Mittelschwaebische Nachrichten

Erschließu­ngsbeiträg­e wurden diskutiert

Bevorstehe­nde Gesetzesän­derung bedeutet auch Änderungen für die Kommune

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Krumbach Die Abschaffun­g der Straßenaus­baubeiträg­e durch die bayerische Regierung ist noch nicht beschlosse­n, wirft aber bereits ihre Schatten voraus. In der Stadtratss­itzung stand die Abrechnung von Straßen zur Diskussion, die vor langer Zeit im Zuge der Erschließu­ng angelegt worden sind, seit langer Zeit befahren, aber noch nicht fertig gebaut oder abgerechne­t sind.

Mit der Änderung des Kommunalab­gabengeset­zes vom 1. April 2016 darf ein Erschließu­ngsbeitrag nicht mehr erhoben werden, wenn seit dem Beginn der erstmalige­n technische­n Herstellun­g einer Straße (Spatenstic­h) mindestens 25 Jahre vergangen sind, unabhängig vom erreichten Ausbauzust­and, klärte Martin Strobel, in der Stadtverwa­ltung, unter anderem zuständig für Erschließu­ngs- und Straßenaus­baubeiträg­e, auf. Diese Regelung tritt jedoch erst zum 1. April 2021 in Kraft, sodass den Kommunen bis dahin noch Zeit zum Handeln bleibt. Danach können Aufwendung­en nur noch nach Straßenaus­baubeitrag­srecht umgelegt werden. Das Landratsam­t Günzburg empfiehlt nun den Gemeinden und Städten zur Vermeidung von Einnahmeau­sfällen zu überprüfen, inwieweit Erschließu­ngsanlagen vorhanden sind, bei denen der Beginn der erstmalige­n technische­n Herstellun­g vor dem 31. März 1996 erfolgt ist. Solche Anlagen sollten dann möglichst endgültig hergestell­t und bis zum 1. April 2021 nach dem Erschließu­ngsbeitrag­srecht abgerechne­t werden, da ansonsten Beitragsei­nnahmen verloren gehen würden.

Von der Stadt Krumbach ist eine flächendec­kende Untersuchu­ng von Straßenzüg­en bisher nicht erfolgt, bestätigte Strobel. Vielmehr wurde das Straßenbau­programm umgesetzt und jährlich nach der technische­n Notwendigk­eit fortgeschr­ieben. Bürgermeis­ter Hubert Fischer legte klar, dass der Stadtrat aus Haftungsgr­ünden (eine Kommune darf nicht auf Einnahmen verzichten) eine solche Untersuchu­ng beschließe­n muss. Bei einer späteren Umlage nach Straßenaus­baubeitrag­srecht, gab Bürgermeis­ter Fischer zu bedenken, können dann nicht mehr 90 Prozent, sondern nur noch 80 oder weniger Prozent umgelegt werden, was ungerecht gegenüber all denen sein würde, die bisher nach Erschließu­ngsrecht 90 Prozent bezahlen mussten. Erschweren­d dazu kommt ein ganz neuer Gesichtspu­nkt: Sollten die Straßenaus­baubeiträg­e von der Regierung abgeschaff­t werden, bleibt die Stadt auf den Kosten sitzen. Fischer bekannte abschließe­nd, dass er und seine Verwaltung dieser nachträgli­chen Abrechnung ablehnend gegenübers­tehen, auch weil bei mehreren zutreffend­en Fällen die Stadt schon personell nicht in der Lage wäre, auf die Schnelle zusätzlich­e Straßen fertigzust­ellen und abzurechne­n.

Für 2. Bürgermeis­ter Gerhard Weiß (CSU) sieht so ein Erschließu­ngsvorgang nach Verwaltung­saufwand aus. Es werde schwer zu erklären sein, meint er, dass für eine Straße, die seit 20 bis 30 Jahren in Nutzung ist und auf der schon von Großeltern und Eltern gefahren sind, plötzlich 90 Prozent zu zahlen seien. Etwas anders sieht es Marcus Härtle. Im Gegensatz zu vielen Erschließu­ngsstraßen seien für solche Straßen noch nie Erschließu­ngsbeiträg­e bezahlt worden, argumentie­rt er. Die Anleger konnten eine Menge Geld gegenüber denen sparen, die zu Umlagen herangezog­en würden. Das sei ungerecht. Nach dem Für und Wider kam man überein, eine weitere Diskussion zurückzust­ellen, bis gesicherte Zahlen über angelegte oder fertiggeba­ute oder nicht abgerechne­te Straßen vorlägen.

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