitarbeiterappartements. Damit könne ein umfassendes und zukunftsfähiges Seniorenzentrum entstehen.
Einstimmig wurde die Kreisverwaltung von den Mitgliedern des Ausschusses beauftragt, „auf der Grundlage der Vorplanung weiterzuarbeiten“.