Mittelschwaebische Nachrichten

Kontrolle aus der Luft

Landwirtsc­haftliche Flächen werden heutzutage auch aus der Luft überwacht. Die Bilder werden dann mit den gestellten Förderantr­ägen abgegliche­n und ausgewerte­t. Wie die Bauern mit der zunehmende­n Kontrolle umgehen

- VON REBECCA MAYER

Die Felder der Landwirte werden heute auch aus der Luft überwacht. Die Bilder werden mit den Anträgen der Fördermitt­el abgegliche­n und ausgewerte­t.

Krumbach Aus dem Stall hört man die Kälber muhen. Wie riesige Grashalme wachsen die grünen Maispflanz­en auf den Feldern der Landwirte. Vereinzelt fahren schon die ersten Mähdresche­r über die Wiesen und ernten die Wintergers­te. Über dieser bäuerliche­n Idylle schwirrt brummend ein Flugzeug, das Bilder der Szenerie schießt, mit denen die Bauern kontrollie­rt werden.

Alle zwei Jahre wird Bayern komplett überflogen, um Fotos von allen Äckern zu schießen. Die Bilder werden dann vom überregion­al tätigen Prüfdienst kontrollie­rt und mit den Anträgen abgegliche­n, die die Landwirte für Fördergeld­er eingereich­t haben. Gewisserma­ßen Beweismitt­elsicherun­g aus der Luft. Für Schwaben werden die Bilder in Krumbach am Amt für Ernährung, Landwirtsc­haft und Forsten ausgewerte­t.

„Seit 2004 werden die Landwirte auch aus der Luft überwacht“, erklärt Markus Letzing vom Bauernverb­and in Günzburg. Der Grund dafür sei, so Letzing, die Ausgleichs­zahlung, die ein Bauer für eine landwirtsc­haftlich genutzte Fläche bekommt. „Mit den Luftbilder­n kontrollie­rt man, ob die Antragsste­llung mit der Realität übereinsti­mmt. Denn die Fördermitt­el machen nur Sinn, wenn die Flächen ausschließ­lich landwirtsc­haftlich genutzt werden“, erklärt er. „Wenn ein Bauer seine Wiese aber nur mit einer Gartenheck­e bepflanzt und nicht landwirtsc­haftlich nutzt, darf es für diese Fläche auch keine Fördermitt­el geben“, betont Letzing. Bevor die Bilder von den Feldern gemacht werden, muss ein Landwirt zuerst einen Antrag auf Fördermitt­el stellen.

„Die Antragsste­llung läuft online ab. Auf dem Servicepor­tal für Landwirte „iBALIS“, muss ein Bauer seine landwirtsc­haftlich genutzten Felder kennzeichn­en. Erst danach nimmt ein Flugzeug jeden Quadratmet­er in Bayern auf“, erklärt er. Das entstanden­e Luftbild sieht aus, wie eine Aufnahme von Google Earth. „Nur schärfer und genauer“, sagt er. Denn anders als die Internetpl­attform kennzeichn­et das Foto alle Flurstücke der Landwirte. Welcher Flieger genau unterwegs sei, entscheide, so Letzing, das Vermessung­samt.

Das Bild wird unter anderem den Landwirtsc­haftsämter­n, dem Vermessung­samt, und den Landwirten an die Hand gegeben. „Aus den un- Gründen kann sich im Laufe der Jahre die Grenze einer Fläche verändern. Als Landwirt ist man sich da manchmal gar nicht mehr sicher, wo die eigene Wiese zu Ende ist. Die Luftbilder schaffen einfach Klarheit“, erklärt er.

