Mittelschwaebische Nachrichten
Wichtige Tipps für Umgang mit Feuerwerk und Böllern
Was die Polizei sowie die Feuerwehr raten und wovor man sich auf jeden Fall in Acht nehmen sollte
Landkreis Knalltraumata, Verbrennungen, zerfetzte oder abgerissene Körperteile und andere Verletzungen bis zum Tod: Das können die Folgen unsachgemäßen Gebrauchs von Silvesterknallern, aber auch das Abbrennen illegaler, selbst gebastelter Böller sein. Letzteres ist nicht nur (lebens)gefährlich, sondern auch strafbar. Ein Infoblatt der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes klärt auf, was zu beachten ist. Es ist auch in Englisch, Französisch und Arabisch erhältlich. Es erläutert zudem, wo Käufer in Deutschland zugelassene Böller erwerben und woran sie diese erkennen können, nämlich an der Registriernummer und dem CEZeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle.
Zudem erhalten Feiernde Tipps zum sicheren Abbrennen von Knallern und erfahren, wo das Zünden von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt ist, etwa in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern. „Gerade der dicht bebaute Marktplatz mit seinen historischen Gebäuden stellt bei einem Brand eine große Herausforderung dar“, betont Günzburgs Stadtbrandinspektor Christian Eisele. Unter Umständen sind örtliche Verbote und Einschränkungen zu beachten. Ausdrücklich wird gewarnt, Silvesterknaller aus dem Ausland zu kaufen. Diese sind möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland nicht nur verboten – man macht sich damit strafbar –, sondern unter Umständen sogar lebensgefährlich.
Der Zoll hat an der deutsch-polnischen Grenze in diesem Jahr bereits deutlich mehr in der Bundesrepublik illegale Böller beschlagnahmt als 2016. Auch Knaller und Feuerwerk selbst herzustellen ist strafbar und lebensgefährlich, warnt die Polizei. Denn dabei können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen bis hin zum Tod können die Folge sein. Zudem droht eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Nach Auskunft des Präsidiums Schwaben Süd/West dürfen Kleinfeuerwerke wie Raketen, Böller, Luftheuler und Fontänen nur an Erwachsene verkauft und nur von diesen ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Wer noch keine 18 ist, muss sich auf Kleinstfeuerwerk beschränken, das auch erst ab zwölf Jahren empfohlen wird. Die Polizei gibt mehrere Tipps zum sicheren Nutzen von Feuerwerkskörpern. Dazu gehört:
● Silvesterfeuerwerk soll nur in regulären Geschäften gekauft werden. Dort könne man sicher sein, in Deutschland zugelassenes, sicheres Feuerwerk zu erhalten. Auf jeden Fall sollte die Gebrauchsanleitung gelesen und eingehalten werden.
● Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht anzünden, sondern entsorgen.
● Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen. Immer einen Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten.
● Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand vorhanden, diese unbedingt nutzen.
● Zum Abschuss von Raketen geeignete „Rampen“(zum Beispiel schwere Flaschen) verwenden, Zündendes nie in der Hand halten.
● Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.
● Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann es etwa in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und im Hausmüll entsorgt werden.
● Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten. Feuerwerkskörper dürfen auf keinen Fall in Richtung von Menschen, Tiere oder Sachen geworfen oder abgefeuert werden.
● In der Silvesternacht sollten Fenster und Türen geschlossen sein, damit Querschläger keinen Brand im Innern verursachen.
● Schreckhafte Haustiere sollten nicht alleine gelassen werden. ● Wegen der großen Brandgefahr sind in Bayern Himmelslaternen verboten. Auch das Führen einer Schreckschuss- und Signalwaffe in der Öffentlichkeit ist verboten. Sofern dies Inhabern des kleinen Waffenscheins erlaubt ist, ist das öffentliche Schießen damit verboten.
Kreisbrandmeister Helmut Motzer ergänzt, dass zu leicht Brennbarem ein Sicherheitsabstand eingehalten werden sollte, etwa zu ThujaHecken. Denn diese brennen sehr leicht und deshalb habe die Feuerwehr in den vergangenen Jahren einige Male ausrücken müssen. Auch dürfe auf keinen Fall ein Böller in einen Papiercontainer geworfen werden – diese Objekte mussten die Wehren in der Vergangenheit ebenfalls öfters löschen. Wenn es an Silvester für die Feuerwehren Einsätze gibt, dann meist, weil ein Feuerwerkskörper einen Brand ausgelöst hat. Im Gegensatz zu Großstädten habe es im Landkreis zum Glück noch keine Fälle gegeben, in denen Einsatzkräfte mit Böllern beworfen oder mit Feuerwerkskörpern beschossen wurden. Das Informationsblatt im Internet