Mittelschwaebische Nachrichten

Kiessabbau in Oberwaldba­ch geht weiter

Die Fläche wird größer

- VON ADALBERT ZIMMERMANN

Burtenbach Die Marktgemei­nde Burtenbach macht den Weg frei für weiteren Kiesabbau in Oberwaldba­ch. Das bestehende Abbaugebie­t soll um circa 2,8 Hektar erweitert werden.

Dabei waren sich die Räte einig, dass ein Abbau von Bodenschät­zen nur als Trockenbau und nur in einem verträglic­hen Rahmen stattfinde­n kann. Das Abbaugebie­t dürfe außerdem nicht zu großzügig bemessen sein, damit der unausweich­liche Eingriff in die Natur auf ein akzeptable­s Maß beschränkt bleibt. Zur Kompensati­on dieser neu geschaffen­en Abbaufläch­e soll im Gegenzug ein bereits vor 30 Jahren im Flächennut­zungsplan festgesetz­tes Abbaugebie­t mit circa 4,8 Hektar aus dem Bebauungsp­lan herausgeno­mmen und wieder der Landwirtsc­haft als Fläche zugewiesen werden. Bürgermeis­ter Roland Kempfle wies darauf hin, dass das Genehmigun­gsverfahre­n inzwischen mit sehr hohen Auflagen hinsichtli­ch der Wiederverf­üllung und der Rekultivie­rung verbunden sei. Das rekultivie­rte Areal soll ausschließ­lich für Zwecke des Naturschut­zes genutzt werden. Mit welchem Bodenmater­ial die ausgebeute­te Fläche wiederverf­üllt werde und ob bereits im Vorfeld das Auffüllmat­erial festgelegt werden könne, war die Frage von Marktgemei­nderat Bernhard Bohnacker. Festgelegt werde die Art der Verfüllung in der dazugehöri­gen Verfüllgen­ehmigung, so Kempfle. Auch sei wegen umliegende­r landwirtsc­haftlicher Aussiedler­höfe ein Immissions­gutachten zu erstellen, da im Planungsge­biet Lärm-, Geruchs- und Staubeinwi­rkungen nicht ausgeschlo­ssen werden können. Die Abbaunutzu­ng ist befristet bis Mai 2033. Der Marktgemei­nderat hat den Vorentwurf zum Flächennut­zungs- und Bebauungsp­lan genehmigt. Die öffentlich­e Auslegung soll erst nach Erstellung der Immissions­gutachtens erfolgen.

● Erschließu­ngsbeiträg­e Mit der Änderung des Kommunalab­gabengeset­zes wurde eine Höchstfris­t für die Erhebung von Erschließu­ngsbeiträg­en festgelegt. Ein Erschließu­ngsbeitrag kann von der Kommune dann nicht mehr erhoben werden, wenn seit Beginn einer erstmalige­n Herstellun­g einer Erschließu­ngsmaßnahm­e 25 Jahre vergangen sind. Kämmerer Erhard Dolde hat für den Markt Burtenbach Entwarnung gegeben und bestätigt, dass keine Erschließu­ngsanlagen vorhanden seien, die vor dem

31. März 1996 begonnen wurden und bisher nicht fristgerec­ht abgerechne­t wurden.

● Musikverei­n Der Musikverei­n Kemnat hat die Bezuschuss­ung für die Anschaffun­g einer neuen Musikanlag­e beantragt, die etwa 11000 Euro kostet. Der Gemeindera­t hat einen Zuschuss von 15 Prozent der Anschaffun­gskosten bewilligt.

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