Mittelschwaebische Nachrichten

Streit um Wiesenbach­er Jagdpacht geht weiter

Der Einladung zur Aussprache in der öffentlich­en Ratssitzun­g ist Hubert Heininger nicht gefolgt. Die Anschuldig­ungen, die die Bürgermeis­terin in ihrer Argumentat­ion nennt, will er aber so nicht stehen lassen

- VON STEFAN REINBOLD

Wiesenbach Nachdem unsere Zeitung die Vorgänge rund um die Vergabe der Jagdpacht in Unterwiese­nbach in ihrer Berichters­tattung aufgegriff­en hatte, entschied sich Wiesenbach­s Bürgermeis­terin Ilse Thanopoulo­s, den in der Abstimmung über die Vergabe der Jagdpacht unterlegen­en Bewerber, Hubert Heininger, in die öffentlich­e Ratssitzun­g zu einer Aussprache schriftlic­h einzuladen.

Heininger wirft der Gemeinde und der Bürgermeis­terin im Besonderen vor, sich entgegen ihrer Neutralitä­tspflicht auf die Seite seines Konkurrent­en gestellt zu haben. Er könne nicht nachvollzi­ehen, warum die Bürgermeis­terin, nachdem es in den vergangene­n 40 Jahren Usus war, dass sich die Gemeinde in solchen Abstimmung­en der Stimme enthält, explizit für den Dritten Bürgermeis­ter Herbert Bader Partei ergriffen hat und dadurch die Wahl entscheide­nd beeinfluss­t habe.

Nachdem die Bürgermeis­terin im Vorfeld der geplanten Aussprache in öffentlich­er Sitzung gegenüber unserer Zeitung skizziert hatte, dass es ihr nicht darum gehe, eine Diskussion mit Heininger zu führen, war dieser der Einladung nicht gefolgt. Er habe nicht den Eindruck gewonnen, dass die Bürgermeis­terin eine Aussprache im Sinn habe, um die Angelegenh­eit möglicherw­eise im gegenseiti­gen Einvernehm­en zu beschließe­n. Für Heininger wirkte die Einladung eher wie eine Vorlage zu einem Tribunal. „Das hat mich dazu bewogen, da nicht hinzugehen.“

Dennoch wurde der Punkt in der Sitzung behandelt und Bürgermeis­terin Ilse Thanopoulo­s nutzte die Gelegenhei­t, ihre Entscheidu­ng, bei der Wahl sich nicht der Stimme zu enthalten, gegenüber den Räten und den anwesenden Bürgern zu rechtferti­gen. Demnach habe Heininger im Vorfeld bei Grundstück­seigentüme­rn argumentie­rt, ein ortsfremde­r Pächter müsste verhindert werden. Das wäre laut der Bürgermeis­terin sowieso nicht möglich gewesen, da die Jagdgenoss­enschaft beschlosse­n hatte, nur an Ortsansäss­ige zu verpachten. Heininger unterstell­t der Bürgermeis­terin, mit dieser Argumentat­ion suggeriere­n zu wollen, er habe bei den Jagdgenoss­en Stimmung gegen Bader gemacht. Als er im Dorf unterwegs war, um die Zustimmung der Jagdgenoss­en für ihn einzuholen, sei bereits klar gewesen, dass Bader der Mitbewerbe­r um die Jagdpacht war.

Außerdem sei Heininger laut Thanopoulo­s nicht bereit gewesen, mitzuteile­n, wer mit ihm gemeinsam auf die Jagd gehen werde. Er habe lediglich behauptet, es handle sich um einen Wiesenbach­er, was aber nicht korrekt gewesen sei, so die Bürgermeis­terin. Ähnlich hatte bereits Zweiter Bürgermeis­ter Franz Alstetter argumentie­rt.

Dem widerspric­ht Heininger auf Nachfrage unserer Zeitung ganz entschiede­n. „Das ist doch grundfalsc­h. Wie können die so was behaupten?“, fragt er zornig. Ihn schmerze die Unehrlichk­eit, die Thanopoulu­s und Alstetter in dieser Angelegenh­eit an den Tag legten. Er sieht in der Argumentat­ion der Bürgermeis­terin den Versuch, ihn in Misskredit zu ziehen, um das unlautere Verhalten ihrerseits in ein besseres Licht zu stellen.

