Mittelschwaebische Nachrichten
„Wir fanden es lustig“
Ein Hochdruckreiniger kann auch zum Malen verwendet werden. Wenn dabei aber ein Hakenkreuz herauskommt, wird es kriminell – und teuer. Das wurde jetzt in Augsburg deutlich
Augsburg Am Anfang war es angeblich nur ein mit einem Hochdruckreiniger gemaltes „X“. Dann kamen in bierseliger Laune noch vier Striche dazu – und fertig war das Hakenkreuz. Auf einem Dach im Augsburger Stadtteil Inningen. Deutlich sichtbar für Jedermann. Diese „dumme Gaudi“, so bezeichnete der 31 Jahre alte Urheber des „Kunstwerks“die Aktion, landete am Mittwoch vor dem Augsburger Amtsgericht und endete mit zwei Geldstrafen.
In der Gerichtsverhandlung sei deutlich geworden, dass es sich bei den beiden Angeklagten nicht um einen „rechtsradikalen Sturmtrupp“handle, sondern dass sie eher einen – wenngleich verbotenen – „plakativen Unfug“betrieben hatten, erklärte Richter Roland Fink. Er verurteilte den 31-Jährigen und den 30 Jahre alten Hausbesitzer, der das Hakenkreuz wochenlang auf seinem Dach geduldet hatte, wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu Geldstrafen von jeweils mehr als 5000 Euro.
Es war ein Samstagnachmittag im Herbst 2017. Drei Kumpels waren an besagtem Haus zusammengekommen, um bei Bier und Gegrilltem
Eine Säuberungsaktion geht schief
ein Vordach mit Teerpappe auszubessern. Während der 30-jährige Hausbesitzer gerade unterwegs war, „kärcherte“der 31-jährige Helfer zunächst ein großes X in die verschmutzten Dachziegel, um es dann mit den Haken zu verzieren. „Wir fanden das recht lustig“, erinnerte sich der Angeklagte vor Gericht. Noch am selben Abend sei der Hausbesitzer auf den Scherz hingewiesen worden. Er beschloss daraufhin: „Das muss runter“. Gleich am Sonntag versuchte also der Pflasterer, das Hakenkreuz mit einem Schwamm wegzuputzen. Was im ersten Moment zu gelingen schien, entpuppte sich beim nächsten Regenguss als eine etwas unbeholfene Säuberungsaktion: Der Regen förderte die Leistung des Hochdruckreinigers zurück ans Licht – das Hakenkreuz kam wieder zum Vorschein. Aber, so der 30-jährige Angeklagte, Laub und Bäume des Nachbarn hätten zunächst die Sicht darauf versperrt. Dann fiel jedoch erst das Laub, später wurden die Bäume gefällt und im Januar 2018