Mittelschwaebische Nachrichten
Lieb und teuer
Warum Ex-Kanzler Gerhard Schröder 77 000 Euro zahlen soll
Gerhard Schröder erlebt gerade seinen soundsovielten Frühling. Seine fünfte Verehelichung ist nur noch eine Frage der Zeit und auch beruflich läuft es blendend. Alles wunderbar? Von wegen! Dem 74-Jährigen droht Ungemach. Schuld ist der Ex-Mann seiner künftigen Frau, der dem Ex-Kanzler die Schuld am Ende seiner Ex-Ehe gibt. Zu kompliziert? Gut, also noch einmal der Reihe nach: Als Gerhard Schröder seine heutige Verlobte Soyeon Kim kennenlernt, sind beide noch anderweitig verheiratet. Schon bald entscheiden sie, sich scheiden zu lassen. Doch während Doris Schröder-Köpf die Sache – abgesehen von ein paar öffentlichen Sticheleien – sportlich nimmt, verlangt Kims Ex-Mann nun Schadenersatz für die zerbrochene Ehe. Das berichtet zumindest eine südkoreanische Nachrichtenagentur. Demnach liegt beim Familiengericht in Seoul eine Klage gegen Schröder vor. Er soll seinem Vorgänger umgerechnet 77 000 Euro zahlen. Als Grund nennt der Kläger „seelische Qualen“, die er erlitten habe. Er macht den Politiker für das Scheitern seiner Ehe verantwortlich. Dass Hochzeiten – und erst recht Scheidungen – teuer werden können, weiß der Altkanzler ja nach vier Anläufen. Insofern ist es nur logisch, dass er bei seinen russischen Jobangeboten nicht besonders wählerisch ist. Schließlich muss der Mann seine Kosten decken. Im aktuellen Fall kann er noch froh sein, dass es nur um Geld geht. Denn noch bis 2015 konnten außereheliche Seitensprünge in Südkorea mit Haftstrafen geahndet werden.