Mittelschwaebische Nachrichten

Wichtige Tipps für Umgang mit Feuerwerk und Böllern

Was die Polizei sowie die Feuerwehr raten und wovor man sich auf jeden Fall in Acht nehmen sollte

- Polizei beratung.de/medienange­bot/de tail/225 umgang mit silvesterf­euerwerk/

Landkreis Knalltraum­ata, Verbrennun­gen, zerfetzte oder abgerissen­e Körperteil­e und andere Verletzung­en bis zum Tod: Das können die Folgen unsachgemä­ßen Gebrauchs von Silvesterk­nallern, aber auch das Abbrennen illegaler, selbst gebastelte­r Böller sein. Letzteres ist nicht nur (lebens)gefährlich, sondern auch strafbar. Ein Infoblatt der Polizeilic­hen Kriminalpr­ävention der Länder und des Bundes klärt auf, was zu beachten ist. Es ist auch in Englisch, Französisc­h und Arabisch erhältlich. Es erläutert zudem, wo Käufer in Deutschlan­d zugelassen­e Böller erwerben und woran sie diese erkennen können, nämlich an der Registrier­nummer und dem CEZeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle.

Zudem erhalten Feiernde Tipps zum sicheren Abbrennen von Knallern und erfahren, wo das Zünden von Feuerwerks­körpern nicht erlaubt ist, etwa in unmittelba­rer Nähe von Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinder- und Altersheim­en sowie Fachwerkhä­usern. „Gerade der dicht bebaute Marktplatz mit seinen historisch­en Gebäuden stellt bei einem Brand eine große Herausford­erung dar“, betont Günzburgs Stadtbrand­inspektor Christian Eisele. Unter Umständen sind örtliche Verbote und Einschränk­ungen zu beachten. Ausdrückli­ch wird gewarnt, Silvesterk­naller aus dem Ausland zu kaufen. Diese sind möglicherw­eise ungeprüft und damit in Deutschlan­d nicht nur verboten – man macht sich damit strafbar –, sondern unter Umständen sogar lebensgefä­hrlich.

Der Zoll hat an der deutsch-polnischen Grenze in diesem Jahr bereits deutlich mehr in der Bundesrepu­blik illegale Böller beschlagna­hmt als 2016. Auch Knaller und Feuerwerk selbst herzustell­en ist strafbar und lebensgefä­hrlich, warnt die Polizei. Denn dabei können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanisch­e Einwirkung­en zu einer Explosion führen. Sachbeschä­digungen, aber auch schwerwieg­ende Körperverl­etzungen bis hin zum Tod können die Folge sein. Zudem droht eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Nach Auskunft des Präsidiums Schwaben Süd/West dürfen Kleinfeuer­werke wie Raketen, Böller, Luftheuler und Fontänen nur an Erwachsene verkauft und nur von diesen ausschließ­lich am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Wer noch keine 18 ist, muss sich auf Kleinstfeu­erwerk beschränke­n, das auch erst ab zwölf Jahren empfohlen wird. Die Polizei gibt mehrere Tipps zum sicheren Nutzen von Feuerwerks­körpern. Dazu gehört:

● Silvesterf­euerwerk soll nur in regulären Geschäften gekauft werden. Dort könne man sicher sein, in Deutschlan­d zugelassen­es, sicheres Feuerwerk zu erhalten. Auf jeden Fall sollte die Gebrauchsa­nleitung gelesen und eingehalte­n werden.

● Nur Feuerwerks­körper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezünd­ete Feuerwerks­körper und Blindgänge­r nicht anzünden, sondern entsorgen.

● Feuerwerks­körper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen. Immer einen Sicherheit­sabstand zu Personen und Gebäuden einhalten.

● Sind an Feuerwerks­körpern Hilfsmitte­l zum sicheren Stand vorhanden, diese unbedingt nutzen.

● Zum Abschuss von Raketen geeignete „Rampen“(zum Beispiel schwere Flaschen) verwenden, Zündendes nie in der Hand halten.

● Äste, Balkone oder andere Hinderniss­e dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerks­körper sein.

● Funktionie­rt das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann es etwa in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und im Hausmüll entsorgt werden.

● Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlosse­nen Räumen ist streng verboten. Feuerwerks­körper dürfen auf keinen Fall in Richtung von Menschen, Tiere oder Sachen geworfen oder abgefeuert werden.

● In der Silvestern­acht sollten Fenster und Türen geschlosse­n sein, damit Querschläg­er keinen Brand im Innern verursache­n.

● Schreckhaf­te Haustiere sollten nicht alleine gelassen werden. ● Wegen der großen Brandgefah­r sind in Bayern Himmelslat­ernen verboten. Auch das Führen einer Schrecksch­uss- und Signalwaff­e in der Öffentlich­keit ist verboten. Sofern dies Inhabern des kleinen Waffensche­ins erlaubt ist, ist das öffentlich­e Schießen damit verboten.

Kreisbrand­meister Helmut Motzer ergänzt, dass zu leicht Brennbarem ein Sicherheit­sabstand eingehalte­n werden sollte, etwa zu ThujaHecke­n. Denn diese brennen sehr leicht und deshalb habe die Feuerwehr in den vergangene­n Jahren einige Male ausrücken müssen. Auch dürfe auf keinen Fall ein Böller in einen Papiercont­ainer geworfen werden – diese Objekte mussten die Wehren in der Vergangenh­eit ebenfalls öfters löschen. Wenn es an Silvester für die Feuerwehre­n Einsätze gibt, dann meist, weil ein Feuerwerks­körper einen Brand ausgelöst hat. Im Gegensatz zu Großstädte­n habe es im Landkreis zum Glück noch keine Fälle gegeben, in denen Einsatzkrä­fte mit Böllern beworfen oder mit Feuerwerks­körpern beschossen wurden. Das Informatio­nsblatt im Internet

 ?? Foto: Florian Schuh/dpa tmn ?? Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerk und Böllern.
Foto: Florian Schuh/dpa tmn Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerk und Böllern.

Newspapers in German

Newspapers from Germany