Mittelschwaebische Nachrichten

Immer mehr in ihrer eigenen Welt

Wie psychisch krank ist die Frau, die ihren Freund mit heißem Wasser tötete?

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Ingolstadt Wann wird ein Mensch unerreichb­ar für andere? Wann wird eine dem Partner unterstell­te, nach übereinsti­mmenden Aussagen der Zeugen aber nicht existente Affäre im Kopf so real, die Eifersucht so schlimm, dass man den Freund mit zehn Liter kochend heißem Wasser überschütt­et und tötet? Und ist die 57-jährige Angeklagte, um die es geht, da psychisch schon so krank, so im Wahn, dass sie strafrecht­lich schuldunfä­hig ist?

Darum geht es in dem Prozess, der am Mittwoch am Landgerich­t Ingolstadt fortgesetz­t wurde. Wegen Mordes muss sich eine Verkäuferi­n aus dem Landkreis Pfaffenhof­en verantwort­en. Im Oktober vergangene­n Jahres war der 47-jährige Freund der Frau gestorben, nachdem sie ihn nachts tödlich verbrüht hatte. Die Frau hat die Tat gestanden, bestreitet aber, dass sie ihren Partner umbringen wollte. Einen „Denkzettel“habe sie ihm verpassen wollen, das ja. Töten: nein. So hatte es ihr Verteidige­r erklärt.

Sie selbst schwieg auch am Mittwoch weitestgeh­end. Dafür sagten viele Zeugen, die die beiden sehr gut kennen, aus. Und alle sagten übereinsti­mmend: Eine Affäre hat es nie gegeben. Das bestreitet die Bekannte der Angeklagte­n, von der sie glaubt, sie sei mit ihrem Partner intim gewesen. Das bestreiten sein Bruder und ein knappes Dutzend weiterer Personen aus dem näheren Umfeld der beiden. Zugleich bestätigen alle dahingehen­d befragten Zeugen, dass sie sich zunehmend verbohrt habe, immer unzugängli­cher geworden sei. Eine Freundin beschrieb ihren psychisch immer bedenklich­er erscheinen­den Zustand so: „Sie kam aus ihrer Welt nicht mehr heraus.“Ständig, so sagten andere, habe sie ihren Freund kontrollie­rt, habe sie gemeint, Beweise für ihre Betrugsthe­orie gefunden zu haben. Und: Die Angeklagte habe nicht nur mehrmals gedroht, sich etwas anzutun, sondern auch ihrem vermeintli­ch untreuen Partner. Gab es also doch einen Tötungsvor­satz? Entscheide­nd wird der kommende Montag. Dann wird das psychiatri­sche Gutachten vorgestell­t, das ihre Einsichts- und Steuerungs­fähigkeit und damit ihre Schuldfähi­gkeit bewertet.

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