Mittelschwaebische Nachrichten
Kontrolle aus der Luft
Landwirtschaftliche Flächen werden heutzutage auch aus der Luft überwacht. Die Bilder werden dann mit den gestellten Förderanträgen abgeglichen und ausgewertet. Wie die Bauern mit der zunehmenden Kontrolle umgehen
Die Felder der Landwirte werden heute auch aus der Luft überwacht. Die Bilder werden mit den Anträgen der Fördermittel abgeglichen und ausgewertet.
Krumbach Aus dem Stall hört man die Kälber muhen. Wie riesige Grashalme wachsen die grünen Maispflanzen auf den Feldern der Landwirte. Vereinzelt fahren schon die ersten Mähdrescher über die Wiesen und ernten die Wintergerste. Über dieser bäuerlichen Idylle schwirrt brummend ein Flugzeug, das Bilder der Szenerie schießt, mit denen die Bauern kontrolliert werden.
Alle zwei Jahre wird Bayern komplett überflogen, um Fotos von allen Äckern zu schießen. Die Bilder werden dann vom überregional tätigen Prüfdienst kontrolliert und mit den Anträgen abgeglichen, die die Landwirte für Fördergelder eingereicht haben. Gewissermaßen Beweismittelsicherung aus der Luft. Für Schwaben werden die Bilder in Krumbach am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ausgewertet.
„Seit 2004 werden die Landwirte auch aus der Luft überwacht“, erklärt Markus Letzing vom Bauernverband in Günzburg. Der Grund dafür sei, so Letzing, die Ausgleichszahlung, die ein Bauer für eine landwirtschaftlich genutzte Fläche bekommt. „Mit den Luftbildern kontrolliert man, ob die Antragsstellung mit der Realität übereinstimmt. Denn die Fördermittel machen nur Sinn, wenn die Flächen ausschließlich landwirtschaftlich genutzt werden“, erklärt er. „Wenn ein Bauer seine Wiese aber nur mit einer Gartenhecke bepflanzt und nicht landwirtschaftlich nutzt, darf es für diese Fläche auch keine Fördermittel geben“, betont Letzing. Bevor die Bilder von den Feldern gemacht werden, muss ein Landwirt zuerst einen Antrag auf Fördermittel stellen.
„Die Antragsstellung läuft online ab. Auf dem Serviceportal für Landwirte „iBALIS“, muss ein Bauer seine landwirtschaftlich genutzten Felder kennzeichnen. Erst danach nimmt ein Flugzeug jeden Quadratmeter in Bayern auf“, erklärt er. Das entstandene Luftbild sieht aus, wie eine Aufnahme von Google Earth. „Nur schärfer und genauer“, sagt er. Denn anders als die Internetplattform kennzeichnet das Foto alle Flurstücke der Landwirte. Welcher Flieger genau unterwegs sei, entscheide, so Letzing, das Vermessungsamt.
Das Bild wird unter anderem den Landwirtschaftsämtern, dem Vermessungsamt, und den Landwirten an die Hand gegeben. „Aus den un- Gründen kann sich im Laufe der Jahre die Grenze einer Fläche verändern. Als Landwirt ist man sich da manchmal gar nicht mehr sicher, wo die eigene Wiese zu Ende ist. Die Luftbilder schaffen einfach Klarheit“, erklärt er.
Axel Heiß, Behördenleiter am Landwirtschaftsamt in Krumbach erklärt: „Die Luftbilder sind für unser Amt eine enorme Arbeitserleichterung. Denn für die Kontrolle der Fördermittel musste früher jede einzelne Wiese eines Landwirts angefahren und überprüft werden.“Aber auch mit den Luftbildern gibt es Fälle, in denen eine Kontrolle vor Ort notwendig ist. „Manchmal kann auf den Fotos die Pflanzensorte nicht genau festgestellt werden oder der Grenzverlauf eines Ackers ist unklar. Bei der Qualität des Luftbildes spielt natürlich das Wetter eine entscheidende Rolle. Wolken am Himmel erschweren beispielsweise das Fotografieren“, erklärt er.
Daniel Mayer ist Landwirt und Bürgermeister aus Balzhausen. Die Überwachung seiner Äcker aus der Luft geht für ihn in Ordnung. „Als Landwirt wird man eh von jeder Seite überwacht und wenn man nichts zu verbergen hat, muss man auch keine Angst haben“, sagt er. „Selbst wenn das Luftbild einen Fehler anzeigt, kommt es nicht sofort zu einer Sanktion. Denn der Fehler wird von den Prüfern nochmals vor Ort kontrolliert.“
Werner Schütz ist der überregionale Prüfungsdienstleiter am Landwirtschaftsamt. „Die Luftfotos geterschiedlichsten hen auf eine Verordnung der EU zurück“, erklärt er. „Wenn die Bilder unscharf sind, oder die Pflanzensorte nicht exakt bestimmt werden kann, werden zusätzlich Infrarotaufnahmen des Ackers gemacht.“Für die Infrarotaufnahme sei, so Schütz, das Blattgrün der Pflanze entscheidend. „Ist beispielsweise unklar, ob ein Bauer Weizen oder Wintergerste angepflanzt hat, werden zwei Infrarotaufnahmen gemacht. Einmal im Mai, wenn beide Pflanzen viel Saft abgeben und die zweite Aufnahme nach vier Wochen. Zu einem Zeitpunkt, an dem die Wintergerste bereits strohig wird, aber der Weizen noch saftig ist“, berichtet er.
Bei der Auswertung der Bilder würden Verstöße, wie die falsche Angabe der Pflanzensaat oder der Ackerfläche, häufig vorkommen. „Für den Anbau von Weizen bekommt man beispielsweise keine Förderung, für den Anbau von Gerste allerdings schon. Da kann es schon vorkommen, dass die Landwirte falsche Angaben machen.“
Doch wie viele Fotos dürfen jährlich von den Wiesen gemacht werden? „Da gibt es keine Obergrenze“, sagt Schütz. „Grundsätzlich können die Ämter so viele Aufnahmen machen, wie sie möchten. Es ist immer nur eine Kostenfrage.“Die Überwachung der Landwirte aus der Luft, oder vor Ort würde sich, so Werner Schütz, noch verschärfen. „Die EU denkt daran, alle sechs Tage Satellitenaufnahmen der Felder zu machen.“