Mittelschwaebische Nachrichten

Regeln für Ritter und andere Besucher

Die Stadt Mindelheim hat wie im Fasching auch für das anstehende Frundsberg­fest eine Allgemeinv­erfügung erlassen. Was das für Gäste und Beteiligte bedeutet und welche Straßen gesperrt sind

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Mindelheim Erstmals hat die Stadt Mindelheim im Februar Regeln für das Feiern aufgestell­t – nämlich im Fasching –, nun tut sie es aufgrund des Erfolgs wieder, und zwar für das Frundsberg­fest, das diese Woche beginnt. In einer sogenannte­n „Allgemeinv­erfügung“legt die Stadt einen Veranstalt­ungsbereic­h fest, in dem bestimmte Richtlinie­n gelten. Der Veranstalt­er bekommt dadurch mehr Rechte, weil er sozusagen „Hausrecht“auf den Straßen hat. Ordnungsam­tsleiter Ralf Müller vergleicht eine solche Verfügung mit einem Bescheid oder einem Verkehrssc­hild. Doch was steht drin in dem vier Seiten langen Text? ● Wann gelten die Regeln? Die Allgemeinv­erfügung gilt während des Frundsberg­festes, und zwar im Detail: von Freitag, 29. Juni, 18 Uhr, bis Montag, 2. Juli, 4 Uhr; von Freitag, 6. Juli, 19 Uhr, bis Montag, 9. Juli, 4 Uhr.

● Wo gilt die Allgemeinv­erfügung? Die Fläche, innerhalb derer die Allgemeinv­erfügung gilt, umfasst, grob gesagt, die Mindelheim­er Altstadt. An den Umzugssonn­tagen wird die Veranstalt­ungsfläche um die Fahrbahnen und Gehwege entlang der Aufstellun­gs- und Umzugsfläc­he, die außerhalb des Altstadtri­ngs liegen, erweitert

● Was ist verboten? Es ist verboten, außerhalb der offizielle­n Eingänge den Veranstalt­ungsraum zu betreten, vor allem dürfen keine Absperrung­en überwunden werden. Alkoholhal­tige Getränke dürfen nicht mit hineingeno­mmen werden. Der Frundsberg Festring und die Mitarbeite­r der Sicherheit­sfirma dürfen es verbieten, Alkohol mit auf das Gelände zu bringen und sie dürfen diese Getränke entsorgen – das gilt sinngemäß auch für Alkohol, der mit in die Altstadt und damit auf die Veranstalt­ung gebracht wurde. Die Veranstalt­ungsfläche darf nicht mutwillig verunreini­gt werden. Personen, die nicht als Teilnehmer erkennbar sind, dürfen keine Schauoder Echtwaffen mit sich tragen. Sie dürfen erst auf die Veranstalt­ung, wenn sie ihre Waffen abgelegt und sicher verwahrt haben. Ohne die Genehmigun­g des Frundsberg Festrings und Absprache mit dem Ordnungsam­t sind Vorführung­en und Auftritte nicht registrier­ter Personen und Gruppen verboten. Dies gilt vor allem für Künstler, die offenes Feuer nutzen. Es ist verboten, Behältniss­e aus zerbrechli­chem, splitternd­em oder hartem Material, wie Flaschen, Gläser, Dosen und Krüge mitzuführe­n, die nicht zu einem historisch­en Gewand gehören. Auch Feuerwerks­körper, Schrecksch­usswaffen oder Ähnliches haben im Veranstalt­ungsbereic­h nichts verloren. Es ist verboten, dort mit Drohnen zu fliegen.

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