Mittelschwaebische Nachrichten
Ein kleines Baugebiet für Unterbleichen
Deisenhauser Gremium billigt fünf Bauplätze im Lauseler Grund. Diskussion um Straßenerschließung
Deisenhausen Fünf Bauplätze werden im Lauseler Grund am östlichen Ortsrand von Unterbleichen erschlossen. Der Gemeinderat Deisenhausen beschloss in der jüngsten Sitzung die Vorgaben, die für die Bebauung des 0,55 Hektar großen Areals gelten sollen und im Bebauungsplan „Lauseler Grund III“festgeschrieben werden. Diskussion gab es über die Straßenerschließung.
Den Bebauungsplanentwurf stellte Daniela Saloustros vom Ingenieurbüro Kling Consult vor. Da das neue Baugebiet die vorhandene Eigenart der näheren Umgebung nicht wesentlich verändere, könne hier die Bauleitplanung im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, erklärte sie vorweg. Neben der Zeitersparnis kämen als weitere Vorteile hinzu, dass keine Ausgleichsflächenpflicht und keine Umweltprüfung samt Umweltbericht notwendig seien.
Das sind die wesentlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes, die vom Gemeinderat ohne Diskussion bestätigt wurden: Es wird ein allgemeines Wohngebiet. Zwei Vollgeschosse dürfen gebaut werden, wobei das zweite im Dachgeschoss zu liegen hat. Abhängig vom Gelände ist zusätzlich ein talseitig Untergeschoss zulässig. Einzig zugelassene Dachform für Haupt- und Nebengebäude sowie Garagen ist das Satteldach mit einer Dachneigung von 35 bis 45 Grad. Die Zahl der Wohnungen wird pro Einzelhaus auf zwei Wohneinheiten und maximal eine Wohneinheit pro Doppelhaushälfte festgelegt. Widerkehre, Dachgauben und Fotovoltaikanlagen werden mit Auflagen erlaubt. Auf dem nördlichsten Platz, angrenzend an die Kreisstraße, müssen Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Lärmeinwirkungen von der Kreisstraße und der im Osten gelegenen Staatsstraße getroffen werden. Vermerkt wird im Bebauungsplan weiter, dass aufgrund der Nähe zu landwirtschaftlichen Nutzungen zeitweise Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigungen nicht auszuschließen und bei Starkregen Beeinträchtigungen durch Wasser aus dem Umland möglich sind.
Im Bebauungsplan war vor allem für die Müllabfuhr eine Wendeplatte vorgesehen. In Anbetracht der Möglichkeit, dass das Baugebiet irgendwann einmal nach Süden verlängert wird, sahen es die Gemeinderäte aber als sinnvoller an, den bestehenden Feldweg, der innerhalb des Baugebietes auf sechs Meter ausgebaut wird, als öffentlichen Weg weiterzuführen, sodass Müllfahrzeuge ohne wenden zu müssen vom Süden her aus Richtung Sportplatz durchfahren können. Die Trasse zwischen Baugebiet und Sportplatz bleibt aber, um nicht den Verkehr zu forcieren, unbefestigt und wird auf 2,8 Tonnen behervorschauendes schränkt. Für das Müllfahrzeug gibt es dann eine Ausnahmegenehmigung.
Weiterhin wollten die Gemeinderäte nicht nur rote Dachplatten, wie es der Entwurf vorsah, genehmigen. Da Fotovoltaikanlagen dunkle Farben auf das Dach bringen, sind auch Dachziegel und Dachsteine in anthrazit und schwarzen Farben zulässig. Neben einem durchgehenden Grünstreifen im Osten des Baugebietes kommt nach Wunsch des Gemeinderates entlang der Kreisstraße im Norden ebenfalls eine öffentliche fünf Meter breite Grünfläche hinzu.