Mittelschwaebische Nachrichten
Was die neue EU Verordnung für Verbraucher bedeutet
● Warum kommen die neuen Regeln jetzt? Datenschutz ist in der EU ein Grundrecht. „Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden per sonenbezogenen Daten“, heißt es in der EU Grundrechtecharta aus dem Jahr 2000. Die entsprechenden Regeln wa ren allerdings von 1995 – und ziem lich überholt. Die Umwälzungen durch Google, Facebook und andere Diens te waren nicht absehbar. Hinzu kommt, dass die Umsetzung der Regeln bis lang jedem EU Staat selbst überlassen blieb. Vor zwei Jahren haben sich EU Staaten und das Europaparlament auf die sogenannte Datenschutz Grund verordnung geeinigt. Von Freitag an muss sich jedes EU Land daran hal ten. Ein Argument für die neue Verord nung hat Facebook zuletzt selbst ge liefert: Bis zu 87 Millionen Nutzer waren Unternehmensangaben zufolge vom aktuellen Datenskandal betroffen. Face book Chef Mark Zuckerberg zeigte Reue und wurde zuletzt fast zum Bot schafter der EU Verordnung: Er kün digte an, die Regeln künftig weltweit anwenden zu wollen. ● Was regelt die neue Verordnung? Im Kern soll die Verarbeitung perso nenbezogener Daten etwa durch Unter nehmen oder Vereine geregelt wer den. Dazu gehören Name, Adresse, E Mail Adresse, Ausweisnummer oder IP Adresse. Wie die Daten gespei chert werden – digital, auf Papier oder mittels Videoaufnahme –, ist egal. Besonders empfindliche Daten zu re ligiösen Überzeugungen, Gesundheit oder Sexualleben dürfen nur in Aus nahmefällen verarbeitet werden. Die Regeln gelten auch für Unternehmen, die außerhalb der EU sitzen, ihre Diens te aber hier anbieten. Deshalb sind Internetriesen mit US Sitz wie Facebook oder Google davon betroffen. ● Was ändert sich für Verbraucher? EU Bürger sollen die Hoheit über ihre Daten zurückbekommen, ist das Ver sprechen. Das bedeutet zum Beispiel, dass ihnen ein „Recht auf Vergessen werden“zugestanden wird. Daten, die für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden. Zu dem haben Verbraucher das Recht auf Auskunft. Unternehmen und Organi sationen müssen gespeicherte Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen. Die EU Kommission nennt als Beispiel die Bonuskarte eines Supermarktes. Kunden könnten etwa erfahren, wie oft sie die Karte verwendet, bei welchen Supermärkten sie eingekauft haben, und ob der Supermarkt die Daten an eine Tochterfirma weitergegeben hat. Außerdem bekommen Internetnutzer durch den sogenannten Datenruck sack mehr Kontrolle über ihre persönli chen Daten. Wechseln sie von einem Anbieter zum anderen, können sie E Mails, Fotos oder Kontakte mitneh