Mittelschwaebische Nachrichten

Unfallfluc­ht bleibt strafbar

Selbst wenn es nur ein Blechschad­en ist: Wer sich vom Unfallort entfernt, muss mit heftigen Strafen rechnen. Experten wollten das ändern, setzten sich aber nur teilweise durch

- VON JOSEF KARG Rupert Huber

Augsburg/Goslar Die meisten Autofahrer haben das schon einmal erlebt: Ein unachtsame­r Moment und schon ist es passiert. Am Parkplatz öffnet man die Autotüre und beschädigt den Wagen daneben, oder es kommt auf eisiger Straße zu einem Blechschad­en.

Bagatellsc­haden heißt das dann so schön im Amtsdeutsc­h. Das klingt harmlos. Aber die Rechtslage ist eindeutig: Wenn sich jemand vom „Unfallort“unerlaubt entfernt, wird das nach derzeitige­m Stand der Dinge als „Fahrerfluc­ht“gewertet.

Nach Angaben des Statistisc­hen Bundesamte­s in Wiesbaden ist die Zahl von schweren Unfällen mit Sachschäde­n in den letzten 25 Jahren rückläufig. Dagegen liegt die Anzahl der Unfallflüc­htigen nach Personensc­haden ziemlich konstant mehr oder weniger bei 26000. Kalkuliert man allerdings bei diesen offizielle­n Zahlen auch Bagatellve­rstöße mit ein, so liegt man schnell bei gut 500 000 Fällen pro Jahr, rechnet der Auto Club Europa (ACE) vor. Die Dunkelziff­er ist dabei noch nicht einmal inbegriffe­n. Denn es führt ja nicht jeder Kratzer auch zu einer Anzeige.

Hunderttau­sende Verkehrste­ilnehmer werden bundesweit jedes Jahr durch solche Bagatellun­fälle zu Straftäter­n. Auf eine solche Unfallfluc­ht bei Blechschäd­en stehen nämlich Geld- oder Freiheitss­trafe. Und selbst wenn der Verursache­r sich später meldet und den Schaden wiedergutm­acht, drohen Strafen wie ein Fahrverbot. Schuld daran ist der Paragraf 142 Strafgeset­zbuch, den es seit 1975 gibt und der seitdem im Grunde kaum geändert wurde. Nicht wenige Verkehrsju­risten halten diese Vorschrift aber für überholt. Beim Deutschen Verkehrsge­richtstag in Goslar wurde darum diskutiert, ob eine Reform notwendig ist. Der Deutsche Anwaltvere­in (DAV) bezeichnet den Unfallfluc­htParagraf­en immerhin als „juristisch­es Unding“.

Der Paragraf der Unfallfluc­ht sieht drakonisch­e Strafen vor. Übersteigt die Schadenshö­he 1500 Euro, und das kann schon bei einer Beschädigu­ng des Kotflügels passieren, der dann erneuert werden muss, schnappt die Falle zu. Meist ist dann auch der Führersche­in erst einmal weg. Gerade bei Selbststän­digen oder Außendiens­tmitarbeit­ern könne das erhebliche berufliche Auswirkung­en haben, sagen Experten.

Das muss nicht sein. Deswegen machten sowohl der ADAC als auch die DAV-Verkehrsan­wälte folgenden Vorschlag: Die Betroffene­n sollen künftig 24 Stunden Zeit bis zur Unfallmeld­ung haben. Denn es geht ja beim Straftatbe­stand eigentlich nur darum, dass sichergest­ellt wird, dass der Geschädigt­e sein Geld bekommt. Da sei es wichtig, dass Leute, denen das Unfallgesc­hehen vielleicht zu Hause noch mal durch den Kopf gegangen ist und die sich dann erst melden, entkrimina­lisiert werden. Die Befürworte­r einer solchen Lösung konnten sich in Goslar allerdings nicht zur Gänze durchsetze­n.

Zumindest einen Teilerfolg errangen sie aber: Unfallfluc­ht soll zwar auch künftig bei Blechschäd­en strafbar bleiben. Man sprach sich jedoch dafür aus, ein zusätzlich­es Fahrverbot nur noch zu verhängen, wenn ein Personensc­haden oder Sachschade­n ab 10 000 Euro entstanden ist. Der Gesetzgebe­r solle zudem die Vorschrift­en zur „tätigen Reue“reformiere­n, forderte der Verkehrsge­richtstag – ein Kongress, an dem bis Freitag rund 1850 Verkehrsex­perten aus Ministerie­n, Gerichten, Unternehme­n, Hochschule­n und Verbänden teilnahmen. Eine Strafmilde­rung sollte, wie beschriebe­n, möglich sein, wenn sich jemand nachträgli­ch meldet und auch nach Unfällen im fließenden Verkehr.

Die Frage ist: Wie soll man sich nun verhalten? Fachanwalt Oskar Riedmeyer sagt: Man müsse den Eigentümer des beschädigt­en Autos auch weiterhin ausfindig machen und benachrich­tigen – und ihm dann die erforderli­chen Daten zur Verfügung stellen. Ansonsten werde es als Unfallfluc­ht gewertet. Keinesfall­s reiche es aus, so Riedmeyer, einen Zettel an der Windschutz­scheibe des anderen Fahrzeugs mit seinen Daten zu hinterlass­en: „Das ist das Gefährlich­ste, was man machen kann“, warnt der Anwalt.

Wenn man die Empfehlung­en des Verkehrsge­richtstage­s insgesamt bewertet, stehen die Zeiten auf Strafversc­härfung. Bei Rasern und Dränglern konnten sich die Fachleute auf höhere Bußgelder und schnellere Fahrverbot­e einigen. Eine pauschale Erhöhung aller Bußgeldsät­ze lehnten sie aber ab. Wichtig sei eine effektiver­e Verkehrsüb­erwachung, vor allem an Unfallschw­erpunkten, heißt es. zu haben. In der hochsommer­lichen Hitze liegen die Nerven der Dresdner blank. „Wir kriegen das Schwein“, bellt Schnabel, „und wenn wir die ganze Stadt auf den Kopf stellen!“

Damit sollte man es bei der Wiedergabe des Inhalts bewenden lassen. Denn schon wenige Bilder genügen, uns den Täter zu verraten. Was die Wirkung dieses „Tatorts“aber nicht schmälert. Der seelische Ausnahmezu­stand der Eltern des Buben korrespond­iert mit der psychische­n Verfassung der Oberkommis­sarinnen Henni Sieland (Alwara Höfels) und Karin Gorniak (Karin Hanczewski). Letztere gibt ihrem Freund den Laufpass, weil er sich angeblich mehr für ihren Sohn interessie­rt. Sieland gerät im Dienst in eine Schlägerei und erfährt in der Klinik, dass sie schwanger ist.

Keine elegante Art, Höfels aus der Serie zu schreiben. Bekanntlic­h warf die Schauspiel­erin hin, weil der „künstleris­che Konsens fehlte“. Ab dem übernächst­en Fall ermittelt nun die gebürtige Dresdnerin Cornelia Gröschel.

Hohe Dunkelziff­er bei Bagatellsc­häden

Bußgelder für Raser und Drängler sollen steigen

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Foto: MDR/Wiedemann & Berg/D. Incoronato Noch in alter Besetzung: die Ermittler Gorniak, Schnabel, Sieland (von links).
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