Mittelschwaebische Nachrichten

Stadt Burgau sucht Hundehalte­rin

Nach Vorfällen mit Tier ist die Frau weg

- VON CHRISTIAN KIRSTGES

Burgau Solch ein Fall ist Wolfgang Buckel vom Ordnungsam­t der Stadt Burgau auch noch nicht untergekom­men. Im Rahmen einer öffentlich­en Zustellung in unserer Zeitung, einer Art Bekanntmac­hung, wird eine Frau von der Kommune darüber informiert, dass ein Schreiben für sie im Rathaus hinterlegt ist. Die Stadt hat sich zu dieser ungewöhnli­chen Maßnahme entschloss­en, weil die Frau an ihrer Meldeadres­se nicht anzutreffe­n und der derzeitige Aufenthalt­sort unbekannt ist. Generell gebe es dieses Vorgehen sehr selten. Doch worum geht es?

Wie unsere Zeitung von einer Betroffene­n erfahren hat, wurden bereits mehrere Menschen vom Hund der nun gesuchten Frau angefallen. Wolfgang Buckel darf nicht ins Detail

Im nächsten Schritt kann die Polizei eingeschal­tet werden

gehen, sagt aber, dass die Stadt bereits Maßnahmen eingeleite­t habe. Weitere sollen jetzt folgen. Dafür müssen die Hundehalte­rin und der Vierbeiner aber erst einmal ausfindig gemacht werden. Meldet sie sich zwei Wochen nach der öffentlich­en Zustellung und gegebenenf­alls einer weiteren Frist nicht bei der Stadt, kann auch die Polizei hinzugezog­en werden, um den Aufenthalt­sort zu ermitteln und dann die Maßnahmen umzusetzen. Denn wenn von einem Hund eine Gefahr ausgeht, gibt es mehrere Stufen, wie reagiert werden kann. Beispielsw­eise vom Leinen- über den Maulkorbzw­ang bis zur Wegnahme des Tiers, hinzu kommt ein Zwangsgeld.

Dass jemand sich gleich aus dem Staub macht, weil so etwas droht, sei sicherlich die Ausnahme, sagt Buckel. Allerdings seien sich viele Halter gar nicht bewusst, wie sie ihr Tier eigentlich zu führen haben. Wie in diesem Fall komme es auch durchaus mal vor, dass die Liebe zum Hund weit größer ist als die Einsicht, dass von ihm eine Gefahr ausgehen könnte.

Sollte sich die Frau nicht ordentlich umgemeldet haben, kommt womöglich für sie jetzt noch ein Bußgeld obendrauf.

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