Mittelschwaebische Nachrichten
Juristerei ganz ohne Narretei
Prozess Am Gumpigen Donnerstag wird ein Kaufmann verurteilt. Er hat mit fremdem Geld „eigene Löcher gestopft“
Günzburg Von Weiberfasnet keine Spur: Am Gumpigen Donnerstag wurden im Günzburger Amtsgericht ganz seriös Urteile im Namen des Volkes gesprochen. So auch im Fall eines 41-Jährigen, der fast 24000 Euro von einer Dürrlauinger Wohnungseigentümer-Gemeinschaft in die eigene Tasche gewirtschaftet hat. Direktor Walter Henle verurteilte den Mann aus Baden-Württemberg wegen Untreue.
Der gelernte Kaufmann war laut Staatsanwaltschaft als Verwalter einer Eigentümergemeinschaft von zehn Wohnungen im Dürrlauinger Ortsteil Mindelaltheim tätig. In dieser Funktion hatte er von seinem Vorgänger im Februar 2016 Rücklagen der Gemeinschaft in Höhe von fast 24000 Euro auf sein Konto bei der Sparkasse überwiesen bekommen. Doch statt den Betrag auf ein Sonderkonto zur Verwaltung zugunsten der Eigentümergemeinschaft einzuzahlen, wozu er verpflichtet gewesen wäre, verbrauchte er das Geld für eigene Zwecke.
Die Finanztrickserei fiel erst auf, als der Mann seiner Arbeit als Verwalter nicht mehr nachkam und die Eigentümergemeinschaft einen Nachfolger bestimmte, wie am Rande der Verhandlung zu erfahren war. Der neue Verwalter erstattete namens seiner Auftraggeber Anzeige, die das Ermittlungsverfahren in Gang brachte. Anwalt Matthias Egger bestätigte für seinen Mandanten, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang zuträfen, er die Verfehlungen bedauere und sich dafür entschuldige. Der Familienvater hatte zur Tatzeit als selbstständiger Immobilienmakler gearbeitet. Seine finanziellen Verhältnisse seien Anfang 2016 recht gut gewesen, dann seien aber einige Hausverwaltungen „weggebrochen“. Es kam zu Problemen, „die Sache ist mir über den Kopf gewachsen“, sagte der Angeklagte. Einiges von dem veruntreuten Geld ist an den Gerichtsvollzieher gegangen, der bei dem 41-Jährigen Zwangsvollstreckungen betrieb. An die Eigentümergemeinschaft wurde bisher nichts zurückgezahlt. Bei der Frage des Motivs kamen für Richter Henle zwei Möglichkeiten in Betracht: Entweder der Angeklagte habe abgebrüht, eiskalt und mit hoher krimineller Energie gehandelt, oder er habe aus Verzweiflung ein Loch mit einem anderen gestopft.
Erschwerend für den Mann, der zurzeit als Hausmeister arbeitet, wirkte sich ein weiteres Strafverfahren aus. Das Amtsgericht Neu-Ulm hatte ihn erst im April wegen Untreue zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. In diesem Fall hatte der Angeklagte gut 5400 Euro aus einer weiteren Immobilienverwaltung einkassiert und auf ein eigens angelegtes Konto übertragen.
Unter Einbeziehung dieser einschlägigen Vorstrafe beantragte die Staatsanwältin eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Ihrem Antrag, den vom Angeklagten veruntreuten Betrag mit der Summe aus dem Neu-Ulmer Urteil zugunsten der Geschädigten einzuziehen, konnte Henle nicht in vollem Umfang entsprechen.
Verteidiger Egger hielt angesichts des Geständnisses und der Reue eine Strafe von einem Jahr für angemessen, zumal seinem Mandanten noch mindestens ein weiteres Verfahren wegen weiterer Untreue-Vorwürfe droht. Sollte er in Haft müssen, könnte er den Schaden erst recht nicht wiedergutmachen. Henle blieb mit seinem Urteil von einem Jahr und drei Monaten nahe am Antrag des Anwalts. Eine Bewährung sei noch vertretbar wegen der günstigen Sozialprognose. Zugleich warnte er den 41-Jährigen, dass ihm der Strafvollzug drohe, wenn er sich nicht an die Bewährungsauflagen halte. Ob er das Urteil annimmt, ließ er noch offen.