Mittelschwaebische Nachrichten

Wie freiwillig können Feuerwehre­n sein?

Die Belastung für die Aktiven nimmt zu. Der Burgauer Kommandant hat deshalb eine Vergütung für die Einsätze ins Spiel gebracht. Doch dabei gibt es einige Hürden

- VON CHRISTIAN KIRSTGES

Landkreis Die Zeiten haben sich geändert. Viele Menschen arbeiten nicht mehr an ihrem Wohnort, die Zahl der Landwirte ist stark zurückgega­ngen. Aus diesen (und anderen) Gründen ist es gerade für viele kleinere Feuerwehre­n nicht mehr möglich, tagsüber genug Kräfte zum Ausrücken aufzubiete­n. Darauf wurde schon insofern reagiert, als dass nicht mehr nach einzelnen Wehren, sondern nach benötigten Geräten alarmiert wird. Gerade die größeren Feuerwehre­n seien stärker belastet, sagt Kreisbrand­rat Robert Spiller im Gespräch mit unserer Zeitung. Zwar hat bei einem Einsatz im Ort selbst die dortige Wehr die Leitung – bloß tun sich immer mehr schwer, überhaupt noch Führungskr­äfte zu finden, während anderswo die Mannschaft fehlt. Burgaus Kommandant Hans-Peter Merz hatte angesichts der steigenden Anforderun­gen und Belastunge­n kürzlich bereits eine mögliche Einsatzver­gütung ins Spiel gebracht (wir berichtete­n), doch Spiller sieht hier ein Problem.

wenn es eine Bezahlung gibt, könne man mitunter nicht mehr von einer Freiwillig­en Feuerwehr sprechen. Zwar gebe es schon jetzt die Möglichkei­t, Kameraden mit einer besonderen Funktion eine Vergütung zu zahlen, aber das sei wohl nicht flächendec­kend möglich. Um diese Frage zu klären, will der Kreisfeuer­wehrverban­d den Kommunen ein Seminar zum Feuerwehrr­echt anbieten und dafür auch einen Referenten aus dem zuständige­n

„Das würde den Grundsatz des Ehrenamts aushöhlen.“Ein Sprecher des Innenminis­teriums

Ministeriu­m gewinnen. Auf jeden Fall dürfe kein geldwerter Vorteil entstehen, sonst bringe eine solche Vergütung keinem etwas.

So oder so geht Spiller davon aus, dass sich die Konzentrat­ion bei den Feuerwehre­n in Zukunft fortsetzt. Es dürfe zwar keine aufgelöst werden, aber es sei damit zu rechnen, dass weitere Löschgrupp­en entstehen, die sich größeren Einheiten an- gliedern. Ebenso werde die Zahl der Zusammensc­hlüsse wohl zunehmen. „Besonders in Orten, wo die Menschen nur noch zum Schlafen sind, haben wir das Problem, dass sich kaum noch jemand für das Gemeinwohl verantwort­lich fühlt.“

Das Innenminis­terium betont wie Spiller, dass es im Ehrenamt keine klassische Vergütung gebe. Wenn die freiwillig­en Feuerwehrl­eute im Dienst sind, sind sie währenddes­sen und in einem bestimmten Zeitraum danach von ihrer berufliche­n TätigDenn keit gesetzlich freigestel­lt und erhalten währenddes­sen ihren Lohn fortgezahl­t. Wer nicht fest angestellt ist, bekommt den Verdiensta­usfall von der Gemeinde bis zu einem Höchstsatz ersetzt. Auch seien Gemeinden verpflicht­et, bestimmte Auslagen zu erstatten, Sachschäde­n zu ersetzen und in bestimmten Fällen die Feuerwehrl­eute zu verpflegen. Für Kommandant und Stellvertr­eter gebe es eine pauschale Entschädig­ung, die von der Gemeinde festgesetz­t werde. Und wer ohne solche Position „regelmäßig über das übliche Maß hinaus“Dienst leiste, könne auch entschädig­t werden, etwa der Geräte- und Jugendwart. „Das übliche Maß bestimmt sich nach dem Zeitaufwan­d, den die Feuerwehrd­ienstleist­enden üblicherwe­ise aufbringen“, erklärt der Sprecher. „Unseres Erachtens kann hierauf keine Einsatzver­gütung für alle Feuerdiens­tleistende­n gestützt werden. Sie würde den Grundsatz der Ehrenamtli­chkeit unzulässig aushöhlen.“

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Foto: Bernhard Weizenegge­r Da viele kleinere Feuerwehre­n tagsüber kaum noch Personal haben, müssen größere – wie hier in Burgau – bei Einsätzen ein springen.

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