Mittelschwaebische Nachrichten
Amtsgerichtsdirektor sollte Viertelmillion Euro zahlen
Eine 33-Jährige musste sich wegen Erpressung und Nötigung verantworten. Sie steht der Reichsbürger-Szene nahe
Günzburg Immer wenn es um Gerichtsverfahren gegen sogenannte Reichsbürger geht, läuten bei der Justiz die Alarmglocken. Für die gestrige Verhandlung gegen eine 33-Jährige, die zumindest als Sympathisantin der Szene gilt, waren die zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen jedoch entbehrlich – es blieb alles ruhig im Amtsgericht. Die eher unscheinbar wirkende Frau hatte sich in mehreren Briefen mit Walter Henle, dem Chef des Günzburger Amtsgerichts, angelegt.
Aber der Reihe nach: Die 33-Jährige hatte sich eine Geldstrafe über 15 Tagessätze zu 40 Euro, also 600 Euro, eingehandelt. Den Strafbefehl bekam sie wegen Hausfriedensbruchs an ihrem früheren Wohnsitz in Günzburg. Doch statt den Betrag fristgerecht zu bezahlen, machte die Frau ihre eigene „Rechnung“auf. Sie wolle die Geldstrafe nur akzeptieren, wenn die Justizbehörde ihren Bedingungen folge. In mehreren Schreiben forderte sie, Direktor Henle solle ihr gegenüber eine amtliche Legitimation nachweisen und zugleich einen Scheck oder Bargeld in Höhe von 250 000 Euro abliefern. Käme der Behördenchef den finanziellen Forderungen nicht nach, würden entsprechende Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Dieser Aufforderung kam Henle jedoch nicht nach. Die Frau untermauerte ihre Ansprüche in einem weiteren Brief im August vergangenen Jahres, in dem sie dem Amtsgerichtsdirektor „Treuhandbruch“und „Unterschlagung von Wertpapieren“vorwarf. Für die Erfüllung ihrer abstrusen Forderungen setzte die 33-Jährige eine Frist von 72 Stunden. Dies brachte der Frau den Vorwurf der Erpressung und Nötigung ein.
Der Strafbefehl sei ungerechtfertigt, fand die Frau, sie habe keinen Hausfriedensbruch begangen und dafür Zeugen. Die Geldstrafe empfand sie als ungerecht, sie kenne sich mit juristischen Sachen nicht aus, versuchte sie vor Richter Daniel Theurer die Schriftsätze zu entschuldigen: „Ich bin keine Verbrecherin.“Ihr damaliger Lebensgefährte habe die Schreiben aufgesetzt, die sie unterzeichnete. Der Ex-Partner wird zur hartnäckigen Reichsbürger-Szene gerechnet. Er wurde bereits zu mehreren Geldstrafen verurteilt, wie der Richter anmerkte, und sitzt derzeit sogar in Untersuchungshaft. Die Angeklagte erhoffte mit ihrem Einspruch gegen den Strafbefehl über 2800 Euro wegen der Erpressung und Nötigung einen günstigeren Ausgang des Verfahrens. Als selbstständige Gastronomin habe sie lediglich 300 bis 400 Euro pro Monat übrig und noch circa 5000 Euro Schulden.
Richter Theurer hielt der Angeklagten zugute, dass sie ein Teilgeständnis abgelegt habe. Er reduzierte die Geldstrafe auf 90 Tagessätze zu 13 Euro, wie von der Staatsanwältin beantragt. Bevor sie das neue Urteil annehme, wolle sie sich erst mit ihrem Rechtsbeistand beraten, erklärte die jetzt im HohenloheKreis wohnende ReichsbürgerSympathisantin.