Mittelschwaebische Nachrichten
Polizei warnt vor betrügerischen E Mails
Kriminelle nutzen die neue Datenschutzverordnung um an Log-in-Daten von Kunden zu kommen
Landkreis Die Polizei Krumbach warnt vor Spam-Mails. Im Zuge der aktuell eingeführten neuen Datenschutzverordnung der EU (EUDSGVO) aktualisieren zahlreiche Anbieter derzeit ihre Datenschutzrichtlinien und geben diese den Kunden oftmals per E-Mail zur Kenntnis. Leider, so die Polizei, nutzen dieses Vorgehen derzeit auch unbekannte Täter und verschicken zahlreiche, gefälschte Datenschutzhinweise. Dabei sind die Mails täuschend echt den tatsächlichen E-Mails der Firmen nachempfunden. In den betrügerisch versandten E-Mails sind in der Regel Verlinkungen hinterlegt, durch die ein Nutzer seine Account-Daten bestätigen soll. Diese Links dienen einzig und allein dazu, die Log-in-Daten auszuspähen und stammen nicht von den tatsächlichen Firmen, warnt die Polizei. Nutzer werden daher darauf hingewiesen, entsprechende E-Mails mit Sorgfalt und Vorsicht zu betrachten. Eingefügte Links sollten nicht „blindlings“betätigt werden; im Zweifel lohnt auch immer ein Anruf bei der Firma, um sich den Versand der E-Mails bestätigen zu lassen. ● Unfälle Weiter meldet die Polizei zwei Unfälle vom Mittwoch. Gegen 12.45 Uhr hat demnach eine Autofahrerin in der Krumbacher Bahnhofstraße eine Ampel übersehen. Sie wollte rückwärts aus einem Parkplatz ausparken und ist hierbei gegen eine Fußgängerampel gefahren. An der Ampel und am Auto entstand ein Gesamtschaden von rund 2000 Euro. Die Ampel war kurzzeitig defekt und musste von der Straßenmeisterei repariert werden.
Ebenfalls am Mittwoch, gegen 19 Uhr, kam es an der Kreuzung Bahnhofstraße und der Lichtensteinstraße zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Auto und einem Roller. Wie die Polizei berichtet, kam es beim Abbiegevorgang beider Fahrzeuge zum Zusammenstoß. Bei dem Unfall wurde niemand verletzt, es entstand ein Gesamtschaden in Höhe von rund 1500 Euro. ● Alkohol am Steuer Bereits am späten Dienstagabend gegen 23.15 Uhr wurde bei einem 30-jährigen Autofahrer auf der B300 eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Den eingesetzten Beamten fiel bei der Kontrolle Alkoholgeruch auf. Aus diesem Grund wurde ein Alkotest durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass der Autofahrer unter dem Einfluss von Alkohol gefahren ist. Den 30-Jährigen erwartet nun eine Anzeige.