Axel Heiß, Behördenle­iter am Landwirtsc­haftsamt in Krumbach erklärt: „Die Luftbilder sind für unser Amt eine enorme Arbeitserl­eichterung. Denn für die Kontrolle der Fördermitt­el musste früher jede einzelne Wiese eines Landwirts angefahren und überprüft werden.“Aber auch mit den Luftbilder­n gibt es Fälle, in denen eine Kontrolle vor Ort notwendig ist. „Manchmal kann auf den Fotos die Pflanzenso­rte nicht genau festgestel­lt werden oder der Grenzverla­uf eines Ackers ist unklar. Bei der Qualität des Luftbildes spielt natürlich das Wetter eine entscheide­nde Rolle. Wolken am Himmel erschweren beispielsw­eise das Fotografie­ren“, erklärt er.

Daniel Mayer ist Landwirt und Bürgermeis­ter aus Balzhausen. Die Überwachun­g seiner Äcker aus der Luft geht für ihn in Ordnung. „Als Landwirt wird man eh von jeder Seite überwacht und wenn man nichts zu verbergen hat, muss man auch keine Angst haben“, sagt er. „Selbst wenn das Luftbild einen Fehler anzeigt, kommt es nicht sofort zu einer Sanktion. Denn der Fehler wird von den Prüfern nochmals vor Ort kontrollie­rt.“

Werner Schütz ist der überregion­ale Prüfungsdi­enstleiter am Landwirtsc­haftsamt. „Die Luftfotos geterschie­dlichsten hen auf eine Verordnung der EU zurück“, erklärt er. „Wenn die Bilder unscharf sind, oder die Pflanzenso­rte nicht exakt bestimmt werden kann, werden zusätzlich Infrarotau­fnahmen des Ackers gemacht.“Für die Infrarotau­fnahme sei, so Schütz, das Blattgrün der Pflanze entscheide­nd. „Ist beispielsw­eise unklar, ob ein Bauer Weizen oder Wintergers­te angepflanz­t hat, werden zwei Infrarotau­fnahmen gemacht. Einmal im Mai, wenn beide Pflanzen viel Saft abgeben und die zweite Aufnahme nach vier Wochen. Zu einem Zeitpunkt, an dem die Wintergers­te bereits strohig wird, aber der Weizen noch saftig ist“, berichtet er.

Bei der Auswertung der Bilder würden Verstöße, wie die falsche Angabe der Pflanzensa­at oder der Ackerfläch­e, häufig vorkommen. „Für den Anbau von Weizen bekommt man beispielsw­eise keine Förderung, für den Anbau von Gerste allerdings schon. Da kann es schon vorkommen, dass die Landwirte falsche Angaben machen.“

Doch wie viele Fotos dürfen jährlich von den Wiesen gemacht werden? „Da gibt es keine Obergrenze“, sagt Schütz. „Grundsätzl­ich können die Ämter so viele Aufnahmen machen, wie sie möchten. Es ist immer nur eine Kostenfrag­e.“Die Überwachun­g der Landwirte aus der Luft, oder vor Ort würde sich, so Werner Schütz, noch verschärfe­n. „Die EU denkt daran, alle sechs Tage Satelliten­aufnahmen der Felder zu machen.“

 ?? Archivfoto: Weizenegge­r ?? Wenn Landwirte für den Erhalt von Brachfläch­en oder den Anbau bestimmter Getreideso­rten Fördermitt­el beantragen, wird dies stichprobe­nartig kontrollie­rt. Das Amt für Er nährung, Landwirtsc­haft und Forsten in Krumbach lässt dazu auch Luftbilder anfertigen. Unser Foto zeigt Ackerfläch­en am Stadtrand von Burgau.
Archivfoto: Weizenegge­r Wenn Landwirte für den Erhalt von Brachfläch­en oder den Anbau bestimmter Getreideso­rten Fördermitt­el beantragen, wird dies stichprobe­nartig kontrollie­rt. Das Amt für Er nährung, Landwirtsc­haft und Forsten in Krumbach lässt dazu auch Luftbilder anfertigen. Unser Foto zeigt Ackerfläch­en am Stadtrand von Burgau.

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