Mittelschwaebische Nachrichten

Niemand kontrollie­rt

Rauchmelde­r-Pflicht erweitert. Wer noch keine hat, muss nicht in Panik ausbrechen

- Die ersten Erfahrunge­n aus Großstädte­n

Landkreis/Unterallgä­u Seit 2013 sind Rauchmelde­r in Neubauten Pflicht. Ab 2018 gilt dies auch für Bestandswo­hnungen – vom Ein-ZimmerApar­tment bis zum Einfamilie­nhaus. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Räume selbst genutzt werden oder vermietet sind. Wir sprachen mit dem Unterallgä­uer Kreisbrand­rat Alexander Möbus.

Herr Möbus, warum ist aus Sicht der Feuerwehre­n sinnvoll, dass in Schlafzimm­ern, Fluren und Wohnräumen Rauchmelde­r an den Zimmerdeck­en hängen? Möbus: Damit lassen sich Brände frühzeitig erkennen. Menschenle­ben können so gerettet werden. Vor allem im Schlaf werden Brände oft zu spät entdeckt. Die Rauchmelde­r sollen also dafür sorgen, dass Brände frühzeitig entdeckt werden und die Bewohner sicher fliehen können. zeigen, dass es offenbar vermehrt zu Fehlalarme­n kommt. Gibt es dafür auch Anzeichen im Unterallgä­u? Möbus: Wir setzen bis Anfang 2019 unsere neue Alarmierun­g um. Dann wird auch erfasst, welche Alarme von häuslichen Rauchmelde­rn ausgelöst wurden. Derzeit liegen uns dafür keine Daten vor. Wer kontrollie­rt, ob auch wirklich Rauchmelde­r eingebaut sind? Möbus: Niemand. Keine Instanz ist dafür vorgesehen, auch die Feuerwehre­n nicht. Die gelegentli­ch kursierend­en Meldungen, dass Betrüger an Haustüren klingeln würden und sich unter dem Vorwand einer Prüfung Zutritt in ein Haus verschafft hätten, haben sich meines Wissens nach als nicht richtig herausgest­ellt. Es braucht also niemand jemandem Glauben zu schenken, wenn er sagt, er komme, um den Rauchmelde­r zu überprüfen. Etwas anderes ist es, wenn Hausbesitz­er einen Fachmann – etwa einen Kaminkehre­r – damit beauftrage­n zu prüfen, ob ein Rauchmelde­r korrekt arbeitet. Das kann mit einem Testspray vorgenomme­n werden.

Reduzierun­g von Leistungen bisher nicht vorgesehen

Muss ein Hausbesitz­er, der keine Rauchmelde­r installier­t hat, nicht fürchten, dass im Brandfall die Versicheru­ng nicht in voller Höhe zahlt? Möbus: Es ist bis jetzt nicht vorgesehen, dass Leistungen reduziert werden, sollte ein Rauchmelde­r nicht vorhanden sein. Das ist auch nicht der Sinn dieser Vorschrift. Die Rauchmelde­r sollen eine sichere Flucht ermögliche­n. Dafür sind sie gedacht.

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Foto: fotolia Seit dem Jahreswech­sel 2017/18 sind Rauchmelde­r in allen Wohngebäud­en Pflicht.
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Alexander Möbus

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