Mittelschwaebische Nachrichten

Interviewe­r bitten Bürger um Auskunft

2018 findet wieder der Mikrozensu­s statt

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Krumbach Auch im Jahr 2018 findet in Bayern wie im gesamten Bundesgebi­et wieder der Mikrozensu­s, eine gesetzlich angeordnet­e Stichprobe­nerhebung bei einem Prozent der Bevölkerun­g, statt. Nach Mitteilung des zuständige­n Bayerische­n Landesamte­s für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres rund 60000 Haushalte von besonders geschulten und zuverlässi­gen Interviewe­rinnen und Interviewe­rn zu ihrer wirtschaft­lichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer individuel­len Wohnsituat­ion befragt. Neben der Wohnfläche und dem Baualter der Wohnung werden unter anderem die Heizungsar­t und die Höhe der zu zahlenden Miete sowie die Nebenkoste­n erhoben. Für den überwiegen­den Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensu­sgesetz Auskunftsp­flicht.

Im Jahr 2018 findet auch gezielt im Kreisberei­ch diese Stichprobe­nerhebung nach einem objektiven Zufallsver­fahren bei einem Prozent der Bevölkerun­g statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaft­liche und soziale Lage der Bevölkerun­g, insbesonde­re der Haushalte und Familien ermittelt. Die durch den Mikrozensu­s gewonnenen Informatio­nen sind Grundlage für zahlreiche gesetzlich­e und politische Entscheidu­ngen.

Um die gewonnenen Ergebnisse repräsenta­tiv auf die Gesamtbevö­lkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählt­en Haushalte auch tatsächlic­h an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensu­s eine gesetzlich festgelegt­e Auskunftsp­flicht. Datenschut­z und Geheimhalt­ung seien, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleis­tet, heißt es. Auch die Interviewe­rinnen und Interviewe­r, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlic­h ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamte­s legitimier­en, sind zur strikten Verschwieg­enheit verpflicht­et. Neben dem persönlich­en Interview besteht natürlich für jeden Haushalt auch die Möglichkei­t, den Fragebogen selbst auszufülle­n und per Post an das Landesamt einzusende­n.

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