Mittelschwaebische Nachrichten
Mountainbiker gewinnt Streit mit Waldbesitzer
Radler darf weiter auf Wirtschaftswegen durch Kühbacher Privatforst fahren
Aichach Der Trendsport Mountainbiken boomt und wird von vielen Waldeigentümern mit großem Argwohn betrachtet. Die Radler zerstörten Pflanzen und störten die Tiere, sagen sie. Ein Forstbesitzer aus Kühbach (Kreis Aichach-Friedberg) wollte deswegen einem Radler das Befahren seines Waldes auf Wirtschaftswegen teilweise verbieten lassen – und ist damit gescheitert. Das Amtsgericht in Aichach wies gestern die Unterlassungsklage ab.
Der Waldeigentümer hatte den Radler verklagt, weil dieser auf einem sogenannten Rückeweg gefahren war. Das sind Schneisen im Wald, damit Forstfahrzeuge gefällte Bäume abtransportieren können. Nach Ansicht des Klägers sind solche Rückewege im Unterschied zu befestigten Wegen nicht zum Radfahren da. Amtsrichter Axel Hellriegel betonte hingegen, dass der Mountainbiker sich beim Befahren auf sein gesetzlich garantiertes „allgemeines Betretungsrecht“des Waldes berufen könne, da dieses Recht auch für Radfahrer gelte. Die Grundlagen dafür sind in der bayerischen Verfassung und dem Naturschutzgesetz des Freistaats definiert. Im Kern ist das Radeln demnach auf „geeigneten Wegen“erlaubt.
Im Aichacher Fall sorgten der Begriff „Weg“und die Definition „geeignet“für Diskussionen im Gerichtssaal. „Leider sagt der Gesetzgeber nicht, was ein geeigneter Weg ist“, meinte der Amtsrichter. „Das hat nicht einmal den Anschein eines Weges“, sagte der Kläger zu den forstwirtschaftlichen Nutzgassen. Der Richter sah das anders. Denn der Biker hatte den „Weg“befahren, nachdem kurz vorher Forstfahrzeuge Fahrspuren hinterlassen hatten. Hellriegel sprach deshalb von einer „Einzelfall-Entscheidung“. Kläger Umberto Freiherr von Beck-Peccoz kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil zumindest prüfen zu wollen. „Ich halte das Urteil für falsch“, sagte er. Die Natur, insbesondere die Tiere, würden durch die zunehmende Zahl von Radfahrern immer mehr „unter Druck“gesetzt. Er betonte, dass es ihm nicht darum gehe, den Menschen den Naturgenuss zu nehmen. Er wollte mit der Klage ein öffentliches Zeichen setzen. Beck-Peccoz hatte nur durch Zufall den konkreten Namen des beklagten Radlers erfahren. Denn im Dezember 2016 fuhr der Biker im Privatwald in eine von einem unbekannten Radfahrerhasser vergrabene Nagelfalle. cli)