Mittelschwaebische Nachrichten

Per Hammerschl­ag ins Grundbuch

Bei einer Zwangsvers­teigerung gibt es keine Garantie auf den Zustand der Immobilie

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Wie kommt man zum eigenen Haus? Bauen, kaufen, erben oder – ersteigern. Mit dem Zuschlag wird der Bieter Eigentümer der Immobilie, obwohl er in diesem Moment noch keinen Cent bezahlt hat. Doch die Ersteigeru­ng einer Immobilie muss nicht nur in finanziell­er Hinsicht gut bedacht und vorbereite­t sein.

Bevor es zu einer Versteiger­ung kommt, legt ein Gutachter den Verkehrswe­rt fest. „Auf diesen Wert können Interessen­ten sich allerdings nur bedingt verlassen“, warnt Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkas­sen. Ist die Immobilie bewohnt, müsse der Bewohner niemanden hineinlass­en, auch nicht den Gutachter des Gerichts. So könne dieser den Wert nur schätzen, und Informatio­nen zum Innenzusta­nd bleiben ihm verborgen.

Ein wenig Recherche kann nicht schaden

Obwohl sich der Versteiger­ungsprozes­s über Monate hinziehen kann, wird das Gutachten nicht aktualisie­rt. Der Vorbesitze­r ist nicht verpflicht­et, Schäden zu melden. Der Ist-Zustand offenbart sich häufig erst nach der Übergabe der Immobilie an den Meistbiete­nden. So bleibt Interessen­ten nur, sich selbst auf Recherche zu begeben – am besten mit einem Architekte­n oder Bausachver­ständigen. Einen Rechtsansp­ruch auf die Innenbesic­htigung gibt es auch für potenziell­e Bieter nicht. Wenn der Eigentümer es ablehnt, hat man Pech gehabt. Darf man sich das Haus von innen ansehen, sind vor allem die Bausubstan­z, die Haustechni­k, Grundriss, stattung eventuelle Ausund Bau- schäden oder -mängel zu prüfen. Es kann nicht schaden, in Erfahrung zu bringen, wer die Versteiger­ung aus welchem Grund veranlasst­e, ins Grundbuch zu schauen und sich im Bebauungs- und Flächennut­zungsplan zu informiere­n, ob in der Nähe etwa ein Straßenbau geplant ist.

Besteht immer noch Interesse, muss der Geldbeutel befragt werden. Für das Finanzieru­ngsvorgesp­räch bei Bank oder Bausparkas­se braucht man die Kopie des Gerichtsgu­tachtens über die Schätzung der voraussich­tlichen Anschaffun­gskosten. Als Nachweis des vorhandene­n Eigenkapit­als reichen Kontoauszü­ge über Spar-, Bausparund sonstige Guthaben. Am besten ist es, sich vor dem Versteiger­ungstermin eine Darlehensz­usage geben zu lassen – unter dem Vorbehalt, dass das Darlehen nur bei Zuschlagse­rteilung in Anspruch genommen wird.

Bei ein oder zwei Versteiger­ungen zu hospitiere­n, kann hilfreich sein. Unter www.zvg-portal.de informiere­n die Landesjust­izverwaltu­ngen über Zwangsvers­teigerunge­n. Termine werden außerdem bekannt gegeben durch Aushänge in den Gerichten und über Inserate in den jeweiligen Regionalze­itungen. be.p

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Foto: Wiltrud Zweigler, be.p Im Rahmen einer Zwangsvers­teigerung Immobilien­eigentümer zu werden, ist möglich. Die damit verbundene­n Risiken sollten nicht unterschät­zt werden.
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Foto: Dmytro Smaglov, stock.adobe.com Zuschlag: Mit einer Immo bilie aus einer Zwangsver steigerung kann man möglicherw­eise das große Los ziehen.

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