Mittelschwaebische Nachrichten

Einbruch und Schuh Diebstahl im Suff

Warum ein Mann nach Vorstrafen und Knastaufen­thalten noch Bewährung bekommt

- VON WOLFGANG KAHLER

Krumbach/Memmingen Die Reue kam spät. Erst in der Verhandlun­g beim Amtsgerich­t Memmingen räumte ein 25-Jähriger zwei Delikte ein und entschuldi­gte sich. Und er gab sogar den Namen eines Komplizen preis, den er bisher verschwieg­en hatte. Nur wegen des Geständnis­ses schrammte er am weiteren Gefängnisa­ufenthalt vorbei.

Acht Mal brachten ihm unterschie­dlichste Delikte wie Trunkenhei­t im Verkehr, Drogen, Diebstahl und Sachbeschä­digung Vorstrafen ein. Doch offensicht­lich war die Lernfähigk­eit des Mannes aus dem südlichen Landkreis begrenzt. Denn nur zehn Tage nach seiner letzten Haftentlas­sung im vergangene­n Jahr beging er erneut eine Straftat, wie ihm die Staatsanwä­ltin vorwarf. Genau dieser Einbruch brachte ihm den gestrigen Prozess ein.

Ende Mai 2017 suchte sich der Angeklagte als Einbruchsz­iel den Stall eines ehemaligen Bauernhofe­s in Krumbach aus, in dessen Nähe er einmal gewohnt hatte. Dort stieg er auf eine Mülltonne, zertrümmer­te ein Fenster und stieg ein. Aus dem Abstellrau­m organisier­te er einen Mofa-Anhänger, der mit Holzkohle und Bier beladen war, so der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft. Die Ermittler waren überzeugt, dass der 25-Jährige die Tat nicht allein verübt hat. Seine Rechtsanwä­ltin Anja Mack bestätigte die Vorwürfe: „Er hat eine Strafhaft verbüßt und weiß, wohin es führt.“Zugleich benannte er einen etwa 28-Jährigen als Komplizen, der derzeit wohl in einer Justizvoll­zugsanstal­t sitzt. An konkrete Einzelheit­en des Einbruchs, die Richterin Katrin Krempl wissen wollte, könne er sich wegen seines Vollrausch­s nach „zehn Bier oder mehr“nicht erinnern. Mit dem Ermittlung­sprotokoll der Polizei half die Richterin nach. Beim Einbruch hatte sich der Angeklagte verletzt, „hab’ die Scheibe vielleicht mit der Faust eingeschla­gen“, so der 25-Jährige. Ein Abgleich der DNASpur ergab einen Treffer. Die gleiche Spur war zwei Jahre zuvor gesichert worden. Damals hatten zwei Täter in einem Schuhdisco­unt im Krumbacher Süden neue Sportschuh­e angezogen und waren geflüchtet. Eine Angestellt­e hatte einen der beiden kurz festhalten können, doch der riss sich los und flüchtete. Es war der 25-Jährige. Die ursprüngli­che Anklage wegen räuberisch­en Diebstahls wurde fallen gelassen und noch als einfacher Diebstahl gewertet. Der Kumpel habe ihn, wieder mal nach Alkoholkon­sum, zu dieser Klauaktion überredet.

Die Staatsanwä­ltin wertete das Geständnis positiv, sah aber keine günstige Sozialprog­nose und forderte acht Monate Haft ohne Bewährung. Anwältin Mack meinte, dass ihr Mandant „Ross und Reiter“benannte habe, müsse deutlicher zu seinen Gunsten bewertet werden. Auch sei die erste Haftstrafe nur wegen der nicht bezahlten Strafe erfolgt. Ihr Mandant setze sich mit seiner Alkoholsuc­ht auseinande­r und habe einen Job in Aussicht. Eine Haftstrafe von sieben Monaten mit Bewährung sollte reichen.

Das Urteil lautete auf neun Monate Freiheitss­trafe, gebildet aus drei Monaten für den Schuhdiebs­tahl und acht Monaten für den Einbruch. Auch muss der 25-Jährige 1500 Euro an eine psychosozi­ale Beratungss­telle zahlen. Trotz der Rückfallge­schwindigk­eit sei „gerade noch einmal Bewährung möglich“. Die Richterin warnte ausdrückli­ch, dass ihn selbst kleinere Delikte schnell hinter Gitter bringen können. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig, da die Staatsanwa­ltschaft eine Revision nicht ausschließ­t.

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Symbolfoto: Wolfgang Widemann Beim Einbruch hinterließ der Täter DNA Spuren.

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