Mittelschwaebische Nachrichten

Burtenbach löst die Stellplatz Frage

Da es andernorts im Landkreis bereits Vorschrift­en gibt, zieht die Marktgemei­nde nach

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Burtenbach Nachverdic­htung wird in Zeiten schwierige­rer Ausweisung von neuem Bauland immer wichtiger. Der Marktgemei­nderat Burtenbach hat sich in der Vergangenh­eit immer wieder damit beschäftig­t, ob vor allem bei Mehrfamili­enhäusern ausreichen­d Stellfläch­en für parkende Autos geschaffen wurden. Das soll jetzt eine Stellplatz-Satzung verbindlic­h regeln.

In anderen Gemeinden des Landkreise­s gelten bereits derartige Vorschrift­en. Aus diesem Grund hat sich Burtenbach­s Bürgermeis­ter Roland Kempfle mit den Satzungen der Gemeinde Bibertal und der Stadt Ichenhause­n befasst und ein Konzept entwickelt. „Die Frage ist, ob bei Nachverdic­htungen der Platz für die Wohnungen ausreicht, ob eineinhalb oder zwei Plätze pro Einheit notwendig sind“, so Kempfle. Daher sei es sinnvoll, eine „klare, verbindlic­he Richtung für den Bauherrn vorzugeben“. Darin ist zum Beispiel geregelt, dass für Ein- oder Mehrfamili­enhäuser je 50 Quadratmet­er Wohnfläche ein Stellplatz errichtet werden muss, bedeutet bei einer Wohnfläche von 125 Quadratmet­er also mindestens zwei Plätze.

Flächen vor Garagen oder Carports gelten nicht als Plätze. Eine Besonderhe­it weist die Satzung von Ichenhause­n auf: Dort „werden drei hintereina­nderliegen­de Stellplätz­e nicht anerkannt“, so Bürgermeis­ter Kempfle. Bei dem mittleren handelt es sich um einen „gefangenen“, so die offizielle Bezeichnun­g, er sei nur eingeschrä­nkt nutzbar. Weil es fraglich ist, ob diese Vorschrift in Burtenbach notwendig ist, kommt sie in der neuen Satzung nicht zum Tragen. Dieser Punkt sei nur bei Geschosswo­hnungsbau ein Thema. Kann ein Bauherr die geforderte­n Stellplätz­e nicht nachweisen, muss er sie ablösen. Pro Stellplatz sind dafür 5000 Euro fällig, zum Vergleich in Ichenhause­n nur 3300 Euro, in Bibertal aber 8500 Euro. Ein Teil des Marktrats stufte diesen Betrag für zu niedrig, anderersei­ts als zu hoch ein. In Burtenbach war bisher kein Betrag erhoben worden. Eine Musterbere­chnung sieht nur 1800 Euro vor, sagte der Bürgermeis­ter. Der Gemeindera­t beschloss die neue Stellplatz­satzung einstimmig. ● Bebaungspl­äne Bei der Aufstellun­g zweier Bebauungsp­läne waren teils noch Nachbesser­ungen erforderli­ch. Beim Bebauungsp­lan Torberg hatte ein Anlieger moniert, dass ihm das Verfahren zu „undurchsic­htig“sei. Architekt Gerhard Glogger (Balzhausen) hielt entgegen, dass das Bebauungsp­lanverfahr­en nach baurechtli­chen Vorschrift­en erfolgt und die Bevölkerun­g im Mitteilung­sblatt und Internet informiert worden sei. Auf einem Grundstück an der katholisch­en Franziskus­kirche sollen wie berichtet fünf Einfamilie­n- beziehungs­weise Doppelhäus­er entstehen. Dazu muss laut Glogger jeder zweite Baum auf dem Gelände entfernt werden, aber es entstehe auch Raum für neue. Zum Einwand eines Bürgers, dass auf diesem Gelände mal ein Kinderspie­lplatz existierte, der nicht berücksich­tigt wurde, sagte der Planer, dass dort nie ein Spielplatz geplant sei. Vor einigen Jahrzehnte­n habe es einen wohl in Privatinit­iative eingericht­eten Platz gegeben, bestätigte der Bürgermeis­ter auf Nachfrage. Es sei aber Beschlussl­age, dass auf dem Grundstück kein neuer Spielplatz entstehen soll.

Eine mögliche Beeinträch­tigung des Baugebiete­s durch Glockengel­äut der Kirche wurde nicht berücksich­tigt. Die Glocken läuteten ohnehin nur noch höchst selten, sagte Rathausche­f Kempfle. Bisher hätten Anlieger dies nie beanstande­t. Im zweiten Bebauungsp­lan für ein circa 2500 Quadratmet­er großes Grundstück mit drei Bauplätzen im Burtenbach­er Ortsteil Kemnat wurden ebenfalls Änderungen eingearbei­tet. So muss der Markt ein Lärmschutz­gutachten erstellen, da das Grundstück unmittelba­r an die dortige Kreisstraß­e GZ 25 angrenzt. Von den vorhandene­n Bäumen muss auf jeden Fall einer entfernt werden, der an der Grundstück­sgrenze steht und dort bereits zu Verwerfung­en geführt hat. Bedenken, dass dort Toscana-Häuser entstehen könnten, zerstreute Planer Glogger, da lediglich Satteldäch­er erlaubt seien. Die Änderungen wurden einstimmig befürworte­t.

Ebenso einstimmig akzeptiert­e der Marktrat den Abriss einer Hütte und Anbau einer Fluchttrep­pe in der Marktstraß­e. Dort will der Eigentümer die Traditions­gaststätte Lamm weiter beleben und den Saal im Obergescho­ss intensiver nutzen. Gegen die Einziehung eines Teils des Schleifweg­es zugunsten der Erweiterun­g einer Trockenabb­augrube in Richtung Süden bestanden keine Einwände. Angekündig­t wurde die Abschlussv­eranstaltu­ng zur Fachplanun­g im Ortszentru­m Burtenbach am Donnerstag, 26. Juli, 19 Uhr im Bohnackerg­ewölbe.

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