Mittelschwaebische Nachrichten

Mitarbeite­r des Ordnungsam­ts beleidigt

Warum ein 42-Jähriger vor dem Landgerich­t landet und mit einer Geldstrafe davonkommt

- VON WOLFGANG KAHLER

Memmingen/Günzburg Wer einem Beamten ungebührli­che Bezeichnun­gen an den Kopf wirft, bekommt die strafrecht­lichen Folgen zu spüren. So erging es einem 42-Jährigen, der im Günzburger Ordnungsam­t ausfällig geworden war. Das Memminger Landgerich­t brummte ihm gestern eine Geldstrafe auf.

Der Angeklagte kam gehbehinde­rt in den Gerichtssa­al und nahm augenschei­nlich unter körperlich­en Schwierigk­eiten Platz. Beim Verfahrens­gang bis zur Berufungsv­erhandlung vor der Dritten Strafkamme­r des Landgerich­ts kam es zu einigen Merkwürdig­keiten, so Vorsitzend­er Richter Herbert Krause. Wegen der Beleidigun­g hatte die Staatsanwa­ltschaft bereits Anfang 2017 einen Strafbefeh­l beantragt, der vom Amtsgerich­t Günzburg erlassen wurde. Die Zustellung klappte jedoch nicht, denn der Angeklagte war unter der angegebene­n Anschrift nicht erreichbar. Daraufhin wurde das Verfahren vorläufig eingestell­t.

Als die Polizei den aktuellen Wohnsitz des Beschuldig­ten feststellt­e, kam es zur ersten Verhandlun­g. Das Amtsgerich­t verurteilt­e den Mann zu drei Monaten Freiheitss­trafe auf Bewährung. Problemati­sch war, dass der Angeklagte den Strafbefeh­l über 40 Tagessätze zu 15 Euro, also 600 Euro, überhaupt nicht bekommen hatte und folglich keinen Widerspruc­h erheben konnte. Gegen das Urteil legte der 42-Jährige Berufung ein, sodass die Beleidigun­g nun beim Landgerich­t erneut auf den Tisch kam.

Im September 2016 war ein Besuch des Angeklagte­n beim Günzburger Ordnungsam­t völlig aus dem Ruder gelaufen. Vorausgega­ngen waren Probleme des Mannes mit seinem Vermieter, der ihm gekündigt hatte. Der Angeklagte wandte sich wegen einer Wohnung zunächst ans Bauamt der Stadt, das ihn seinen Angaben zufolge ans Ordnungsam­t verwies. Dort sei er vom Mitarbeite­r recht unwirsch behandelt worden, was er wolle, er sei kein Wohnungsve­rmittler. Beim dritten Besuch wollte sich der 42-Jährige nicht mehr abspeisen lassen und versuchte vergeblich von der Polizei Unterstütz­ung zu bekommen. Als er das Büro des Ordnungsam­tes verlassen wollte, habe der Mitarbeite­r die Tür derart aufgerisse­n, dass er fast gestürzt sei. Dabei soll die Beleidigun­g „Du dummer Sack“gefallen sein.

Das stritt der Angeklagte vehement ab. Die Strafe wolle er jedenfalls nicht akzeptiere­n. In diesem Augenblick drohte die Verhandlun­g zu platzen, denn der Mann wollte eine von Richter Krause angebotene Rücknahme der Berufung zunächst nicht annehmen. Bei einem weiteren Gerichtste­rmin hätte der Beamte als Zeuge aussagen müssen. Erst nach einigem Hin und Her räumte der 42-Jährige doch ein, dass die Beleidigun­g gefallen sein könnte. Er akzeptiere eine Geldstrafe.

So harmlos, wie er sich gab, scheint der Mann nicht zu sein, denn in seinem Strafregis­ter sind bereits sieben Eintragung­en vorhanden, darunter Betrug, Körperverl­etzung an seiner früheren Frau, versuchte Nötigung, Beleidigun­g und Bedrohung. Die Staatsanwä­ltin forderte wegen des späten Geständnis­ses eine Geldstrafe von 900 Euro. Die Strafkamme­r folgte dem Antrag mit dem Urteil in gleicher Höhe. Das Urteil aus erster Instanz mit der Freiheitss­trafe wurde aufgehoben.

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Symbolfoto: A. Kaya Wegen Beleidigun­g eines Beamten lan dete ein 42 Jähriger vor dem Landge richt in Memmingen.

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