Mittelschwaebische Nachrichten
Manche Straßen sind noch nicht abgerechnet
Deisenhausen Der Gemeinderat Deisenhausen beschloss in seiner Sitzung am Donnerstagabend einstimmig, überprüfen zu lassen, ob in der Gemeinde noch nicht abgeschlossene und abgerechnete Erschließungsmaßnahmen vorliegen. Anlass ist ein neues Gesetz.
Die Gemeinden sind verpflichtet für die erstmalige endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen, Wege, Plätze) Beiträge nach dem Baugesetzbuch zu erheben, trug Bürgermeister Norbert Weiß vor. Endgültig hergestellt und abrechenbar sind Straßen und Wege, wenn sie in ihrer gesamten Ausdehnung und mit allen Teileinrichtungen (insbesondere Frostschutzschicht, Oberfläche, Randsteine, Entwässerungsanlagen, Beleuchtung) endgültig ausgebaut sind. Der Bayerische Landtag hat das Kommunalabgabengesetz zum 1. April 2016 novelliert und dabei das Recht, Erschließungsbeiträge zu erheben, zeitlich begrenzt. Demnach dürfen Erschließungsbeiträge 25 Jahre nach dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage nicht mehr erhoben werden.
Da diese Regelung erst im Jahr 2021 in Kraft tritt, haben die Gemeinden bis dahin die Möglichkeit, bereits begonnene aber noch nicht erstmalig hergestellte Anlagen fertig zu stellen und nach den Regelungen des Erschließungsbeitragsrechts abzurechnen.
Nach Mitteilung des Landratsamtes, erklärte Weiß, soll der Gemeinderat über diese Änderung informiert und gleichzeitig soll per Beschluss die Verwaltung beauftragt werden, die vorhandenen Akten zeitnah dahingehend zu überprüfen, ob solche Straßen vorliegen. Anschließend erhält der Gemeinderat Kenntnis über das Zwischenergebnis der Voruntersuchungen und kann entscheiden, ob und welche Straßen bis 2021 noch einer Abrechnung zugeführt werden können.
Es gibt Straßen (vormals oft Feldwege) außerhalb des Dorfkerns, ergänzte Bürgermeister Weiß, die in den fünfziger und sechziger Jahren staubfrei gemacht wurden, weil entlang von ihnen Neubauten errichtet wurden. Meist wurden noch Straßenlampen aufgestellt, vernachlässigt wurde aber oft die Straßenentwässerung. Eine endgültige Fertigstellung oder Abrechnung dieser Straßen würde aber fehlen.