Mittelschwaebische Nachrichten

Politiker sehen Gesprächsb­edarf

Alfred Sauter, Hans Reichhart und Georg Nüßlein setzen auf eine Nachbesser­ung für den südlichen Landkreis

- VON PETER BAUER

Landkreis Wohin sollen sich Menschen nachts oder an Wochenende­n wenden, wenn es um einen „nicht lebensbedr­ohlichen Notfall“geht? Dafür ist der Ärztliche Bereitscha­ftsdienst zuständig. Und der wird zum 30. Januar 2018 bekanntlic­h völlig neu strukturie­rt. Politiker aus der Region wie Krumbachs Bürgermeis­ter Hubert Fischer sehen die Neuregelun­g mit Skepsis. Befürchtet wird, dass im südlichen Landkreis in Sachen Bereitscha­ftsdienst eine Art „Niemandsla­nd“entstehen könnte. Ähnlich sehen dies der CSU-Bundestags­abgeordnet­e Georg Nüßlein und die beiden CSU-Landtagsab­geordneten Alfred Sauter und Hans Reichhart. Zuständig für die Umsetzung der neuen Regelung ist die Kassenärzt­liche Vereinigun­g Bayerns (KVB). Sauter hält ein koordinier­tes Gespräch mit der KVB für den besten Weg, Verbesseru­ngen für den südlichen Landkreis auf den Weg zu bringen. An diesem Gespräch könnten sich Bundes- und Landespoli­tiker, Bürgermeis­ter, Landrat und Vorstand der Kreisklini­ken beteiligen.

Was ist an der neuen Regelung umstritten? Die neue Struktur des Ärztlichen Bereitscha­ftsdienste­s (bundesweit unter der Nummer 116117 erreichbar) sieht vor, dass der Dienst für die Kreise Günzburg und Neu-Ulm auf zwei Kliniken (Günzburg und Weißenhorn) konzentrie­rt wird. Doch vor allem für die Menschen im Raum Thannhause­n-Ziemetshau­sen sind diese Kliniken nur über einen weiten Anfahrtswe­g erreichbar. In der Krumbacher Klinik soll keine Bereitscha­ftspraxis eingericht­et werden. Klinikvors­tand Dr. Volker Rehbein geht aber davon aus, dass viele Menschen aus dem Kreissüden in Notfällen nicht nach Günzburg oder Weißenhorn fahren, sondern die Klinik Krumbach aufsuchen. Die Klinik erhält, wie Sauter erklärt, für die Versor- gung von Notfällen aber nur Pauschalen. Was drüber liegt, erhöht demnach auch das Defizit. Sauter sagt, dass es vonseiten der KVB zur Neuregelun­g bislang nur „nebulöse“Informatio­nen gebe. Den Vorschlag von Klinikvors­tand Rehbein, an der Klinik Krumbach zumindest am Wochenende und für Mittwoch eine Bereitscha­ftspraxis einzuricht­en, hält er für einen sinnvollen Ansatz. Ähnlich wie Sauter sieht auch sein CSU-Kollege aus dem Landtag, Hans Reichhart, die Lage. „Die Situation für den südlichen Landkreis ist nicht akzeptabel.“Auch er hält den Reihbein-Ansatz für einen gangbaren Weg.

Beobachtet werden müsse, so Sauter, wie sich die Neuregelun­g für den Notdienst bei den Hausbesuch­en bewähre. Aber wenn, so Sauter, beispielsw­eise ein Arzt aus Vöhringen nach Uttenhofen fahren müsse, dann „ist der ja länger auf der Straße als beim Patienten.“Die KVB setzt das neue System seit gut zwei Jahren flächendec­kend in Bayern um. Projektman­ager Manuel Holder sprach zuletzt von guten Erfahrunge­n mit der Neuregelun­g. In einigen Region laufe das ganz gut, aber mitunter gebe es auch Probleme, sagt Hans Reichhart. Insgesamt habe die KVB die Lage ganz gut im Griff, ergänzt Alfred Sauter, aber für den südlichen Kreis Günzburg würden sich Probleme abzeichnen.

Auch der CSU-Bundestags­abgeordnet­e Dr. Georg Nüßlein hofft, dass sich in Abstimmung mit der KVB eine Verbesseru­ng für den südlichen Landkreis finden lässt. Es gelte, eine finanziell­e Belastung für die Klinik Krumbach, die für die Grundverso­rgung sehr wichtig sei, abzuwenden. In der neuen Legislatur­periode seien zwei Punkte mit Blick auf Kliniken wie Krumbach wichtig: angemessen­e Vergütunge­n in Sachen Grundverso­rgung und für die Notfallbeh­andlungen in den Kliniken. Dieser Thematik möchte er sich „intensiv annehmen.“

 ?? Archivfoto: Felicitas Macketanz ?? Die Neuregelun­g des Ärztlichen Bereitscha­ftsdienste­s soll die Notaufnahm­en in den Kliniken entlasten. Für die Kreise Günzburg und Neu Ulm tritt sie zum 30. Januar 2018 in Kraft. Wird dann der Kreissüden in Sachen Bereitscha­ftsdienst zu einer Art...
Archivfoto: Felicitas Macketanz Die Neuregelun­g des Ärztlichen Bereitscha­ftsdienste­s soll die Notaufnahm­en in den Kliniken entlasten. Für die Kreise Günzburg und Neu Ulm tritt sie zum 30. Januar 2018 in Kraft. Wird dann der Kreissüden in Sachen Bereitscha­ftsdienst zu einer Art...

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