Mittelschwaebische Nachrichten
Sind Fotos jetzt verboten?
Kann man Fotos bald nicht mehr auf Instagram posten? Spekuliert wurde viel über die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung. Was ändert sich für Hobbyfotografen tatsächlich? K!ar.Text hat sich schlaugemacht.
Grundsätzlich gilt: Die DSGVO soll die Verarbeitung von personenbezogenen Daten europaweit vereinheitlichen. Unternehmen sollen personenbezogene Daten möglichst verschlüsseln und anonymisieren. Die DSGVO richtet sich also in erster Linie nicht an Privatpersonen, sondern an Unternehmen. Woher kommt also die große Verunsicherung, was das Posten von privaten Bildern im Internet angeht? Das Problem liegt in der Sache selbst: Denn personenbezogene Daten werden nicht nur von Unternehmen erhoben. Selbst ein schlichtes Foto von einem Menschen ist eine Datenerhebung. Schließlich werden neben dem Gesicht auch Ort und Zeit der Aufnahme in die Datei eingefügt. Dementsprechend müsste für jede Person eine Einwilligung eingeholt werden. Sobald man Fotos in sozialen Netzwerken online stellt und der Öffentlichkeit zugänglich macht, greift die DSGVO. Es drohen Abmahnungen und Strafen – das alles sagen zumindest die Kritiker des neuen Gesetzes.
Entwarnung gibt das Bundesinnenministerium: „Die Annahme, dass die DSGVO dem Anfertigen von Fotografien entgegenstehe, ist unzutreffend“, erklärt das Ministerium auf seiner Homepage. Es gelte dafür wie bisher auch das Kunsturhebergesetz. Zustimmungen der Fotografierten sind nur dann notwendig, wo sie es auch bislang waren. Beispielsweise für Veröffentlichungen in der Presse oder gewerbliche Nutzung. Bei Aufnahmen von Menschenmengen und öffentlichen Veranstaltungen, wie etwa im Fußballstadion, hingegen müsse man weiterhin nicht die Personen auf dem Bild vorher fragen.
Informationen Weitere Informatio nen zur Datenschutzgrundverordnung findest du im Internet unter www.dsgvo gesetz.de