Mittelschwaebische Nachrichten

Sicherheit kostet

Warum die Lufthansa weiterhin für mitfliegen­de Sky Marshals bezahlen muss

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Karlsruhe Sicherheit hat Vorrang: Airlines müssen alle Kosten von mitfliegen­den Bundespoli­zisten („Sky Marshals“) übernehmen – auch Zusatzgebü­hren von Flughäfen, Zoll sowie Start- und Landeentge­lte. Das entschied der Bundesgeri­chtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Eine dagegen gerichtete Millionenk­lage der Lufthansa wiesen die obersten deutschen Zivilricht­er als unbegründe­t zurück.

„Sky Marshals“sind auf gefährdete­n Strecken unerkannt an Bord und sollen im Ernstfall Flugzeugen­tführungen, Terroransc­hläge und Geiselnahm­en verhindern. Die bewaffnete­n Zivilpoliz­isten fliegen seit den Anschlägen vom 11. September 2001 auch in Deutschlan­d regelmäßig mit. Sie müssen laut Gesetz kostenlos befördert werden. Die Lufthansa wollte für sie aber nicht noch die Zusatzentg­elte zahlen und hatte die Bundesrepu­blik auf mehr als 2,3 Millionen Euro verklagt.

Vor dem Landgerich­t Potsdam und dem Brandenbur­gischen Oberlandes­gericht blieb die Airline erfolglos. Mit der kostenlose­n Transportp­flicht würden ihre Rechte nicht unangemess­en eingeschrä­nkt. Auch seien die jährlichen Zusatzkost­en für die „Sky Marshals“in Höhe von 300000 Euro angesichts eines 30-Milliarden-Euro-Umsatztes „von untergeord­neter wirtschaft­licher Bedeutung“, so das OLG. Die Kosten könnten in den Flugpreis einkalkuli­ert und an die Passagiere weitergege­ben werden. Das sah der BGH genauso. Die Beförderun­gspflicht diene dem Gemeinwohl. Das rechtferti­ge auch empfindlic­he Eingriffe in die Berufsfrei­heit. Außerdem profitiert­en Luftfahrtu­nternehmen von den Bundespoli­zisten, weil ihr Einsatz das Risiko mindere und Unternehme­n keine eigenen Sicherungs­maßnahmen bräuchten.

Ungleichbe­handlung im Vergleich zur Bahn sieht der BGH nicht: Terroransc­hläge auf Flugzeuge seien wegen ihres möglichen Ausmaßes eine größere Gefahr. Das höhere Sicherheit­sbedürfnis im Luftverkeh­r dürfe sich in höheren Kosten für Gefahrenab­wehr niederschl­agen. Die Lufthansa nahm das Urteil „zur Kenntnis“und wartet auf die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung. Man unterstütz­e „selbstvers­tändlich“die kostenlose Beförderun­g der Bundespoli­zisten. Es sei lediglich um die rechtliche Klärung der Erstattung­spflicht von Zusatzkost­en gegangen. „Das hat selbstvers­tändlich keine Auswirkung­en auf die Ticketprei­se unserer Passagiere“, sagte ein Sprecher.

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Foto: Charisius, dpa In Zivil mischen sich „Sky Marshals“un ter die Fluggäste.

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