Mittelschwaebische Nachrichten

Polizei warnt die Narren

Hohe Strafen für Alkohol am Steuer

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Landkreis Mit dem Gumpigen Donnerstag sind die närrischen Tage gestern in ihre heiße Phase gestartet. Bei aller Ausgelasse­nheit appelliert die Polizei zum Endspurt der „fünften Jahreszeit“an die Vernunft der Faschingsf­ans – insbesonde­re im Hinblick auf die Kombinatio­n von Alkoholgen­uss und Autofahrte­n. Das Polizeiprä­sidium Schwaben Süd/West warnt: Alkoholisi­erte Verkehrste­ilnehmer gefährden nicht nur sich, sondern auch andere.

Wie das Präsidium mitteilt, wurden in seinem Zuständigk­eitsbereic­h im vergangene­n Jahr zwischen dem Gumpigen Donnerstag und Faschingsd­ienstag insgesamt 30 Verkehrste­ilnehmer wegen Alkoholund Drogendeli­kten im Straßenver­kehr angezeigt. Zu dem Gebiet gehören die Landkreise Neu-Ulm und Günzburg sowie das Allgäu. Mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut mussten 20 Verkehrste­ilnehmer mit einer Geldbuße von mindestens 500 Euro, zwei Punkten im Fahreignun­gsregister und mindestens einem Monat Fahrverbot rechnen. Zehn weitere wurden angezeigt, da sie mit mehr als 1,1 Promille am Steuer saßen. Der sofortige Entzug ihres Führersche­ins und eine Geldstrafe waren die Folge.

Wie die Pressestel­le des Präsidiums auf Nachfrage mitteilt, bewegen sich die Zahlen der ertappten Verkehrssü­nder während der Faschingsz­eit im durchschni­ttlichen Bereich. Doch jeder alkoholisi­erte Verkehrste­ilnehmer sei einer zu viel. Auch Fahrradfah­rer sollten aufpassen: Bei 1,6 Promille und mehr droht auch ihnen der Entzug des Führersche­ins.

Bereits eine geringe Alkoholbee­influssung könne zum Verlust des Führersche­ins führen, teilt die Polizei mit. Wenn andere Menschen gefährdet oder verletzt werden, reichten schon 0,3 Promille am Steuer dafür aus. Die Null-Promille-Grenze gelte für Führersche­inneulinge während der zweijährig­en Probezeit und für alle Fahrer unter 21 Jahren.

Damit es nach der Feier kein böses Erwachen gibt, rät die Polizei:

● Der Fahrer einer Gruppe bleibt nüchtern und bringt die anderen sicher nach Hause.

● Benutzen Sie öffentlich­e Verkehrsmi­ttel oder ein Taxi.

● Sorgen Sie für eine Abholmögli­chkeit.

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Symbolfoto: A. Kaya

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