Mittelschwaebische Nachrichten
Youtube Star hat keinen Bock auf Gerichtsverhandlung
Vor einem Jahr löste Leon Machère in Augsburg fast eine Massenpanik aus. Zum Prozess kommt nicht einmal der Anwalt
Augsburg Er hätte fast eine Massenpanik in Augsburg ausgelöst. Als Internetstar Leon Machère im März 2017 mit seiner Entourage in der Innenstadt auftauchte, wollten ihn über tausend Kinder und Jugendliche sehen. Der heute 26-Jährige hatte seinen Besuch lediglich auf Youtube angekündigt. Weder Stadt noch Polizei waren informiert. Es kam zu brenzligen Situationen. Am Montag sollte Machère nun vor dem Augsburger Amtsgericht erscheinen. Diesmal aber blieb es menschenleer.
Die Uhrzeit der Verhandlung war für seine vielen jungen Fans auch mehr als ungünstig. Um 9.30 Uhr muss nun einmal die Schulbank gedrückt werden, anstatt im Gericht auf einen Internetstar aus Hamburg zu warten. Letzteres taten einige Journalisten. Allerdings vergeblich. Der Angeklagte, der mit bürgerlichem Namen Rustem Ramaj heißt und der auf Youtube mit teils grenzwertigen Scherz-Videos über zwei Millionen Abonnenten hat, tauchte erst gar nicht auf. Dabei hatte er gegen einen Strafbefehl in Höhe von 32 500 Euro Einspruch eingelegt.
Leon Machère wird vorgeworfen, bei seinem Besuch mehrere Polizisten beleidigt zu haben. Weil die Beamten damals das Gedränge um den Youtube-Star als Sicherheitsrisiko werteten und der Auftritt nicht angemeldet war, nahmen sie ihn und seine Begleiter kurzerhand mit aufs Revier. Machère war damit nicht einverstanden. Auf der Wache beleidigte er mehrere Polizisten. Noch am selben Tag lud er auf der Plattform „Snapchat“ein Video hoch, in dem er Beamte mit den Worten, „die ganzen scheiß Polizisten haben meine ganzen Jungs jetzt mitgenommen“, beschimpfte. Auch in weiteren Videos äußerte er sich unflätig. Sein loses Mundwerk brachte ihm letztendlich die Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 250 Euro ein. Die Höhe der Summe sollte nach seinem Einspruch nun verhandelt werden.
Doch weder Machères Anwalt noch er selbst erschienen vor Gericht. Stattdessen trudelte kurz vor Verhandlungsbeginn ein Fax mit einer Krankheitsbescheinigung des Youtubers ein. Richter Alexander Müller reichte diese Entschuldigung nicht. Der Jurist rief sofort den Mediziner in Hamburg an. Müller ließ sich bestätigen, dass das Papier keinesfalls als Verhandlungsunfähigkeitsbescheinigung gedacht sei. An einem Prozess könne Machère durchaus teilnehmen, „da er zwei Beine habe und laufen könne“, zitierte der Richter süffisant den Arzt. Sollte Machère nicht noch einmal Rechtsmittel einlegen, wird die Strafe daher nun rechtskräftig.
Ein paar lange Gesichter gab es dann doch, weil der Youtuber nicht auftauchte. Eine Augsburger Berufsschulklasse verbrachte den Vormittag am Strafjustizzentrum, um ein paar Prozesse zu besuchen. „Wir haben uns schon darauf gefreut. Das wäre sicherlich eine interessante Verhandlung geworden“, meinten drei Schülerinnen mit Bedauern.