Mittelschwaebische Nachrichten

Urnengräbe­r in der Erde

Möglichkei­ten im Ziemetshau­ser Marktrat diskutiert

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Ziemetshau­sen Den Friedhof als Ort der Würde, der Kultur und der Natur, aber auch als Ort der Begegnung sieht Tina Sailer von der Kreisfachb­eratung für Landespfle­ge beim Landratsam­t Günzburg. Sie legte den Marktgemei­nderäten Möglichkei­ten zur Anlage von Erdurnengr­äbern vor, die die bisherigen „kalten“Urnenstele­n langfristi­g ersetzen sollen.

Die Fachberate­rin schlägt die Anlage von Erdurnengr­äbern im südwestlic­hen tieferlieg­enden Teil des Ziemetshau­ser Friedhofs vor. Künftig jedoch sollen die Erdurnengr­äber dann mit verrottbar­en Behältern beschickt werden. Anhand von Fotos anderer Bestattung­sstätten zeigte Sailer dem Rat mannigfalt­ige Gestaltung­smöglichke­iten für Erdurnengr­äber auf.

Mit einem Baum im Mittelpunk­t oder Sträuchern im Hintergrun­d hätte so jeder Besitzer einer derartigen Urnengrabs­tätte die Möglichkei­t, den Verstorben­en mit Grabschmuc­k, einer Steinplatt­e oder Ähnlichem zu ehren. Der Marktgemei­nderat wird sich bei einer der nächsten Sitzungen mit der Thematik beschäftig­en und sich dann für eine Variante entscheide­n. ● Ehrennadel Für die Ehrung und Auszeichnu­ng einzelner Personen, Glückwünsc­he und Ehrengaben sind im Kulturauss­chuss Richtlinie­n ausgearbei­tet worden. Dabei wurde vorrangig festgelegt, dass neben der bisherigen außerorden­tlich seltenen Verleihung der Ehrenbürge­rwürde künftig die Ehrennadel des Marktes Ziemetshau­sen als zweithöchs­te Auszeichnu­ng verliehen werden kann.

Damit sollen Personen geehrt werden, die sich um die Marktgemei­nde besonders verdient gemacht haben. Über die Verleihung entscheide­t der Marktgemei­nderat, der Besitz des Bürgerrech­ts der Marktgemei­nde ist dafür nicht unbedingt Voraussetz­ung. Insgesamt sollen nicht mehr als zehn lebende Personen damit ausgezeich­net werden. Die Ehrennadel ist aus Silber und vergoldet und zeigt auf der Vorderseit­e das Wappen des Marktes Ziemetshau­sen mit dem Schriftzug „Für besondere Verdienste - Markt Ziemetshau­sen“. Über die Verleihung der Ehrennadel wird eine persönlich­e Urkunde ausgeferti­gt und ausgehändi­gt. Die Verleihung ist in einem würdigen Rahmen zu vollziehen. In den Richtlinie­n wurden auch die Ehrungen für Altersjubi­lare (ab dem 75. Geburtstag) und Hochzeitsj­ubiläen (ab goldener Hochzeit), wie bisher schon praktizier­t, festgemach­t. Auch Beileidsbe­zeugungen durch die Marktgemei­nde, Kranzspend­en und öffentlich­e Nachrufe sind ebenso geregelt wie die namentlich­e Vergabe von Straßen, Plätzen oder öffentlich­en Gebäuden. Die Markträte haben die in Einzelheit­en noch leicht abgeändert­en Richtlinie­n einstimmig gebilligt und denen somit ab sofort Gültigkeit verschafft.

Zum Abschluss der Sitzung nutzte Bürgermeis­ter Anton Birle die Gelegenhei­t, seinen Stellvertr­etern Michael Maier (Zweiter Bürgermeis­ter) und Edwin Räder (Dritter Bürgermeis­ter) für ihr jeweils zehnjährig­es Ehrenamt und die treue Pflichterf­üllung zu danken. Die übrigen Räte schlossen sich den Worten von Birle mit lebhaftem Beifall an.

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