Mittelschwaebische Nachrichten
Vollmersee bleibt dauerhaft tabu
Der Landkreis hat seine Broschüre zur Freizeit an den Gewässern neu aufgelegt. Es gibt dabei zwei wichtige Neuerungen
Günzburg/Breitenthal Der Landkreis hat die Broschüre „Regeln zur Freizeit an Gewässern“überarbeitet und bietet sie beim Landratsamt in Günzburg und an der Außenstelle Krumbach sowie im Internet kostenlos an. Zwei Neuerungen sind dabei besonders wichtig.
Die Broschüre fasst Regelungen für die Freizeitausübung an Flüssen und Seen verständlich zusammen. Auf 24 Seiten ist zu lesen, was an welchem Gewässer erlaubt oder verboten ist. Auch das gemeinsame Baden von Hund und Mensch ist Thema. Übersichtskarten zeigen die Lage wichtiger Seen auf. Daneben gibt es Tipps zu den schönsten heimischen Badegewässern. Auch zum Thema „Boote“ist Wissenswertes enthalten.
Von den etwa 250 Baggerseen, die es im Landkreis Günzburg gibt, sind sieben „EU-Badegewässer“. Außerdem hat der Landkreis Günzburg, bezogen auf seine Fläche, bayernweit das längste Fließgewässernetz aufzuweisen. Für Badende, Windsurfer, Bootsfahrer und andere Freizeitsuchende ist also allerlei geboten. Wichtige Neuerungen sind, dass das bisher vorläufige Badeverbot im Schwemmsandbereich des Vollmersees bei Riedhausen nun dauerhaft gilt, weil für Badegäste hier die Gefahr des plötzlichen Einsinkens im Sandbereich auch längerfristig besteht. Der Weiher südlich des viel besuchten Oberrieder Weihers soll aus ökologischen Gründen beruhigt werden. Deshalb gilt dort ein Badeverbot für Mensch und Hund. Motorbetriebene Modellboote sind dort nicht erlaubt.