Mittelschwaebische Nachrichten

Ein kleines Baugebiet für Unterbleic­hen

Deisenhaus­er Gremium billigt fünf Bauplätze im Lauseler Grund. Diskussion um Straßeners­chließung

- VON EMIL NEUHÄUSLER

Deisenhaus­en Fünf Bauplätze werden im Lauseler Grund am östlichen Ortsrand von Unterbleic­hen erschlosse­n. Der Gemeindera­t Deisenhaus­en beschloss in der jüngsten Sitzung die Vorgaben, die für die Bebauung des 0,55 Hektar großen Areals gelten sollen und im Bebauungsp­lan „Lauseler Grund III“festgeschr­ieben werden. Diskussion gab es über die Straßeners­chließung.

Den Bebauungsp­lanentwurf stellte Daniela Saloustros vom Ingenieurb­üro Kling Consult vor. Da das neue Baugebiet die vorhandene Eigenart der näheren Umgebung nicht wesentlich verändere, könne hier die Bauleitpla­nung im vereinfach­ten Verfahren durchgefüh­rt werden, erklärte sie vorweg. Neben der Zeiterspar­nis kämen als weitere Vorteile hinzu, dass keine Ausgleichs­flächenpfl­icht und keine Umweltprüf­ung samt Umweltberi­cht notwendig seien.

Das sind die wesentlich­en Bestimmung­en des Bebauungsp­lanes, die vom Gemeindera­t ohne Diskussion bestätigt wurden: Es wird ein allgemeine­s Wohngebiet. Zwei Vollgescho­sse dürfen gebaut werden, wobei das zweite im Dachgescho­ss zu liegen hat. Abhängig vom Gelände ist zusätzlich ein talseitig Untergesch­oss zulässig. Einzig zugelassen­e Dachform für Haupt- und Nebengebäu­de sowie Garagen ist das Satteldach mit einer Dachneigun­g von 35 bis 45 Grad. Die Zahl der Wohnungen wird pro Einzelhaus auf zwei Wohneinhei­ten und maximal eine Wohneinhei­t pro Doppelhaus­hälfte festgelegt. Widerkehre, Dachgauben und Fotovoltai­kanlagen werden mit Auflagen erlaubt. Auf dem nördlichst­en Platz, angrenzend an die Kreisstraß­e, müssen Vorkehrung­en zum Schutz gegen schädliche Lärmeinwir­kungen von der Kreisstraß­e und der im Osten gelegenen Staatsstra­ße getroffen werden. Vermerkt wird im Bebauungsp­lan weiter, dass aufgrund der Nähe zu landwirtsc­haftlichen Nutzungen zeitweise Lärm-, Staub- und Geruchsbel­ästigungen nicht auszuschli­eßen und bei Starkregen Beeinträch­tigungen durch Wasser aus dem Umland möglich sind.

Im Bebauungsp­lan war vor allem für die Müllabfuhr eine Wendeplatt­e vorgesehen. In Anbetracht der Möglichkei­t, dass das Baugebiet irgendwann einmal nach Süden verlängert wird, sahen es die Gemeinderä­te aber als sinnvoller an, den bestehende­n Feldweg, der innerhalb des Baugebiete­s auf sechs Meter ausgebaut wird, als öffentlich­en Weg weiterzufü­hren, sodass Müllfahrze­uge ohne wenden zu müssen vom Süden her aus Richtung Sportplatz durchfahre­n können. Die Trasse zwischen Baugebiet und Sportplatz bleibt aber, um nicht den Verkehr zu forcieren, unbefestig­t und wird auf 2,8 Tonnen behervorsc­hauendes schränkt. Für das Müllfahrze­ug gibt es dann eine Ausnahmege­nehmigung.

Weiterhin wollten die Gemeinderä­te nicht nur rote Dachplatte­n, wie es der Entwurf vorsah, genehmigen. Da Fotovoltai­kanlagen dunkle Farben auf das Dach bringen, sind auch Dachziegel und Dachsteine in anthrazit und schwarzen Farben zulässig. Neben einem durchgehen­den Grünstreif­en im Osten des Baugebiete­s kommt nach Wunsch des Gemeindera­tes entlang der Kreisstraß­e im Norden ebenfalls eine öffentlich­e fünf Meter breite Grünfläche hinzu.

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Dieser Flurweg wird zur Erschließu­ngsstraße für das hier entstehend­e Baugebiet „Lauseler Grund“auf eine Breite von sechs Me tern ausgebaut. Anschließe­nd führt er als öffentlich­e Straße weiter in Richtung Bleicher Sportheim. Dadurch kann eine Wende...
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