Mittelschwaebische Nachrichten
Volksbegehren zum Flächenfraß abgelehnt
Innenministerium bremst Grüne aus
München Das bayerische Innenministerium lehnt das von den Grünen angestoßene Volksbegehren gegen Flächenfraß in Bayern aus verfassungsrechtlichen Gründen ab. Nach Ansicht des Ministeriums hebelt der Gesetzesvorschlag, der den Flächenverbrauch in Bayern von derzeit 13 auf fünf Hektar am Tag einschränken will, die kommunale Planungshoheit aus. Vor allem lasse der Vorschlag des Volksbegehrens offen, „nach welchen Verteilungskriterien und in welchem Zeitraum die vorgegebene Zielvorgabe auf die einzelnen Kommunen aufgeteilt werden soll“, so das Innenministerium.
Je nachdem, ob dafür etwa die Einwohnerzahl, die Bevölkerungsprognose oder etwa verfügbare Flächen herangezogen werden würden, blieben jeweils „ganz unterschiedliche Folgen für den jeweils vor Ort verbleibenden planerischen Gestaltungsspielraum“. Dies aber widerspreche der bayerischen Verfassung.
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) informierte das Kabinett über die Ablehnung. Das Innenministerium muss das Volksbegehren nun bis 18. April dem Verfassungsgerichtshof zur Prüfung vorlegen, der dafür dann drei Monate Zeit hat. Widersprechen die Verfassungsrichter der Rechtsauffassung des Ministeriums, muss das Volksbegehren doch noch der Bevölkerung vorgelegt werden. Das Ministerium weist aber in einer Kabinettsvorlage, die dieser Redaktion vorliegt, darauf hin, dass in diesem Fall bei einer Ausschöpfung des „Fristengefüges“die Eintragungsfrist für das Volksbegehren bis nach der Landtagswahl am 14. Oktober hinausgezögert werden könnte.
Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann zeigte sich von der Ablehnung des auch von der ÖDP und dem Bund Naturschutz unterstützten Volksbegehrens durch die CSU-Regierung wenig überrascht. Mehrere Rechtsgutachten hätten jedoch bestätigt, dass eine Höchstgrenze für den Flächenverbrauch „verfassungsrechtlich zulässig und sogar geboten ist, wenn wir unsere schöne Heimat Bayern bewahren wollen“. Die CSURegierung spiele auf Zeit.