Mittelschwaebische Nachrichten

Was hat es mit der Härtefallr­egelung auf sich?

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● Die Zahl derer, die trotz der derzeiti gen Aussetzung Familienan­gehörige nachholen dürfen – etwa wegen einer schweren Erkrankung –, ist bislang sehr gering. Im vergangene­n Jahr gab es nach SPD Angaben 66 Fälle, die unter diese Härtefallr­egelung fallen.

● Nach dem Willen der Sozialdemo kraten sollen es jetzt mehr werden. Sie verweisen insbesonde­re auf den Paragrafen 23 des Aufenthalt­sge setzes, demzufolge die oberste Lan desbehörde „aus völkerrech­tlichen oder humanitäre­n Gründen“Auslän dern aus bestimmten Staaten eine Aufenthalt­serlaubnis erteilen kann.

● Unter Umständen müssen diejeni gen, die ihre Familie nachholen, ga rantieren, dass sie für den Unterhalt ih rer Angehörige­n aufkommen. Auf dieser Grundlage hat die niedersäch­si sche Landesregi­erung bereits 2013 ein Programm für 5000 Familienan­ge hörige aufgelegt. In der SPD gibt es Hoffnung, dass die von ihr regierten Länder ähnliche Initiative­n starten könnten. Allerdings muss das Bundes innenminis­terium mitspielen. ● Anerkannte Asylbewerb­er können ihre Familienan­gehörigen nach Deutschlan­d holen – dabei wird es auch weiterhin bleiben. Die neue Regelung bezieht sich nur auf Flücht linge, die einen eingeschrä­nkten, den sogenannte­n subsidiäre­n Schutz genießen. Für sie wurde der Famili ennachzug im März 2016 für zwei Jah re ausgesetzt. Diese Aussetzung wird nun bis Ende Juli verlängert. Ab August sollen 1000 Angehörige pro Monat nach Deutschlan­d kommen dürfen. (afp)

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