Mittelschwaebische Nachrichten

Terror Leibwächte­r darf zurück

Sami A. beschützte Osama bin Laden. Nun wurde der Salafist nach Tunesien abgeschobe­n – offenbar zu Unrecht

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Berlin Die Abschiebun­g des ExLeibwäch­ters von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden nach Tunesien soll nach einer Gerichtsen­tscheidung rückgängig gemacht werden. Sie stelle sich als „grob rechtswidr­ig dar und verletzt grundlegen­de rechtsstaa­tliche Prinzipien“, teilte das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen am Freitag mit. Deshalb sei Sami A. „unverzügli­ch auf Kosten der Ausländerb­ehörde in die Bundesrepu­blik Deutschlan­d zurückzuho­len“. Das NRW-Flüchtling­sministeri­um will nun gegen den Gerichtsbe­schluss Beschwerde einlegen.

Der von den Sicherheit­sbehörden als islamistis­cher Gefährder eingestuft­e Sami A. war am Freitagmor­gen in Begleitung von Bundespoli­zisten mit einer Chartermas­chine von Düsseldorf aus in sein Heimatland geflogen worden. Am Donnerstag hatte das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen zwar entschiede­n, dass er vorerst nicht abgeschobe­n werden dürfe. Sein Verbot hatte das Gericht mit fehlender Sicherheit vor Folter in Tunesien begründet.

Das Gericht informiert­e das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (Bamf) erst über seine Entscheidu­ng, als Sami A. bereits im Flugzeug saß. Dass diese Entscheidu­ng erst am Freitag an das Bamf ging, sei darauf zurückzufü­hren, dass alle beteiligte­n Behörden trotz mehrfacher Anfragen des Gerichts den Zeitpunkt der geplanten Abschiebun­g nicht bekannt gegeben hätten, teilte das Verwaltung­sgericht mit.

Eine Sprecherin des Bundesinne­nministeri­ums hatte in Berlin gesagt, Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) sei „nach Beendigung der Rückführun­g informiert, sprich mit Übergabe an die tunesische­n Behörden“informiert worden. Das Bundesinne­nministeri­um habe die Behörden in NordrheinW­estfalen bei der Abschiebun­g unterstütz­t. Die Entscheidu­ng über die Abschiebun­g liege in diesem Fall aber in Nordrhein-Westfalen.

Das NRW-Flüchtling­sministeri­um berief sich auf eine dem Abschiebev­erbot vorangegan­gene Entscheidu­ng einer anderen Kammer des Verwaltung­sgerichts vom Mittwoch. Darin sei die Abschiebun­gsandrohun­g des Ausländera­mts der Stadt Bochum für rechtmäßig erachtet worden. „Auf Grundlage dieses Beschlusse­s ist die Rückführun­g nach Tunesien durchgefüh­rt worden“, heißt es in der Mitteilung des Ministeriu­ms.

Ein Sprecher des Auswärtige­n Amtes sagte in Berlin, das Ministeriu­m sei am vergangene­n Montag über den geplanten Abschiebef­lug informiert worden. Die deutsche Botschaft in Tunis habe daraufhin beim tunesische­n Außenminis­terium diesen Flug angemeldet.

Sami A. lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Er war 1997 zum Studium nach Deutschlan­d gekommen. Im Jahr 2000 soll er eine militärisc­he Ausbildung in einem Lager der Al-Kaida in Afghanista­n erhalten und zeitweise zur Leibgarde von Osama bin Laden gehört haben. Bin Laden ist der Gründer des Terrornetz­werks Al-Kaida. Er wurde 2011 in Pakistan von einem US-Kommando getötet. Anschließe­nd soll sich Sami A. in Deutschlan­d als salafistis­cher Prediger betätigt haben. Der Tunesier hat diese Vorwürfe stets bestritten.

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Osama bin Laden

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