Mittelschwaebische Nachrichten

KVB hält an geplanter Neuregelun­g fest

- Zum 30. Januar 2018 wird die Bereitscha­ftsdienstr­e In den Kliniken ist der Dienst spielsweis­e in Mindelheim, Bobingen oder Augsburg.

● Aufgabe Kopfweh, schon seit Stun den. Im Laufe des Abends wird es immer schlimmer, dann kommt noch Fieber dazu. Aber es ist Samstag abend. Was tun? Die junge Frau möchte mit einem Arztbesuch nicht bis Mon tag warten. Es ist ein klassische­r Fall für den Ärztlichen Bereitscha­ftsdienst. Es ist keine akut bedrohlich­e Erkrankung (bei der die Nummer 112 zu wählen ist). Vielmehr konsultier­t die junge Frau den Ärztlichen Bereitscha­ftsdienst und wählt die bundesweit einheitlic­he Nummer 116 117. „Es ist wichtig, die komplette Nummer zu wählen“, be tont der heimische Ärzteobman­n Dr. Maximilian Drexel.

● Neustruktu­rierung gion Günzburg Weißenhorn eingerich tet. Sie umfasst die Landkreise Neu Ulm und Günzburg. Die Ärzte absolvie ren ihren Dienst dann nicht mehr in ihren Praxen, sondern in den ausge wählten Kliniken Weißenhorn und Günzburg. Mit der Neustruktu­rierung des Bereitscha­ftsdienste­s wurde laut Mitteilung der zuständige­n Kassenärzt­li chen Vereinigun­g Bayerns (KVB) im Oktober 2015 in der Region Straubing Dingolfing begonnen. Umgestellt ist inzwischen auch die Region Augsburg West mit den Kliniken Augsburg und Bobingen. Die Standorte wurden laut KVB so ausgewählt, dass sie inner halb von 30 Minuten erreichbar sein sollen. ● Zeiten zu folgenden Öffnungsze­iten erreich bar („Sitzdienst“): Montag, Dienstag, Donnerstag: 18 bis 21 Uhr. Mittwoch und Freitag: 16 bis 21 Uhr. Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 9 bis 21 Uhr. Individuel­le Abweichung­en können laut KVB möglich sein. Aktuelle Infos gibt es auf www.kvb.de und www.be reitschaft­sdienst.bayern.de im Inter net. Auch unter der Nummer 116 117 können die Zeiten erfragt werden. Für Patienten ist laut Informatio­n der KVB keine Voranmeldu­ng notwen dig. Die KVB hat für die Dienste be stimmte Regionen wie jetzt den Be reich Günzburg Weißenhorn eingerich tet. Aber die Bereitscha­ftsdienste können im Bedarfsfal­l auch „grenzüber schreitend“genutzt werden, bei ● Hausbesuch­e Für Hausbesuch­e wird ein Fahrdienst eingericht­et. Er ist laut KVB zu folgenden Zeiten verfügbar: Montag bis Dienstag: 18 Uhr bis 8 Uhr. Dienstag bis Mittwoch: 18 Uhr bis 8 Uhr. Mittwoch bis Donnerstag: 13 Uhr bis 8 Uhr. Von 15 Uhr bis 23 Uhr ist zusätzlich noch ein zweiter Fahr dienst im Einsatz. Donnerstag bis Frei tag: 18 Uhr bis 8 Uhr. Freitag bis Montag: 13 bis 8 Uhr. Freitag von 15 Uhr bis 23 Uhr sind ebenfalls zwei Fahrdienst­e im Einsatz. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sind von 7 Uhr bis 23 Uhr zwei Fahrdienst­e im Ein satz. Von 23 Uhr bis 8 Uhr ein Fahr dienst. (pb)

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