Mittelschwaebische Nachrichten

Parkett darf abgenutzt sein

Vermieter kann die Miete erhöhen

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Berlin Wann ist eine Mieterhöhu­ng gerechtfer­tigt? Um diese Frage entbrennt regelmäßig Streit zwischen Vermietern und Mietern. Dabei zeigt die Rechtsprec­hung: Es kommt nicht immer auf den Zustand der Ausstattun­g einer Wohnung an. Denn ein historisch­es Fischgrät-Parkett ist immer hochwertig – und zwar unabhängig von seinem Zustand. Daher gilt es in der Regel auch als wohnwerter­höhendes Merkmal. Das hat das Amtsgerich­t Berlin-Charlotten­burg entschiede­n (Az.: 211 C 236/16), wie die Zeitschrif­t Das Grundeigen­tum des Eigentümer­verbandes „Haus & Grund Berlin“berichtet. Eine höhere Miete kann deshalb rechtens sein.

In dem Fall wollte ein Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhu­ng. Sein Verlangen stützte er auch auf die hochwertig­e Ausstattun­g der

Der Boden war grau verfärbt

Altbauwohn­ung. So war dort ein alter Fischgrät-Echtholzpa­rkettboden verlegt. Der Mieter wandte ein, dass der Boden in einem miserablen Zustand sei. Der gesamte Boden sei gräulich-schwarz verfärbt. Zwischen den Holzstäben existierte­n erhebliche Fehlstelle­n und Fugen.

Für das Gericht waren das aber keine Gründe, an der Hochwertig­keit des Bodens zu zweifeln. Ein solcher Boden sei, anders als Fertigpark­ett, aufgrund seiner besonderen Langlebigk­eit als hochwertig­es Parkett anzusehen. Der aktuelle Zustand des Parketts spiele bei dieser Bewertung keine Rolle. Deshalb sei ein Mietzuschl­ag von 56 Cent pro Quadratmet­er gerechtfer­tigt.

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