Mittelschwaebische Nachrichten
Ohne Tabus ist alles relativ
Der Kreisgeschäftsführer des Bund Naturschutzes, Bernd Kurus-Nägele, hat einen wichtigen Satz gesagt: „Wenn ich irgendwo Tabuzonen ausweise, dann müssen die auch eingehalten werden.“Damit spricht er eines der Wesensmerkmale unserer Demokratie an: die Verlässlichkeit des Rechtsstaats. Gesetz ist Gesetz und darf nicht gebrochen werden.
In ihrem Kampf um die Integrität eines FFH-Schutzgebiets bei Ziemetshausen stehen die Naturschützer auf einem aussichtslosen Posten. Sie klagen gegen die Zerstörung der Natur. Während die Klage am Verwaltungsgericht anhängig ist, wird exakt das vollzogen, wogegen geklagt wird. Selbst wenn die Naturschützer vor Gericht erfolgreich sein sollten – was wäre das für ein Sieg? Abgesehen davon weisen die Signale, die das Gericht bislang in Richtung der Naturschützer aussendet, eher in eine andere Richtung.
Die Kommune argumentierte zuletzt damit, dass die Grenzen der FFH-Schutzgebiete in gewisser Weise willkürlich beschlossen und den jeweiligen Gemeinden mehr oder weniger aufgestülpt wurden. In dieser Lesart ist eine gewisse Korrektur der Schutzzonen durchaus möglich. Eine Bebauung ist unter bestimmten Auflagen ja auch nicht verboten. Und natürlich sind Gesetze nicht auf ewig in Stein gemeißelt. Auch sie können neu interpretiert und neu gefasst werden. So betrachtet unterliegt alles der Willkür. Leben bedeutet konstante Veränderung. Aber die Ausweisung eines FFH-Schutzgebiets erfolgt ja nicht nach Gusto, sondern durchaus auf der Basis bestimmter Faktoren, die es als besonders schützenswert kennzeichnen.
Wir betreiben Raubbau an unserer Natur. Jeden Tag, durch unseren modernen Lebensstil, unseren Müll, das Gift, das wir in die Luft und in den Boden eintragen und durch den ungeminderten Flächenfraß. Daraus soll man nicht den radikalen Schluss ziehen, wieder zu einem Leben wie es unsere Vorfahren in der Steinzeit führten zurückzukehren. Aber bestimmte Tabus müssen eingehalten werden. Wenn das nicht mehr gewährleistet ist, ist alles relativ.