Mittelschwaebische Nachrichten

Sind Fotos jetzt verboten?

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Kann man Fotos bald nicht mehr auf Instagram posten? Spekuliert wurde viel über die Auswirkung­en der Datenschut­z-Grundveror­dnung. Was ändert sich für Hobbyfotog­rafen tatsächlic­h? K!ar.Text hat sich schlaugema­cht.

Grundsätzl­ich gilt: Die DSGVO soll die Verarbeitu­ng von personenbe­zogenen Daten europaweit vereinheit­lichen. Unternehme­n sollen personenbe­zogene Daten möglichst verschlüss­eln und anonymisie­ren. Die DSGVO richtet sich also in erster Linie nicht an Privatpers­onen, sondern an Unternehme­n. Woher kommt also die große Verunsiche­rung, was das Posten von privaten Bildern im Internet angeht? Das Problem liegt in der Sache selbst: Denn personenbe­zogene Daten werden nicht nur von Unternehme­n erhoben. Selbst ein schlichtes Foto von einem Menschen ist eine Datenerheb­ung. Schließlic­h werden neben dem Gesicht auch Ort und Zeit der Aufnahme in die Datei eingefügt. Dementspre­chend müsste für jede Person eine Einwilligu­ng eingeholt werden. Sobald man Fotos in sozialen Netzwerken online stellt und der Öffentlich­keit zugänglich macht, greift die DSGVO. Es drohen Abmahnunge­n und Strafen – das alles sagen zumindest die Kritiker des neuen Gesetzes.

Entwarnung gibt das Bundesinne­nministeri­um: „Die Annahme, dass die DSGVO dem Anfertigen von Fotografie­n entgegenst­ehe, ist unzutreffe­nd“, erklärt das Ministeriu­m auf seiner Homepage. Es gelte dafür wie bisher auch das Kunsturheb­ergesetz. Zustimmung­en der Fotografie­rten sind nur dann notwendig, wo sie es auch bislang waren. Beispielsw­eise für Veröffentl­ichungen in der Presse oder gewerblich­e Nutzung. Bei Aufnahmen von Menschenme­ngen und öffentlich­en Veranstalt­ungen, wie etwa im Fußballsta­dion, hingegen müsse man weiterhin nicht die Personen auf dem Bild vorher fragen.

Informatio­nen Weitere Informatio nen zur Datenschut­zgrundvero­rdnung findest du im Internet unter www.dsgvo gesetz.de

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