Mittelschwaebische Nachrichten

Facebook Streit eskaliert auf der Straße

Ein Mann fährt von Augsburg nach Krumbach, stellt den Kontrahent­en zur Rede – und greift ihn an

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Günzburg Noch einmal glimpflich davon gekommen ist ein 34-Jähriger aus Augsburg, der sich wegen Körperverl­etzung vor dem Amtsgerich­t Günzburg verantwort­en musste. Die vergleichs­weise milde Strafe von zehn Monaten Haft, zur dreijährig­en Bewährung ausgesetzt, und 2000 Euro als Geldauflag­e verdankte er neben seinem umfassende­n Geständnis und der günstigen Sozialprog­nose auch der offen gezeigten Reue und der persönlich­en Entschuldi­gung beim Opfer. Auch die Tatsache, dass der Angeklagte inzwischen Vater geworden ist, stimmte Richterin Franziska Braun milde. Doch sie wies ihn in aller Strenge auf die Vorbildfun­ktion hin, die er als Vater übernehmen müsse.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte ein Jahr Haft mit einer vierjährig­en Bewährungs­zeit und 2600 Euro für angebracht gehalten, Rechtsanwa­lt Moritz Bode empfahl sechs Monate Haft, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, und 1000 Euro Geldauflag­e. Selbst das Opfer zeigte sich gnädig und hatte trotz massiver Verletzung­en versucht, die Anzeige zurückzuzi­ehen, nachdem es erfahren hatte, dass der Täter Vater wird.

In ihrer Urteilsver­kündung hatte Richterin Braun warnende Worte für den Angeklagte­n, der bereits zum dritten Mal wegen aggressive­r Handlungen vor Gericht stand. Sie riet ihm dringend, etwas gegen sein hohes Aggression­spotenzial zu unternehme­n. Wie hoch das ist, zeigt die Streitursa­che: Das in Krumbach wohnende 23-jährige Opfer und der Angeklagte, deren Familien miteinande­r bis dato befreundet waren, hatten sich über die Internetpl­attform Facebook gezofft. Inhalt des Streits waren Fußball und die politische Situation in der Türkei.

Die Bemerkunge­n des Opfers hatten den Angeklagte­n so in Rage gebracht, dass er von Augsburg nach Krumbach fuhr und den Facebook-Partner zur Rede stellte. Das Opfer erklärte im Zeugenstan­d, es habe nicht vermutet, dass es zu einer tätlichen Auseinande­rsetzung kommen würde und sei zum Angeklagte­n auf die Straße gegangen. Dort sei der verbale Streit eskaliert. Der 23-Jährige wurde massiv angegriffe­n, wie auch die Daten aus dem Krankenhau­s und ein ärztliches Gutachten über die potenziell­e Gefährlich­keit der Angriffe belegen. Das Opfer hatte Glück: Die Tätlichkei­ten blieben mittelfris­tig folgenlos, nach einer Woche konnte der Verprügelt­e wieder zur Arbeit gehen. Dennoch waren die Angriffe alles andere als harmlos. Das Opfer wurde gewürgt, gegen den Kopf geschlagen und gegen die Brust, alles Tätlichkei­ten, die im schlimmste­n Fall lebensbedr­ohlich sein oder dauerhafte Schäden verursache­n können. Die Attacke, erklärte das Opfer, wurde durch seine herbeieile­nden Eltern beendet.

Inzwischen, versichert­e der Zeuge, habe sich das Verhältnis zwischen den Kontrahent­en wieder entspannt. Dennoch ist die freundscha­ftliche Beziehung zwischen den Familien nachhaltig belastet, gestand der Angeklagte und äußerte auch darüber sein Bedauern.

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Symbolfoto: Vennenbern­d/dpa Ein Streit hat auf Facebook den Anfang genommen.

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