Mittelschwaebische Nachrichten
Urnengräber in der Erde
Möglichkeiten im Ziemetshauser Marktrat diskutiert
Ziemetshausen Den Friedhof als Ort der Würde, der Kultur und der Natur, aber auch als Ort der Begegnung sieht Tina Sailer von der Kreisfachberatung für Landespflege beim Landratsamt Günzburg. Sie legte den Marktgemeinderäten Möglichkeiten zur Anlage von Erdurnengräbern vor, die die bisherigen „kalten“Urnenstelen langfristig ersetzen sollen.
Die Fachberaterin schlägt die Anlage von Erdurnengräbern im südwestlichen tieferliegenden Teil des Ziemetshauser Friedhofs vor. Künftig jedoch sollen die Erdurnengräber dann mit verrottbaren Behältern beschickt werden. Anhand von Fotos anderer Bestattungsstätten zeigte Sailer dem Rat mannigfaltige Gestaltungsmöglichkeiten für Erdurnengräber auf.
Mit einem Baum im Mittelpunkt oder Sträuchern im Hintergrund hätte so jeder Besitzer einer derartigen Urnengrabstätte die Möglichkeit, den Verstorbenen mit Grabschmuck, einer Steinplatte oder Ähnlichem zu ehren. Der Marktgemeinderat wird sich bei einer der nächsten Sitzungen mit der Thematik beschäftigen und sich dann für eine Variante entscheiden. ● Ehrennadel Für die Ehrung und Auszeichnung einzelner Personen, Glückwünsche und Ehrengaben sind im Kulturausschuss Richtlinien ausgearbeitet worden. Dabei wurde vorrangig festgelegt, dass neben der bisherigen außerordentlich seltenen Verleihung der Ehrenbürgerwürde künftig die Ehrennadel des Marktes Ziemetshausen als zweithöchste Auszeichnung verliehen werden kann.
Damit sollen Personen geehrt werden, die sich um die Marktgemeinde besonders verdient gemacht haben. Über die Verleihung entscheidet der Marktgemeinderat, der Besitz des Bürgerrechts der Marktgemeinde ist dafür nicht unbedingt Voraussetzung. Insgesamt sollen nicht mehr als zehn lebende Personen damit ausgezeichnet werden. Die Ehrennadel ist aus Silber und vergoldet und zeigt auf der Vorderseite das Wappen des Marktes Ziemetshausen mit dem Schriftzug „Für besondere Verdienste - Markt Ziemetshausen“. Über die Verleihung der Ehrennadel wird eine persönliche Urkunde ausgefertigt und ausgehändigt. Die Verleihung ist in einem würdigen Rahmen zu vollziehen. In den Richtlinien wurden auch die Ehrungen für Altersjubilare (ab dem 75. Geburtstag) und Hochzeitsjubiläen (ab goldener Hochzeit), wie bisher schon praktiziert, festgemacht. Auch Beileidsbezeugungen durch die Marktgemeinde, Kranzspenden und öffentliche Nachrufe sind ebenso geregelt wie die namentliche Vergabe von Straßen, Plätzen oder öffentlichen Gebäuden. Die Markträte haben die in Einzelheiten noch leicht abgeänderten Richtlinien einstimmig gebilligt und denen somit ab sofort Gültigkeit verschafft.
Zum Abschluss der Sitzung nutzte Bürgermeister Anton Birle die Gelegenheit, seinen Stellvertretern Michael Maier (Zweiter Bürgermeister) und Edwin Räder (Dritter Bürgermeister) für ihr jeweils zehnjähriges Ehrenamt und die treue Pflichterfüllung zu danken. Die übrigen Räte schlossen sich den Worten von Birle mit lebhaftem Beifall an.