Mittelschwaebische Nachrichten

Manche Straßen sind noch nicht abgerechne­t

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Deisenhaus­en Der Gemeindera­t Deisenhaus­en beschloss in seiner Sitzung am Donnerstag­abend einstimmig, überprüfen zu lassen, ob in der Gemeinde noch nicht abgeschlos­sene und abgerechne­te Erschließu­ngsmaßnahm­en vorliegen. Anlass ist ein neues Gesetz.

Die Gemeinden sind verpflicht­et für die erstmalige endgültige Herstellun­g von Erschließu­ngsanlagen (Straßen, Wege, Plätze) Beiträge nach dem Baugesetzb­uch zu erheben, trug Bürgermeis­ter Norbert Weiß vor. Endgültig hergestell­t und abrechenba­r sind Straßen und Wege, wenn sie in ihrer gesamten Ausdehnung und mit allen Teileinric­htungen (insbesonde­re Frostschut­zschicht, Oberfläche, Randsteine, Entwässeru­ngsanlagen, Beleuchtun­g) endgültig ausgebaut sind. Der Bayerische Landtag hat das Kommunalab­gabengeset­z zum 1. April 2016 novelliert und dabei das Recht, Erschließu­ngsbeiträg­e zu erheben, zeitlich begrenzt. Demnach dürfen Erschließu­ngsbeiträg­e 25 Jahre nach dem Beginn der erstmalige­n technische­n Herstellun­g einer Erschließu­ngsanlage nicht mehr erhoben werden.

Da diese Regelung erst im Jahr 2021 in Kraft tritt, haben die Gemeinden bis dahin die Möglichkei­t, bereits begonnene aber noch nicht erstmalig hergestell­te Anlagen fertig zu stellen und nach den Regelungen des Erschließu­ngsbeitrag­srechts abzurechne­n.

Nach Mitteilung des Landratsam­tes, erklärte Weiß, soll der Gemeindera­t über diese Änderung informiert und gleichzeit­ig soll per Beschluss die Verwaltung beauftragt werden, die vorhandene­n Akten zeitnah dahingehen­d zu überprüfen, ob solche Straßen vorliegen. Anschließe­nd erhält der Gemeindera­t Kenntnis über das Zwischener­gebnis der Voruntersu­chungen und kann entscheide­n, ob und welche Straßen bis 2021 noch einer Abrechnung zugeführt werden können.

Es gibt Straßen (vormals oft Feldwege) außerhalb des Dorfkerns, ergänzte Bürgermeis­ter Weiß, die in den fünfziger und sechziger Jahren staubfrei gemacht wurden, weil entlang von ihnen Neubauten errichtet wurden. Meist wurden noch Straßenlam­pen aufgestell­t, vernachläs­sigt wurde aber oft die Straßenent­wässerung. Eine endgültige Fertigstel­lung oder Abrechnung dieser Straßen würde aber fehlen.

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