Mittelschwaebische Nachrichten

Eigentümer: Wer zahlt die Balkon Reparatur?

-

● Regelfall Nach den Fenstern sind die Balkone der größte Zankapfel in Ei gentümerge­meinschaft­en (WEG). Da bei sollte von Rechts wegen die Lage klar sein. „Alle tragenden Teile sind Ge meinschaft­seigentum und damit Sa che der WEG. Der Balkonraum an sich ist Sondereige­ntum des Wohnungs eigentümer­s“, sagt Martin Metzger aus Rosenheim vom Bundesfach­verband der Immobilien­verwalter. Zu den tra genden Teilen gehört, was die Si cherheit und Gestaltung des Hauses be trifft, also etwa die Fassade oder die Brüstungsm­auer. Dagegen gehören zum Beispiel Fliesen oder der Innen anstrich zum Sondereige­ntum. Kaputte Fliesen auf dem Balkon tauscht der Wohnungsei­gentümer auf eigene Kos ten aus. Bei einer unter den Fliesen liegenden Abdichtung, durch die Was ser in die darunter liegende Etage eindringt, ist dagegen die Gemeinscha­ft dran. ● Abweichung­en Probleme gibt es, wenn Teilungser­klärungen und Ge meinschaft­sordnungen die Verantwort lichkeiten für die Balkone anders re geln. Eigentümer können in der Tei lungserklä­rung nachlesen, wofür sie zuständig sind. So sind bei Formulie rungen wie „zuständig für Instand setzung, Erneuerung, Unterhaltu­ng und Sanierung“die Pflichten weit ge fasst. „Dann muss sich der Eigentümer um die defekte Abdichtung und die anderen tragenden Teile kümmern, sie in Ordnung halten, reparieren und bezahlen“, sagt Metzger. (dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany