Mittelschwaebische Nachrichten

Wann ist ein abgenutzte­r Reisepass ungültig?

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Ein Reisepass geht oft um die Welt – das sieht man ihm irgendwann an. Einige Pässe sind so abgenutzt, dass sie bei nächster Gelegenhei­t ausei nander zu fallen drohen. Für manchen Globetrott­er ist ein abgewetzte­r Pass quasi ein Beweis reger Reisetätig keit und Welterfahr­ung. Doch ein beschädigt­er Reisepass kann auch Pro bleme machen. Wann ist das Doku ment ungültig?

Nach Angaben der Bundespoli­zeidi rektion am Frankfurte­r Flughafen verliert ein Reisepass erst seine Gültig keit, wenn wesentlich­e Daten und somit die Identität des Ausweisträ­gers nicht mehr festzustel­len sind. Also: Name, Vorname, Geburtstag, Geburts ort und Passnummer sowie das Lichtbild. Allein durch den normalen Gebrauch werden diese Angaben aber praktisch nie unlesbar.

Schwierige­r wird es, wenn die Daten noch alle lesbar sind, aber der Pass selbst fast auseinande­rfällt. Dann be helfen sich nicht wenige mit Klebe streifen. „Eine provisoris­che Reparatur mit Klebeband führt nicht automa tisch zur Ungültigke­it des Dokuments“, erklärt dazu Reza Ahmari, Sprecher der Bundespoli­zeidirekti­on in Frank furt. Dies gilt allerdings nur für Deutschlan­d.

Ob die Einreisebe­hörde eines ande ren Landes einen reparierte­n Pass akzeptiert, lässt sich nicht pauschal sa gen. In Vielfliege­r Foren im Internet gibt es unterschie­dliche Erfahrungs­be richte. Fest steht: Ein ramponiert­er oder reparierte­r Pass kann im Extrem fall dazu führen, dass die Einreise verweigert wird. Zumindest sind Verzö gerungen bei der Kontrolle möglich, etwa wenn Einreise Automaten be stimmte Merkmale des Passes nicht verarbeite­n können. Die Bundespoli­zei empfiehlt daher, den Reisepass stets auf Gültigkeit und einen einwandfre­ien Zustand zu überprüfen. Im Zweifel muss der Reisende einen neuen Pass beantragen. Der deutsche Reisepass ist zehn Jahre gültig – wenn man ihn nach Voll endung des 24. Lebensjahr­es bean tragt hat. Wer vorher den Antrag stellt, hat einen sechs Jahre gültigen Pass. Nicht für alle Länder brauchen Touristen einen Reisepass, in Europa reicht oft der Personalau­sweis. Ver langt ein Land für die Einreise einen Reisepass, muss dieser in der Regel noch mindestens sechs Monate nach Reiseende gültig sein. (dpa)

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