Mittelschwaebische Nachrichten
Einbruch und Schuh Diebstahl im Suff
Warum ein Mann nach Vorstrafen und Knastaufenthalten noch Bewährung bekommt
Krumbach/Memmingen Die Reue kam spät. Erst in der Verhandlung beim Amtsgericht Memmingen räumte ein 25-Jähriger zwei Delikte ein und entschuldigte sich. Und er gab sogar den Namen eines Komplizen preis, den er bisher verschwiegen hatte. Nur wegen des Geständnisses schrammte er am weiteren Gefängnisaufenthalt vorbei.
Acht Mal brachten ihm unterschiedlichste Delikte wie Trunkenheit im Verkehr, Drogen, Diebstahl und Sachbeschädigung Vorstrafen ein. Doch offensichtlich war die Lernfähigkeit des Mannes aus dem südlichen Landkreis begrenzt. Denn nur zehn Tage nach seiner letzten Haftentlassung im vergangenen Jahr beging er erneut eine Straftat, wie ihm die Staatsanwältin vorwarf. Genau dieser Einbruch brachte ihm den gestrigen Prozess ein.
Ende Mai 2017 suchte sich der Angeklagte als Einbruchsziel den Stall eines ehemaligen Bauernhofes in Krumbach aus, in dessen Nähe er einmal gewohnt hatte. Dort stieg er auf eine Mülltonne, zertrümmerte ein Fenster und stieg ein. Aus dem Abstellraum organisierte er einen Mofa-Anhänger, der mit Holzkohle und Bier beladen war, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Die Ermittler waren überzeugt, dass der 25-Jährige die Tat nicht allein verübt hat. Seine Rechtsanwältin Anja Mack bestätigte die Vorwürfe: „Er hat eine Strafhaft verbüßt und weiß, wohin es führt.“Zugleich benannte er einen etwa 28-Jährigen als Komplizen, der derzeit wohl in einer Justizvollzugsanstalt sitzt. An konkrete Einzelheiten des Einbruchs, die Richterin Katrin Krempl wissen wollte, könne er sich wegen seines Vollrauschs nach „zehn Bier oder mehr“nicht erinnern. Mit dem Ermittlungsprotokoll der Polizei half die Richterin nach. Beim Einbruch hatte sich der Angeklagte verletzt, „hab’ die Scheibe vielleicht mit der Faust eingeschlagen“, so der 25-Jährige. Ein Abgleich der DNASpur ergab einen Treffer. Die gleiche Spur war zwei Jahre zuvor gesichert worden. Damals hatten zwei Täter in einem Schuhdiscount im Krumbacher Süden neue Sportschuhe angezogen und waren geflüchtet. Eine Angestellte hatte einen der beiden kurz festhalten können, doch der riss sich los und flüchtete. Es war der 25-Jährige. Die ursprüngliche Anklage wegen räuberischen Diebstahls wurde fallen gelassen und noch als einfacher Diebstahl gewertet. Der Kumpel habe ihn, wieder mal nach Alkoholkonsum, zu dieser Klauaktion überredet.
Die Staatsanwältin wertete das Geständnis positiv, sah aber keine günstige Sozialprognose und forderte acht Monate Haft ohne Bewährung. Anwältin Mack meinte, dass ihr Mandant „Ross und Reiter“benannte habe, müsse deutlicher zu seinen Gunsten bewertet werden. Auch sei die erste Haftstrafe nur wegen der nicht bezahlten Strafe erfolgt. Ihr Mandant setze sich mit seiner Alkoholsucht auseinander und habe einen Job in Aussicht. Eine Haftstrafe von sieben Monaten mit Bewährung sollte reichen.
Das Urteil lautete auf neun Monate Freiheitsstrafe, gebildet aus drei Monaten für den Schuhdiebstahl und acht Monaten für den Einbruch. Auch muss der 25-Jährige 1500 Euro an eine psychosoziale Beratungsstelle zahlen. Trotz der Rückfallgeschwindigkeit sei „gerade noch einmal Bewährung möglich“. Die Richterin warnte ausdrücklich, dass ihn selbst kleinere Delikte schnell hinter Gitter bringen können. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft eine Revision nicht ausschließt.