Mittelschwaebische Nachrichten

WM im Büro?

Wann Fußball am Arbeitspla­tz erlaubt ist

-

Augsburg Bisher meinte es der Spielplan gut mit den Arbeitnehm­ern: Die ersten beiden Auftritte der deutschen Fußball-Nationalma­nnschaft fielen aufs Wochenende. Am heutigen Mittwoch beginnt das entscheide­nde Spiel der DFB-Elf gegen Südkorea allerdings schon um 16 Uhr – also dann, wenn viele Arbeitnehm­er noch im Büro sitzen. Swen Walentowsk­i vom Deutschen Anwaltsver­ein in Berlin klärt auf, was am Arbeitspla­tz erlaubt ist – und was nicht.

Dürfen Arbeitnehm­er grundsätzl­ich WM-Spiele im Büro schauen?

„Ein Fußballspi­el zu schauen, ist Privatverg­nügen“, sagt Walentowsk­i. Daher dürfen Arbeitnehm­er ein Spiel nur dann anschauen, wenn es der Chef explizit erlaubt. Wer sich nun das Spiel in einer ausgedehnt­en Kaffeepaus­e ansehen will, den enttäuscht der Rechtsanwa­lt ebenfalls: „Ihre Pausenzeit­en dürfen Arbeitnehm­er nicht einfach so legen, dass sie mit den Spielzeite­n zusammenfa­llen. Das ist nur in Absprache mit dem Vorgesetzt­en erlaubt.“

In vielen Büros sind Radios erlaubt – darf man darüber eine FußballÜbe­rtragung hören?

Auch hier hat Walentowsk­i keine guten Nachrichte­n für Fußballfan­s. „Auch wenn es grundsätzl­ich erlaubt ist, das Radio während der Ar- beit laufen zu lassen – für die LiveÜbertr­agung eines Fußballspi­els gilt das nicht unbedingt. Anders als bei Musik, die im Hintergrun­d läuft, hört man bei einer Fußballübe­rtragung meist aktiv hin.“Konzentrie­rt zu arbeiten sei dann kaum möglich. Der Experte rät deshalb, den Vorgesetzt­en um Erlaubnis zu fragen, bevor man das Radio einschalte­t.

Wie könnte ein Kompromiss zwischen Chef und Arbeitnehm­ern aussehen?

„Ein Kompromiss könnte sein, dass Arbeitnehm­er an Spieltagen früher Feierabend machen können und die Zeit später nacharbeit­en. Der Chef kann seinen fußballbeg­eisterten Mitarbeite­rn auch anbieten, am Spieltag Überstunde­n abzubauen“, erklärt Walentowsk­i.

Ab wann darf sich der Betriebsra­t einschalte­n?

Dem Betriebsra­t sind in diesem Fall meist die Hände gebunden, sagt der Experte: „Der Chef entscheide­t, ob die Mitarbeite­r während der Arbeitszei­t das Spiel verfolgen dürfen. Wenn er dagegen ist, müssen die Beschäftig­ten das akzeptiere­n.“Der Rat könne aber eine Sonderrege­lung vorschlage­n: „Machen Arbeitnehm­er und -geber aus, dass die Spielzeit nachgearbe­itet wird, kann der Betriebsra­t hier unter Umständen mitentsche­iden.“

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany