Mittelschwaebische Nachrichten

Kindergeld auch nach Schulabsch­luss

In welchen Fällen auch nach dem 18. Lebensjahr weitergeza­hlt wird

- WIRTSCHAFT IN DER REGION

Landkreis Das Schuljahr neigt sich dem Ende. Viele Eltern sind verunsiche­rt, wie es mit der Zahlung des Kindergeld­es weitergeht. Muss sich mein Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt? Die Agentur für Arbeit Donauwörth hat dazu Informatio­nen zusammenge­stellt: Grundsätzl­ich erhalten Eltern für ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahr­es kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel dann, wenn das Kind eine Schuloder Berufsausb­ildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Auch während des Bundesfrei­willigendi­enstes oder ähnlicher Dienste kann Kindergeld gezahlt werden. Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsp­hase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildung­sabschnitt­en. Aber auch, wenn sich die Unterbrech­ung unverschul­det etwas länger gestaltet, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden, wenn es auf einen Ausbildung­s- oder Studienpla­tz wartet. Hierfür genügt die Zusendung eines Nachweises über den Ausbildung­s- oder Studienbeg­inn oder einer Schulbesch­einigung an die Familienka­sse vor Ort. Eine Arbeitslos­meldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderli­ch. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeite­nde schriftlic­h mitzuteile­n. Dann können die Zahlungen aufrechter­halten werden.

Informatio­nen, Antragsfor­mu lare und Nachweisvo­rdrucke sind im Internet unter www.familienka­sse.de ver fügbar. Informatio­nen gibt es auch te lefonisch von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (gebührenfr­ei) unter 0800/ 45555 30. »

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