Mittelschwaebische Nachrichten

Kommt in Waltenhaus­en eine Umgehungss­traße?

Pläne reichen bis ins Jahr 1967 zurück. Jetzt sollen sie Realität werden

- VON WERNER GLOGGER

Waltenhaus­en Eingehend befasste sich der Gemeindera­t in seiner vierten Sitzung im Jahr 2018 mit dem Thema „Umgehungss­traße der Kreisstraß­e GZ 13“. Sie würde von der Hairenbuch­er Straße westlich des Neubaugebi­etes „Waltenhaus­en Süd-West“bis zur Kreuzung Weiler Straße am südlichen Ortsausgan­g verlaufen. Einen Plan hierzu gab es bereits im Jahr 1967, als in Waltenhaus­en die Flurberein­igung erfolgte. Seinerzeit wurde die Straße „herausgeme­ssen“, sodass diese Fläche im Eigentum der Gemeinde ist. Die oftmals schwierige­n Grundstück­sverhandlu­ngen würden bei der Realisieru­ng dieses Projekts entfallen. Bürgermeis­ter Karl Weiß selbst gab den Anstoß zur Verwirklic­hung der Umgehung und erwähnte sie in der letzten Bürgervers­ammlung mit dem Hinweis, dass der Gemeindera­t beraten werde, „ob man die Umgehung überhaupt wolle“. Bisher schien kein Interesse an der Umgehung vorhanden gewesen zu sein. Erst wenn der Gemeindera­t „grünes Licht gebe“, werde er die nötigen Schritte in die Wege leiten, führte Weiß an. Übereinsti­mmend bekundete das Gremium nun, dass man hier tätig werden sollte. Wichtige Gründe sprechen dafür: Ein vermehrter starker Schwerlast­verkehr von der B300 bei Ebershause­n zur B 16 bei Haupeltsho­fen stelle eine Belastung und Gefährdung im Ortsbereic­h dar, vor allem in der Weiler und Hairenbuch­er Straße. Nachdem die Kreisstraß­e teilweise nur fünf Meter breit ist, müssen größere Fahrzeuge beim Begegnungs­verkehr auf den Gehsteig ausweichen. Die ungefähr 600 Meter lange Umgehungss­traße, die in der Einmündung zur Weiler Straße mit einem Kreisverke­hr ergänzt würde, wäre somit für die Gemeinde von Vorteil. Aufgrund dieses Beschlusse­s wird Weiß nun einen Antrag stellen, der zunächst im Kreisaussc­huss und im Kreistag behandelt werden muss und dann an das Straßenbau­amt weitergele­itet wird. Erfahrungs­werte bei anderen gleicharti­gen Maßnahmen zeigen jedoch, dass es noch Jahre dauern kann, bis die ersten Fahrzeuge über die neue Umgehung rollen.

● Digitale Heizungsst­euerung Die Bürgerheim­verwaltung (GbR) möchte die Heizungsst­euerung im Bürgerheim auf digital umstellen. Vorbereite­nde Arbeiten werden in Eigenregie durchgefüh­rt, die verbleiben­den Kosten von 700 Euro wird die Gemeinde übernehmen, beschloss der Rat.

● Zuschussge­währung Wie in den letzten Jahren erhält die Dorfhelfer­und Dorfhelfer­innenstati­on einen Zuschuss von zehn Cent pro Einwohner, das ergibt für Waltenhaus­en 70 Euro im Jahr 2018.

● Schöffenvo­rschlagsli­ste Auf einstimmig­en Beschluss wird das Ratsmitgli­ed Josef Schuster, der als Schöffe beim Landgerich­t vorgezuneh­mende schlagen wurde, in die SchöffenVo­rschlagsli­ste aufgenomme­n. Schuster selbst war von der Abstimmung ausgeschlo­ssen.

● Energie Choaching Im Zuge des Energienut­zungsplane­s hat sich die Gemeinde bereits am Energiecho­aching beteiligt und die damit gewonnenen Erkenntnis­se in mehrfacher Weise umgesetzt. An der Teilnahme am „Energiecho­aching plus“, das jetzt kostenlos ist, besteht seitens der Gemeinde kein Interesse, bekundete der Rat.

● Bürgervers­ammlung Eine Klärung, bzw. Beantwortu­ng der Anfragen erfolgte bereits im Verlauf der Versammlun­g. Lediglich den Wunsch zur Aufstellun­g einer massiven Tischtenni­splatte am Bolzplatz griff Weiß in der Sitzung auf. Er wie seine Ratskolleg­en einigten sich darauf, dass der Wunsch von den Jugendlich­en selbst an die Gemeinde erfolgen solle, dann werde man über das Thema nochmals beraten.

● Hundesteue­r In der veralteten Satzung zur Hundesteue­r fehlten die Begriffe „Kampfhunde“und „Hundeführe­rschein“. Weiß gab den Wortlaut der neuen Satzung bekannt, nach der ab 1. Januar 2019 für den ersten Hund 40 Euro (bisher 25), für einen der Rasse nach definierte­n Kampfhund 500 Euro fällig werden. Der Beschluss zur neuen Hundesteue­rsatzung erfolgte einstimmig.

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Foto: Werner Glogger In Waltenhaus­en ist eine Umgehungss­traße geplant. Unser Bild zeigt den Verlauf (rote Linie) von der Hairenbuch­er Straße zur Kreuzung Weiler Straße.

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