Mittelschwaebische Nachrichten
Von der Streu bis zur Meldepflicht
Balzhauser diskutieren
Balzhausen Balzhausen.
● Räum und Streupflicht German Knoll wollte wissen, wie es um die Räumund Streupflicht bestellt sei. Bürgermeister Daniel Mayer erläuterte, dass diese bei den Anliegern bestehe, auch wenn die Gemeinde im Zuge der Räumung an Spielplätzen oder Schulweg dort mehr geräumt habe. Die Kommune könnte ja einmal auch verhindert sein.
● Bürgermeister Schwarz Straße In diesem Zusammenhang informierte Wolfgang Neu, dass die Bürgermeister-Schwarz-Straße ohne Gehweg sei, was einen unmöglichen Zustand darstelle. Er selbst habe kürzlich erlebt, dass dort nicht geräumt gewesen sei und deshalb die Straße spiegelglatt gewesen sei. Die Gemeinde sollte Überlegungen anstellen, ob Abhilfe geschaffen werden könne. Bürgermeister Mayer erläuterte dazu, dass die Straße damals zwar mit Gehweg geplant gewesen sei, aber anders entschieden wurde. Er verwies nochmals auf die Pflichten der Anlieger, die per Satzung festgesetzt seien.
● Lautsprecheranlage Diverse Themen beschäftigten den Gemeinderat Herbert Wieser monierte die neue Lautsprecheranlage in der Turnhalle der Grundschule, die auch von anderen Vereinen und Institutionen genutzt werde. Diese versage öfter ihren Dienst, was zu Unmut führe. Ihm sei darüber nichts bekannt, erklärte der Bürgermeister. Zudem habe eine Fachfirma die Anlage installiert und abgenommen. Weiter beklagte Wieser, dass beim Einbau der Anlage Teile der Wandverkleidung entfernt, aber nicht mehr angebracht worden seien. Diese Lücken bildeten eine erhebliche Verletzungsgefahr für Benutzer. Warum unternehme das VG-Bauamt nichts dagegen? Mayer schlug vor, noch mal die Firma hinzuzuziehen und gemeinsam das Problem anzugehen um Fehler auszumerzen. ● Meldepflicht Schriftführerin Therese Scholz von der VG Thannhausen informierte über die Meldepflicht bei Veränderungen der Geschossfläche in Wohngebäuden. Wer diese in den letzten drei Jahren vergrößert oder verkleinert habe, sollte dies umgehend bei der VG melden, damit dies bei anfallenden Zahlungen berücksichtig werden könne.