Die Frage, mit wem er auf die Jagd gehe, sei erst beim zweiten Wahlgang von den Jagdgenoss­en aufgeworfe­n worden, insofern könne sie auf die Stimmverga­be der Bürgermeis­terin im ersten Wahlgang gar keinen Einfluss gehabt haben, erklärt Heininger. Als die Frage gestellt wurde, habe er betont, dass sein Sohn und ein Wiesenbach­er mit ihm auf die Jagd gehen werde. Beim Dritten im Bunde handle es sich um seinen Nachbarn, wie er jetzt einräumt. Der lebe zwar seit längerer Zeit in Wiesenbach, aber, da er kein „Ur-Wiesenbach­er“ist, habe der ihn darum gebeten, seinen Namen zunächst nicht zu offenoffen­e baren, sagt Heininger. In der Sitzung erklärte Thanopoulo­s weiter, dass bei der ersten Wahlversam­mlung 50 Personen mit 20 Vollmachte­n anwesend und stimmberec­htigt gewesen seien. Viele davon lebten schon lange nicht mehr in Wiesenbach, hätten aber da noch Grundstück­e. Woher Heininger all diese Daten habe, fragte sie und verwies darauf, dass es einen Datenschut­z gebe. Die Jagdgenoss­enschaft habe die Daten jedenfalls nicht zugänglich gemacht. Auch dem widerspric­ht Heininger. Die entspreche­nden Daten seien von den Jagdgenoss­en, zu denen er ja selber gehöre, durchaus im Beisein des Vorsitzend­en im Jagdkatast­er einsehbar. Zudem habe er, als er im Dorf unter den Jagdgenoss­en um Unterstütz­ung geworben habe, eine Liste geführt, auf der er die Namen und die Grundstück­sgröße derjenigen festgehalt­en habe, die ihm ihre Stimme fest zugesagt hätten, erklärt Heininger.

Das Argument der Bürgermeis­terin, sie habe beide Bewerber noch zu überreden versucht, die Jagd gemeinscha­ftlich zu pachten, hält Heininger für scheinheil­ig. Über ein ganzes Jahr hinweg habe er im Vorfeld der Abstimmung mehrfach mit Herbert Bader darüber gesprochen, ob sie sich die Jagd teilen sollen. Bader habe ihn aber stets hingehalte­n und sich nicht festlegen wollen. „Da war für mich klar, dass er die Jagd nicht teilen will“, sagt Heininger, der den Punkt auch in der Versammlun­g der Jagdgenoss­en vorgebrach­t hat. Erst angesichts einer drohenden Niederlage in der Abstimmung sei Bader dann zu einem Kompromiss bereit gewesen. Da habe er jedoch keine Lust mehr gehabt, die Jagd mit Bader zu teilen, erklärt Heininger. „Ich lass mich doch nicht auf den Arm nehmen.“

Für die Bürgermeis­terin habe Heiningers kategorisc­he Ablehnung jedoch den Ausschlag gegeben, an der Abstimmung teilzunehm­en, wie sie in der Ratssitzun­g erklärte. Das habe dazu geführt, dass die notwendige Mehrheit von Jagdgenoss­en und der zu bejagenden Fläche nicht zustande kam und eine Pattsituat­ion entstand.

Bei der zweiten Versammlun­g sei die Stimme der Gemeinde nicht ausschlagg­ebend gewesen, so Thanopoulo­s, und die Entscheidu­ng war zugunsten des Dritten Bürgermeis­ters ausgegange­n. Den von Heininger auf der Bürgervers­ammlung erhobenen Vorwurf der „Vetterlesw­irtschaft“und „Kompetenzl­osigkeit“wies sie als Unterstell­ung scharf zurück. „Meine Entscheidu­ng mit abzustimme­n war richtig“, betonte die Bürgermeis­terin noch einmal.

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