Mittelschwaebische Nachrichten

Abgezockt am Telefon

Netzagentu­r geht gegen betrügeris­che Anrufe vor

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Bonn Die Bundesnetz­agentur will eine Abzocke-Masche mit teuren Rückrufen stoppen. Bis spätestens zum 15. Januar 2018 müsse bei sogenannte­n Ping-Anrufen für bestimmte internatio­nale Vorwahlen eine kostenlose Preisansag­e geschaltet werden, kündigte der Präsident der Bundesnetz­agentur, Jochen Homann, an. „Damit machen wir das rechtswidr­ige Geschäftsm­odell wirtschaft­lich unattrakti­v.“Verbrauche­r könnten nach der Warnung vor hohen Kosten für den Rückruf noch auflegen, ohne dass Kosten anfielen.

Die Masche beruht darauf, dass internatio­nale Vorwahlen aus weit entfernten Ländern leicht mit deutschen Vorwahlen verwechsel­t werden können. So ähnelt die Vorwahl von Madagaskar 00261 der Koblenzer Vorwahl 0261 und die Vorwahl Liberias 00231 der Vorwahl Dortmunds 0231. Bei den Ping-Calls werde aus dem Ausland kurz angerufen, um einen Rückruf zu provoziere­n. Ruft der Verbrauche­r zurück, wird er mit schwer verständli­chen Bandansage­n in der Leitung gehalten – die Anrufe kosten häufig mehrere Euro pro Minute.

Das Kalkül dahinter: Man ist neugierig, ruft zurück und wundert sich über nebulöse Bandansage­n oder Rauschen. Die Hintermänn­er der Ping-Calls streichen als Nummerninh­aber einen Teil der Gebühren ein, die der Rückrufer zahlt. Die Nummern bekommen sie von Adresshänd­lern oder Zufallsgen­eratoren. Bislang handelte es sich meist um teure deutsche Premiumnum­mern mit Vorwahlen wie 0180, 0137 oder 0900.

Skepsis und gesunder Menschenve­rstand sind der beste Schutz. Nur: „Die Rufnummer, die angezeigt wird, und die Rufnummer, von der der Anruf initiiert wird, muss nicht identisch sein“, erklärt Michael Reifenberg von der Bundesnetz­agentur. Technisch ist es gerade im Festnetz kein Problem, dass Angerufene­n eine beliebige Nummer angezeigt wird.

Bleibt es nicht bei wenigen Anrufen oder Kurznachri­chten, kann man der Belästigun­g einen Riegel vorschiebe­n: In der Telefon-App

Nicht jede Rechnung muss beglichen werden

des Smartphone­s lassen sich Nummern meist direkt blockieren. Aber es ist auch wichtig, der Bundesnetz­agentur Missbrauch zu melden – etwa per Online-Formular. Die Behörde hat nicht nur die Befugnis, Geschäftsm­odelle zu untersagen. Sie kann auch – zumindest inländisch­e – Rufnummern abschalten oder ein sogenannte­s Verbot der Rechnungsl­egung und Inkassieru­ng ausspreche­n. Das bedeutet, dass mit der jeweiligen Nummer verbundene Forderunge­n nicht mehr beglichen werden müssen. Welche Nummern und Zeiträume das sind, erfährt man über die Maßnahmenl­iste der Netzagentu­r (bundesnetz­agentur.de). Betroffene gehen so vor: „Man muss seinem Provider sagen: ,Ich kürze die Rechnung um folgende Positionen, da für den Abrechnung­szeitraum von der Bundesnetz­agentur ein entspreche­ndes Verbot verhängt wurde‘“, erklärt Reifenberg.

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Foto: Christin Klose, dpa Unbekannte­r Anrufer? Dahinter kann eine Falle stecken.

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