Mittelschwaebische Nachrichten
Erschließungsbeiträge wurden diskutiert
Bevorstehende Gesetzesänderung bedeutet auch Änderungen für die Kommune
Krumbach Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge durch die bayerische Regierung ist noch nicht beschlossen, wirft aber bereits ihre Schatten voraus. In der Stadtratssitzung stand die Abrechnung von Straßen zur Diskussion, die vor langer Zeit im Zuge der Erschließung angelegt worden sind, seit langer Zeit befahren, aber noch nicht fertig gebaut oder abgerechnet sind.
Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 1. April 2016 darf ein Erschließungsbeitrag nicht mehr erhoben werden, wenn seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Straße (Spatenstich) mindestens 25 Jahre vergangen sind, unabhängig vom erreichten Ausbauzustand, klärte Martin Strobel, in der Stadtverwaltung, unter anderem zuständig für Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge, auf. Diese Regelung tritt jedoch erst zum 1. April 2021 in Kraft, sodass den Kommunen bis dahin noch Zeit zum Handeln bleibt. Danach können Aufwendungen nur noch nach Straßenausbaubeitragsrecht umgelegt werden. Das Landratsamt Günzburg empfiehlt nun den Gemeinden und Städten zur Vermeidung von Einnahmeausfällen zu überprüfen, inwieweit Erschließungsanlagen vorhanden sind, bei denen der Beginn der erstmaligen technischen Herstellung vor dem 31. März 1996 erfolgt ist. Solche Anlagen sollten dann möglichst endgültig hergestellt und bis zum 1. April 2021 nach dem Erschließungsbeitragsrecht abgerechnet werden, da ansonsten Beitragseinnahmen verloren gehen würden.
Von der Stadt Krumbach ist eine flächendeckende Untersuchung von Straßenzügen bisher nicht erfolgt, bestätigte Strobel. Vielmehr wurde das Straßenbauprogramm umgesetzt und jährlich nach der technischen Notwendigkeit fortgeschrieben. Bürgermeister Hubert Fischer legte klar, dass der Stadtrat aus Haftungsgründen (eine Kommune darf nicht auf Einnahmen verzichten) eine solche Untersuchung beschließen muss. Bei einer späteren Umlage nach Straßenausbaubeitragsrecht, gab Bürgermeister Fischer zu bedenken, können dann nicht mehr 90 Prozent, sondern nur noch 80 oder weniger Prozent umgelegt werden, was ungerecht gegenüber all denen sein würde, die bisher nach Erschließungsrecht 90 Prozent bezahlen mussten. Erschwerend dazu kommt ein ganz neuer Gesichtspunkt: Sollten die Straßenausbaubeiträge von der Regierung abgeschafft werden, bleibt die Stadt auf den Kosten sitzen. Fischer bekannte abschließend, dass er und seine Verwaltung dieser nachträglichen Abrechnung ablehnend gegenüberstehen, auch weil bei mehreren zutreffenden Fällen die Stadt schon personell nicht in der Lage wäre, auf die Schnelle zusätzliche Straßen fertigzustellen und abzurechnen.
Für 2. Bürgermeister Gerhard Weiß (CSU) sieht so ein Erschließungsvorgang nach Verwaltungsaufwand aus. Es werde schwer zu erklären sein, meint er, dass für eine Straße, die seit 20 bis 30 Jahren in Nutzung ist und auf der schon von Großeltern und Eltern gefahren sind, plötzlich 90 Prozent zu zahlen seien. Etwas anders sieht es Marcus Härtle. Im Gegensatz zu vielen Erschließungsstraßen seien für solche Straßen noch nie Erschließungsbeiträge bezahlt worden, argumentiert er. Die Anleger konnten eine Menge Geld gegenüber denen sparen, die zu Umlagen herangezogen würden. Das sei ungerecht. Nach dem Für und Wider kam man überein, eine weitere Diskussion zurückzustellen, bis gesicherte Zahlen über angelegte oder fertiggebaute oder nicht abgerechnete Straßen vorlägen.