Mittelschwaebische Nachrichten
Interviewer bitten Bürger um Auskunft
2018 findet wieder der Mikrozensus statt
Krumbach Auch im Jahr 2018 findet in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Nach Mitteilung des zuständigen Bayerischen Landesamtes für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres rund 60000 Haushalte von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer individuellen Wohnsituation befragt. Neben der Wohnfläche und dem Baualter der Wohnung werden unter anderem die Heizungsart und die Höhe der zu zahlenden Miete sowie die Nebenkosten erhoben. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
Im Jahr 2018 findet auch gezielt im Kreisbereich diese Stichprobenerhebung nach einem objektiven Zufallsverfahren bei einem Prozent der Bevölkerung statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien ermittelt. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen.
Um die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht. Datenschutz und Geheimhaltung seien, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet, heißt es. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamtes legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Neben dem persönlichen Interview besteht natürlich für jeden Haushalt auch die Möglichkeit, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.