Mittelschwaebische Nachrichten
Mitarbeiter des Ordnungsamts beleidigt
Warum ein 42-Jähriger vor dem Landgericht landet und mit einer Geldstrafe davonkommt
Memmingen/Günzburg Wer einem Beamten ungebührliche Bezeichnungen an den Kopf wirft, bekommt die strafrechtlichen Folgen zu spüren. So erging es einem 42-Jährigen, der im Günzburger Ordnungsamt ausfällig geworden war. Das Memminger Landgericht brummte ihm gestern eine Geldstrafe auf.
Der Angeklagte kam gehbehindert in den Gerichtssaal und nahm augenscheinlich unter körperlichen Schwierigkeiten Platz. Beim Verfahrensgang bis zur Berufungsverhandlung vor der Dritten Strafkammer des Landgerichts kam es zu einigen Merkwürdigkeiten, so Vorsitzender Richter Herbert Krause. Wegen der Beleidigung hatte die Staatsanwaltschaft bereits Anfang 2017 einen Strafbefehl beantragt, der vom Amtsgericht Günzburg erlassen wurde. Die Zustellung klappte jedoch nicht, denn der Angeklagte war unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar. Daraufhin wurde das Verfahren vorläufig eingestellt.
Als die Polizei den aktuellen Wohnsitz des Beschuldigten feststellte, kam es zur ersten Verhandlung. Das Amtsgericht verurteilte den Mann zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Problematisch war, dass der Angeklagte den Strafbefehl über 40 Tagessätze zu 15 Euro, also 600 Euro, überhaupt nicht bekommen hatte und folglich keinen Widerspruch erheben konnte. Gegen das Urteil legte der 42-Jährige Berufung ein, sodass die Beleidigung nun beim Landgericht erneut auf den Tisch kam.
Im September 2016 war ein Besuch des Angeklagten beim Günzburger Ordnungsamt völlig aus dem Ruder gelaufen. Vorausgegangen waren Probleme des Mannes mit seinem Vermieter, der ihm gekündigt hatte. Der Angeklagte wandte sich wegen einer Wohnung zunächst ans Bauamt der Stadt, das ihn seinen Angaben zufolge ans Ordnungsamt verwies. Dort sei er vom Mitarbeiter recht unwirsch behandelt worden, was er wolle, er sei kein Wohnungsvermittler. Beim dritten Besuch wollte sich der 42-Jährige nicht mehr abspeisen lassen und versuchte vergeblich von der Polizei Unterstützung zu bekommen. Als er das Büro des Ordnungsamtes verlassen wollte, habe der Mitarbeiter die Tür derart aufgerissen, dass er fast gestürzt sei. Dabei soll die Beleidigung „Du dummer Sack“gefallen sein.
Das stritt der Angeklagte vehement ab. Die Strafe wolle er jedenfalls nicht akzeptieren. In diesem Augenblick drohte die Verhandlung zu platzen, denn der Mann wollte eine von Richter Krause angebotene Rücknahme der Berufung zunächst nicht annehmen. Bei einem weiteren Gerichtstermin hätte der Beamte als Zeuge aussagen müssen. Erst nach einigem Hin und Her räumte der 42-Jährige doch ein, dass die Beleidigung gefallen sein könnte. Er akzeptiere eine Geldstrafe.
So harmlos, wie er sich gab, scheint der Mann nicht zu sein, denn in seinem Strafregister sind bereits sieben Eintragungen vorhanden, darunter Betrug, Körperverletzung an seiner früheren Frau, versuchte Nötigung, Beleidigung und Bedrohung. Die Staatsanwältin forderte wegen des späten Geständnisses eine Geldstrafe von 900 Euro. Die Strafkammer folgte dem Antrag mit dem Urteil in gleicher Höhe. Das Urteil aus erster Instanz mit der Freiheitsstrafe wurde aufgehoben.