Mittelschwaebische Nachrichten
Was hat es mit der Härtefallregelung auf sich?
● Die Zahl derer, die trotz der derzeiti gen Aussetzung Familienangehörige nachholen dürfen – etwa wegen einer schweren Erkrankung –, ist bislang sehr gering. Im vergangenen Jahr gab es nach SPD Angaben 66 Fälle, die unter diese Härtefallregelung fallen.
● Nach dem Willen der Sozialdemo kraten sollen es jetzt mehr werden. Sie verweisen insbesondere auf den Paragrafen 23 des Aufenthaltsge setzes, demzufolge die oberste Lan desbehörde „aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen“Auslän dern aus bestimmten Staaten eine Aufenthaltserlaubnis erteilen kann.
● Unter Umständen müssen diejeni gen, die ihre Familie nachholen, ga rantieren, dass sie für den Unterhalt ih rer Angehörigen aufkommen. Auf dieser Grundlage hat die niedersächsi sche Landesregierung bereits 2013 ein Programm für 5000 Familienange hörige aufgelegt. In der SPD gibt es Hoffnung, dass die von ihr regierten Länder ähnliche Initiativen starten könnten. Allerdings muss das Bundes innenministerium mitspielen. ● Anerkannte Asylbewerber können ihre Familienangehörigen nach Deutschland holen – dabei wird es auch weiterhin bleiben. Die neue Regelung bezieht sich nur auf Flücht linge, die einen eingeschränkten, den sogenannten subsidiären Schutz genießen. Für sie wurde der Famili ennachzug im März 2016 für zwei Jah re ausgesetzt. Diese Aussetzung wird nun bis Ende Juli verlängert. Ab August sollen 1000 Angehörige pro Monat nach Deutschland kommen dürfen. (afp)