Mittelschwaebische Nachrichten
Wie Häftlinge unterwegs sein müssen
Die Schubgruppe der Polizeiinspektion Krumbach sorgt für den Transport von Gefangenen. Auch Botschaftsvorführungen von Flüchtlingen gehören zu den Aufgaben
Krumbach Seit 2009 gibt es bei der Polizeiinspektion (PI) Krumbach die sogenannte Schubgruppe. Ihr Einsatzbereich erstreckt sich über ganz Schwaben – von Oberstdorf bis über den nördlichen Landkreis hinaus. Was bedeutet „Schubgruppe“konkret? Hans Willbold, der Leiter der PI Krumbach erklärt es so: „Es geht um Personen, die freiheitsentziehenden Maßnahmen unterliegen und von A nach B verbracht werden.“Ein klassisches Beispiel: Der „Verschub“von einer Justizvollzugsanstalt, beispielsweise in Kempten oder in Landsberg, zur Vorführung beim Gericht in München oder Rosenheim.
Die Schubgruppe kommt auch dann zum Einsatz, um das Erscheinen einer Person aufgrund einer drohenden Haftstrafe zu einer Verhandlung, der sich diese möglicherweise entziehen könnte, sicherzustellen. Auch Botschaftsvorführungen, oder wenn die Identität eines Asylsuchenden unklar ist, zählen zu den Aufgaben – mit die Auswirkungen der Flüchtlingskrise. Dann kann es auch der Fall sein, dass die Fahrt bis weit über den Freistaat hinausgeht.
Der Sitz der betreffenden Botschaft kann sich durchaus in Berlin, Hamburg oder Hannover befinden. Auch mit Abschiebungen ist die Schubgruppe der PI Krumbach konfrontiert: Die Ausländerbehörde bedient sich dabei im Rahmen der Vollzugshilfe der Unterstützung der Polizei.
Einer der fünfköpfigen Gruppe, die es in Bayern so nur in Krumbach gibt, ist Johann Müller. Wir nennen ihn so, denn namentlich sollte der Beamte nicht in Erscheinung treten. Emotionen dürfe es dabei nicht geben, sagt er. Es ändere nichts an den Aufgaben, die die Rolle der Polizei abverlange, stellt er von vornherein klar. Dennoch: „Dadurch, dass die Person in ihrer Freiheit beschränkt ist, ist es für beide Seiten eine nicht ganz angenehme Situation“, fügt er hinzu. Die Leute wüssten, was auf sie zukomme – Gegebenheiten, die in diesem Fall sowieso nicht zu verhindern seien.
Schon aus diesem Grund sei ein Transport mit einer ganzen Reihe an Vorbereitungen verbunden, insbesondere das Prüfen, um was für eine Person es sich dabei handle. Leidet sie an einer Krankheit, die den Transport erschweren könnte, inwieweit ist die Person schon einmal aufgefallen, gehört sie womöglich gar der organisierten Kriminalität an? Ebenso müsse klar sein, wie man mit ihr umgehe und vor allem, dass man ihr mit Respekt gegenübertrete. Zu bewerten, aus welchem Grund sich die Person in ihrer jeweiligen Situation befinde, sei nicht Aufgabe der Schubgruppe.
Wie funktioniert der Transport, beispielsweise aus dem Sicherheitsbereich der Justizvollzugsanstalt in den zum Gericht oder auch zum Flughafen zur Übergabe an die Bundespolizei? Dafür stehen in Krumbach zwei zivile Transporter bereit. Zivil, allein schon aufgrund der Eigensicherung der Beamten, aber auch deswegen, um der Erwartungshaltung der Bevölkerung ge- einem Polizeifahrzeug, beispielsweise bei einem Unfall, wo jeder ein solches herwinken würde, entgegenzutreten.
Allein deswegen, ebenso aufgrund seiner Ausstattung, wäre ein herkömmliches Polizeifahrzeug auf Dauer dafür nicht geeignet. Fahrergenüber und Beifahrerraum der beiden Transporter entsprechen übrigens im Großen und Ganzem dem eines jeden anderen Fahrzeugs. Dafür geht es in dem nach hinten abgetrennten Bereich eher spartanisch zu. Eine weitere Trennwand in der Mitte teilt dort zwei Bereiche auf. In einen mit einem einzelnen und einem weiteren mit zwei sich gegenüber befindlichen Sitzen.
Mehr gibt es nicht – quasi eine Einzel- und eine Doppelzelle auf vier Rädern, deren Innenleben durch die abgedunkelten Scheiben mit den im Innenbereich vergitterten Fenstern so gut wie nicht zu erkennen ist. Im Heck der Fahrzeuge befinden sich neben den üblichen Utensilien ein Tresor sowie eine Kompressorkühlbox – unter anderem auch für den Fall, dass notwendige Medikamente mitgeführt werden müssen. Grundsätzlich wird ein solcher Transport von zwei Beamten durchgeführt.
Johann Müller spricht von einer enormen Steigerung an Fahrten, seit es die Schubgruppe gibt. Waren es 2010 immerhin 75000 Kilometer, die gefahren wurden, so wurden im vergangenen Jahr bei insgesamt 167 Abschiebungen und Vorführungen knapp 130000 Kilometer zurückgelegt. Also mehr als ein Transport in zwei Tagen, der sich dann auch schon einmal bis über den Folgetag hinaus hinziehen kann.
Sind dann auch Schwerstverbrecher dabei? Johann Müller beantwortet die Frage so: Wurde ein Haftbefehl ausgestellt, dann sei auch eine Straftat begangen worden. Größere Vorkommnisse habe es jedoch noch nie gegeben. „Es ist noch keinem gelungen, abzuhauen“, bemerkt Johann Müller etwas schmunzelnd, aber bestimmt.