Mittelschwaebische Nachrichten
Vielen Spielhallen droht die Schließung
Staatliche Auflagen machen Betreibern von Spielotheken das Leben schwer. Manche klagen dagegen, die Gerichte blocken aber ab. Lösen kann das Problem nur die Politik
Landkreis Verwaltungsgerichte in ganz Deutschland bekommen derzeit vermehrt Klagen von Spielhallenbetreibern auf den Tisch. Denn vielen Betreibern von Spielotheken droht spätestens im Jahr 2021 die Schließung. Auch im Landkreis Günzburg. Zuletzt klagte ein Spielhallenbetreiber aus Günzburg vor dem Verwaltungsgericht Augsburg, betroffen waren Filialen in Wertingen. Er ist nicht der Einzige. Laut Gerichtssprecher Stefan Eiblmaier stehen weitere Verhandlungen an, andere seien bereits abgeschlossen.
Hintergrund ist der Glücksspielstaatsvertrag (siehe Infokasten). Diese Vereinbarung regelt bundesweit die Rahmenbedingungen für den Betrieb von Spielotheken, Wettbüros, Lotterien, Casinos und Co. Die Regelungen sind jedoch veraltet, die Länder streiten seit Jahren über Änderungen im Glücksspielrecht, bisher ohne Erfolg. Zuletzt verweigerten Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen die Ratifizierung des neuen Vertrags, der eigentlich am 1. Januar 2018 in Kraft treten sollte. Alle 16 Bundesländer müssen aber zustimmen.
Deshalb hängen viele Spielhallenbetreiber in der Luft. Sie wissen nicht, wie lange sie ihre Spielotheken noch betreiben dürfen. Gerhard Grießmayr von der Stadtverwaltung Günzburg erklärt auf Anfrage unserer Zeitung: „Die Befristung der Betriebserlaubnis für Spielhallen ist notwendig geworden, da der Glücksspielstaatsvertrag nur noch bis zum 21. Juli 2021 gilt. Danach werden voraussichtlich neue Regelungen abgestimmt und das Glücksspielwesen überdacht.“Im Stadtgebiet seien 14 Spielhallen betroffen.
Gewerbliche Spielhallen haben bereits zahlreiche Auflagen zu erfüllen, die in der ersten Änderung des Vertrages im Jahr 2011 festgelegt wurden. Sie betreffen unter anderem den Jugendschutz und Werbeverbote. Aber es gibt auch räumliche Einschränkungen. Laut Roman Gepperth vom Landratsamt Günzburg gilt in Bayern eine „Bannmeile“von 500 Metern um Spielhallen, in der keine weitere Spielothek betrieben werden darf. In Ausnahmefällen seien auch 250 Meter zulässig. Auch Spielhallenkomplexe sind verboten. Dadurch soll die Zahl der Hallen reduziert werden. Der Bestandsschutz für bereits existierende Hallen lief im vergangenen Jahr aus, es existiert aber eine Härtefall-Regelung, die bei Erfüllung verschiedener Bedingungen einen Aufschub von weiteren vier Jahren erlaubt. Befristet wird die Betriebserlaubnis dennoch, das Landratsamt habe in-
zwischen, so Gepperth, rund 35 Bescheide an Betreiber verschickt. Sofort geschlossen worden sei aber keine. Dennoch seien Klagen angekündigt.
Erfolg hatte bisher noch kein Kläger. Das Verwaltungsgericht (VG) Augsburg beruft sich auf die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgerichtshof, für die die aktuelle Lage rechtmäßig ist. Eingehende Klagen werden ruhend gestellt. Erst mit neuem Staatsvertrag gäbe es rechtliche Klarheit.
Rechtsanwalt Willi Reisser sieht noch eine andere Möglichkeit. Der Augsburger Jurist ist Experte für Glücksspielrecht und betreut zahlreiche Kläger. Seiner Meinung nach verstoßen die Beschränkungen für Spielhallenbetreiber gegen europäisches Recht. „Es gibt eine Niederlassungsund Dienstleistungsfreiheit, in die Behörden nicht einfach so eingreifen dürfen.“Zwar hätten die obersten Bundesgerichte entschieden, dass EU-Recht hier nicht anwendbar wäre. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe sich dazu
aber noch nicht geäußert. Als einfacher Bürger könne man sich jedoch nicht an die Richter in Luxemburg wenden, sagt Willi Reisser. „Ein Gericht müsste eine sogenannte Vorlagefrage stellen, damit sich der EuGH mit dem Thema befasst.“So geschah es etwa 2016, als der EuGH auf Anfrage des Amtsgerichts Sonthofen staatliche Sanktionen gegen Sportwettbüros offiziell untersagte. Das VG Augsburg werde diesen Weg nicht gehen, so Reisser. Man müsse auf ein anderes deutsches Gericht hoffen.